Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,286
BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87 (https://dejure.org/1988,286)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1988 - IVa ZR 46/87 (https://dejure.org/1988,286)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1988 - IVa ZR 46/87 (https://dejure.org/1988,286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Überschreiten eines in einer Wertsachenversicherung vertraglich vorausgesetzten Standards an Sicherheit - Maßstab der groben Fahrlässigkeit nach § 61 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

  • RA Kotz

    Wertsachenversicherung - Belassen eines Pelzmantels im Inneren eines Fahrzeugs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 213
  • MDR 1989, 337
  • VersR 1989, 141
  • r+s 1989, 62
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87
    Ein Herbeiführen des Versicherungsfalles in diesem Sinne liegt nach der Rechtsprechung des Senats vor, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten hat (Urteile vom 5. Oktober 1983, IVa ZR 19/82 = VersR 1984, 29, 30 und vom 14. Juli 1986, IVa ZR 22/85 = VersR 1986, 962).
  • BGH, 13.12.1978 - IV ZR 177/77

    Ladefläche eines Kraftfahrzeugs als verschlossener Kofferraum im Sinne von 2.5

    Auszug aus BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87
    Es handelt sich dabei nicht um einen Risikoausschluß, sondern um eine verhüllte Obliegenheit (vgl. die Senatsurteile VersR 1979, 343, 344 und 1986, 781).
  • BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 132/84

    Rechtliche Einordnung der Safe- und Depotklauseln in der Hausratversicherung

    Auszug aus BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87
    Es handelt sich dabei nicht um einen Risikoausschluß, sondern um eine verhüllte Obliegenheit (vgl. die Senatsurteile VersR 1979, 343, 344 und 1986, 781).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87
    Ein Herbeiführen des Versicherungsfalles in diesem Sinne liegt nach der Rechtsprechung des Senats vor, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten - Tun oder Unterlassen - den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten hat (Urteile vom 5. Oktober 1983, IVa ZR 19/82 = VersR 1984, 29, 30 und vom 14. Juli 1986, IVa ZR 22/85 = VersR 1986, 962).
  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    Er muss die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten in hohem Maß außer Acht gelassen und das Nächstliegende, was jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, nicht beachtet haben (BGH VersR 1989, 141).
  • OLG Köln, 13.03.2007 - 9 U 26/05

    Hausratversicherung - Raub einer wertvollen Uhr in Neapel

    Grob fahrlässig handelt, wer die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BGH, NJW 1992, 336; BGH, VersR 1989, 141).
  • OLG Celle, 09.06.2005 - 8 U 182/04

    Voraussetzung für die Annahme der grob fahrlässigen Herbeiführung des

    c) Voraussetzung für die Annahme der grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls ist, dass der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr objektiv deutlich unterschritten hat (vgl. BGH VersR 1989, 141).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht