Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.05.1988 - 20 U 257/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8639
OLG Hamm, 11.05.1988 - 20 U 257/87 (https://dejure.org/1988,8639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.1988 - 20 U 257/87 (https://dejure.org/1988,8639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 1988 - 20 U 257/87 (https://dejure.org/1988,8639)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,8639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Selbstbindung des Versicherers durch Anerkenntnis seiner Leistungspflicht.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 4 Nr. 4; BB-BUZ § 5; BB-BUZ § 6; BB-BUZ § 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Selbstbindung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Anerkenntnis; Berufsunfähigkeit; Zusatzversicherung; Leistungspflicht; Arbeitsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeit; Leistungsfreiheit; Belehrung; Formvorschrift; Versicherungsleistung; ÄrztlicheAnordnung; Behandlung; ...

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 177
  • r+s 1988, 345
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 156/86

    Befristung eines Leistungsanerkenntnisses in der BB-BUZ

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1988 - 20 U 257/87
    Durch einseitige, nach Abschluß des Versicherungsvertrags abgegebene Erklärungen konnte die Beklagte rechtsverbindlich weder einen neuen Typus der Berufsunfähigkeit in das Versicherungsverhältnis des Klägers einführen noch ihre in § 7 BB/BUZ erklärte Selbstbindung aufheben (vgl. BGH VersR 1986/277 f; NJW 1988/1328 f).

    Die in § 7 Abs. 2 BB/BUZ vorgeschriebene Belehrung des Klägers über seine Rechte ist keine bloße Formvorschrift, sondern Voraussetzung der Wirksamkeit der Ablehnung weiterer Versicherungsleistungen (vgl. Senat, Urteil vom 24. Juli 1987, 20 U 422/85; BGH, NJW 1988/1328 f).

  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84

    Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1988 - 20 U 257/87
    Es genügt nicht, daß der Versicherer lediglich den unveränderten Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers nachträglich anders bewertet (vgl. BGH, VersR 1986/1113 ff).
  • BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 137/84

    Anerkennung dauernder Berufsunfähigkeit in der BUZ

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1988 - 20 U 257/87
    Durch einseitige, nach Abschluß des Versicherungsvertrags abgegebene Erklärungen konnte die Beklagte rechtsverbindlich weder einen neuen Typus der Berufsunfähigkeit in das Versicherungsverhältnis des Klägers einführen noch ihre in § 7 BB/BUZ erklärte Selbstbindung aufheben (vgl. BGH VersR 1986/277 f; NJW 1988/1328 f).
  • OLG Hamm, 24.07.1987 - 20 U 422/85
    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1988 - 20 U 257/87
    Die in § 7 Abs. 2 BB/BUZ vorgeschriebene Belehrung des Klägers über seine Rechte ist keine bloße Formvorschrift, sondern Voraussetzung der Wirksamkeit der Ablehnung weiterer Versicherungsleistungen (vgl. Senat, Urteil vom 24. Juli 1987, 20 U 422/85; BGH, NJW 1988/1328 f).
  • OLG Saarbrücken, 23.07.2004 - 5 U 683/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Obliegenheit zur Heilbehandlung; Ausübung

    Empfehlungen eines gerichtlichen Sachverständigen zählen dazu nicht (Senat NVersZ 2002, 257; vgl. OLG Hamm VersR 1989, 177).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 12 U 57/01

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung: Unzumutbare Befolgung einer

    Soweit sich die Beklagte auf Äußerungen von Dr. S. als behandelndem Arzt bezieht, muss beachtet werden, dass nicht bereits allgemeine, jedermann bekannte medizinische Ratschläge, sondern nur konkrete Empfehlungen für detaillierte vorgegebene Verhaltensweisen und konkrete vom Arzt erarbeitete Behandlungsvorschläge ärztliche Anordnungen i. S. von § 4 Nr. 4 der Bedingungen sein können (OLG Hamm r+s 1988, 345).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97

    Nachweis einer nachvollziehbaren Nachprüfungsmitteilung als Voraussetzung für die

    Anordnungen im Sinne von § 4 Nr. 4 AVB sind nicht allgemeine, jedermann bekannte medizinische Ratschläge, sondern konkrete Empfehlungen für detailliert vorgegebene Verhaltensweisen und konkrete Behandlungsvorschläge (vgl. OLG Hamm VersR 1989, 177).
  • OLG Hamm, 26.06.1998 - 20 U 36/98

    Belehrung des Versicherungsnehmers über seine Rechte aus § 6 BB-BUZ

    Diese in § 7 BB-BUZ vorgeschriebene Belehrung des Versicherungsnehmers über seine Rechte ist keine bloße Formvorschrift, sondern Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ablehnung weiterer Versicherungsleistungen, wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. unter anderem Senat VersR 1989, 177 = r + s 1989, 166, VersR 1988, 84 = r + s 1988, 345).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht