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BayObLG, 30.04.1986 - 2 ObOWi 444/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unfallzeitpunkt; Gehgips; Unzulässig; Teilnahme; Straßenverkehr; Körperlich ; Mängel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1986, 270
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 15.11.2006 - 2 Ss OWi 577/06
Fahren ohne festes Schuhwerk ist keine Ordnungswidrigkeit nach der StVO
Es kann auch nicht mit dem ggf. im Rahmen des § 2 Abs. 1 FeV beachtlichen Tragen eines Gipsverbandes (BayObLG Beschluss vom 30.04.1986, Az. 2 ObOWi 444/86 r+s 1986, 270; vgl. hierzu auch Pluisch NZV 95, 173; Rothardt-Habel DAR 93, 275 jew. m.w.N.) verglichen werden, da durch diesen - zumindest vorübergehend vorhandene - körperliche Mängel kompensiert werden sollen, auch wenn in technischer Hinsicht das Führen eines Kraftfahrzeugs mit Gipsverband und mit ungeeignetem Schuhwerk in vergleichbarer Weise geeignet erscheinen, die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.