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   BGH, 06.06.1990 - IV ZR 262/89   

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https://dejure.org/1990,1566
BGH, 06.06.1990 - IV ZR 262/89 (https://dejure.org/1990,1566)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1990 - IV ZR 262/89 (https://dejure.org/1990,1566)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1990 - IV ZR 262/89 (https://dejure.org/1990,1566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frist der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Wahrung der Klagefrist des § 12 Abs. 3 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) durch Prozesskostenhilfegesuch - Verzögerung der Klagezustellung durch pflichtwidriges Verhalten des Gerichts

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 882
  • r+s 1990, 398
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus BGH, 06.06.1990 - IV ZR 262/89
    Wie sich aus der Senatsentscheidung in BGHZ 98, 295, 301 ergibt, hätte daher die Beschwerde innerhalb eines Zeitraums von höchstens zwei Wochen ab Zugang der angefochtenen Entscheidung begründet werden müssen.

    Das setzt voraus, daß das Ablehnungsschreiben der Beklagten vom 6. Oktober 1986 demjenigen zugegangen ist, der nach dem Kenntnisstand der Beklagten zu diesem Zeitpunkt Inhaber der Forderung war und Ansprüche erhoben hatte (BGHZ 98, 295, 301 unter 4.).

  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs

    Auszug aus BGH, 06.06.1990 - IV ZR 262/89
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1978, 938) habe einem Kläger, dessen Armenrechtsgesuch abgelehnt worden war, in Anwendung des Rechtsgedankens des § 234 Abs. 1 ZPO eine mindestens zweiwöchige Frist zur Vorbereitung einer Klage zugebilligt; für eine Beschwerde gegen die Verweigerung der Prozeßkostenhilfe, die im Gegensatz zur Vorbereitung einer Klage keine Entschließung darüber voraussetze, ob das Prozeßkostenrisiko getragen und wie der Prozeßkostenvorschuß aufgebracht werden solle, könne mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange des Gegners grundsätzlich nur ein Zeitraum von höchstens zwei Wochen als angemessen angesehen werden.
  • BGH, 30.11.2011 - IV ZR 143/10

    Deckungsklage gegen eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Klagefristwahrung

    aa) Allerdings ist die frühere Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer, der innerhalb der Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG a.F. zunächst nur ein Prozesskostenhilfegesuch eingereicht hat, seiner Verpflichtung, auf eine "demnächstige" Zustellung der Klage mit größtmöglicher Beschleunigung hinzuwirken, nur dann genügt, wenn er eine Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe innerhalb eines Zeitraums von höchstens zwei Wochen ab Zugang der angefochtenen Entscheidung einlegt und begründet (Senatsurteile vom 6. Juni 1990 - IV ZR 262/89, VersR 1990, 882 unter I; vom 1. Oktober 1986 aaO S. 301).
  • BGH, 22.03.2001 - IX ZR 407/98

    Fristablauf vor Entscheidung über Prozeßkostenhilfegesuch

    Nur für eine Beschwerde unmittelbar gegen die Ablehnung eines Antrags auf Prozeßkostenhilfe hat er die Frist auf "höchstens" zwei Wochen begrenzt (BGH, Urt. v. 6. Juni 1990 - IV ZR 262/89, VersR 1990, 882, 883).
  • OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 7 U 179/09

    PKH-Bewilligungsverfahren: Verkürzung der Beschwerdefrist durch die

    Dabei entspricht die Frist von zwei Wochen in Anlehnung an den Rechtsgedanken von § 234 Abs. 1 ZPO dem Zeitraum, den ein Rechtsanwalt bei angemessener Sachbehandlung für eine ordnungsgemäße Prozessführung benötigt (BGH VersR 1990, 882 f.; BGHZ 98, 295 ff. [Rn. 23 ff.]).
  • OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 115/04

    Leistung um den Umfang von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit; Leistungsfreiheit

    Soweit der Bundesgerichtshof an anderer Stelle pauschal ausgeführt hat, Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts seien dem Kläger nicht anzurechnen (so Urt. v. 20.04.2000 - VII ZR 116/99, NJW 2000, 2282 unter II 1; Urt. v. 06.06.1990 - IV ZR 262/89, VersR 1990, 882 unter I = r+s 1990, 398), handelt es sich, wie angesichts der vorgenannten Entscheidungen ohne weiteres ersichtlich ist, um verkürzte Formulierungen: Gemeint ist jeweils, dass Verzögerungen dem Kläger nicht anzurechnen sind, wenn sie allein auf Fehlern des Gerichts beruhen.
  • OLG Celle, 01.08.2005 - 8 W 37/05

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs

    Er muss daher nicht nur Verzögerungen vermeiden, sondern auch im Sinne einer größtmöglichen Beschleunigung wirken (BGHZ 98, 295 ff. unter 3. d); BGH VersR 1990, 882 ff. unter I.).

    Denn wenn schon für die Erhebung der Klage nur eine Frist von etwa zwei Wochen zugebilligt wird, kann für die Begründung der Beschwerde keine längere Frist beansprucht werden (so ausdrücklich BGH VersR 1990, 882 ff. unter I. a. E.; vgl. auch Prölss/Martin, aaO.).

  • OLG Nürnberg, 18.01.2010 - 8 U 791/09

    Deckungsklage gegen Berufungsunfähigkeitszusatzversicherung: Wahrung der

    39 Wenn Prozesskostenhilfe abgelehnt wird, muss ein Versicherungsnehmer grundsätzlich binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen und diese auch begründen (vgl. BGH VersR 1990, 882 - 883; OLG Celle VersR 2006, 101).

    Dies folgt aus dem Rechtsgedanken, dass alles für eine größtmögliche Beschleunigung des Verfahrens getan werden muss (vgl. hierzu auch BGH VersR 1990, 882 - 883).

  • BGH, 09.01.1991 - XII ZR 85/90

    Hemmung der Verjährung durch Beantragung von Prozeßkostenhilfe

    Dabei wird der Partei für die Einlegung des Rechtsmittels aus den dargelegten Gründen, auch mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange des Gegners, eine - aus dem Rechtsgedanken des § 234 Abs. 1 ZPO abgeleitete - Frist von höchstens zwei Wochen zugebilligt, obwohl das Rechtsmittel nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht fristgebunden ist (BGHZ 98, 295, 301 = VersR 1987, 39, 41 - zum Teil in BGHZ nicht abgedruckt; BGH Urteil vom 6. Juni 1990 - IV ZR 262/89 = VersR 1990, 882, 883 - zu § 12 Abs. 3 VVG; BGHZ 70, 235, 239, 240; BGH Urteil vom 28. September 1959 - III ZR 75/58 = VersR 1960, 60, 61, 62 - zu § 203 Abs. 2 BGB; vgl. auch BGH Urteil vom 24. März 1987 - VI ZR 217/83 = BGHR BGB § 203 Abs. 2 höhere Gewalt 1).
  • OLG Hamm, 04.05.2001 - 20 U 199/00

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Versäumung der Klagefrist - Belehrung -

    Nach Zustellung eines ablehnenden Beschlusses im Beschwerdeverfahren ist dann aber auch wiederum die Einzahlung des erforderlichen Gerichtskostenvorschusses bzw. die Einreichung einer Klageschrift binnen der vorgenannten Frist zu verlangen (vgl. dazu: BGH VersR 1987, 39 und VersR 1990, 882; OLG Hamm -- 6. Zivilsenat -- NVersZ 1998, 136).
  • OLG Hamm, 07.09.1998 - 6 W 5/98

    Kaskoentschädigungsanspruch wegen totaler Beschädigung eines Fahrzeugs durch

    Er muß daher nicht nur Verzögerungen vermeiden, sondern auch im Sinne einer größtmöglichen Beschleunigung wirken (vgl. BGH VersR 87, 39; 90, 882; OLG Hamm 20. ZS r+s 90, 187).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 190/96

    Anforderungen an die Einschaltung der Klagefrist bei PKH-Verfahren; Versicherung;

    Soweit das Landgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des OLG Bremen in Versicherungsrecht 1989, 901 f. (Bl. 146 f. d. A.) und des BGH in Versicherungsrecht 1990, 882 f.(Bl. 151 f. d. A.; = Revisionsentscheidung zum Urteil des OLG Bremen) die Ansicht vertritt, es käme nicht darauf an, daß die Verzögerungen des Verfahrens auf richterlichen Fristen beruhten, da durch die Fristgewährung lediglich dem Anspruch auf rechtliches Gehör Rechnung getragen worden sei, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Köln, 27.01.1998 - 9 U 36/97

    Anspruch auf Entschädigung wegen eines Brandschadens an einem gestohlen Pkw;

  • OLG Hamm, 25.01.2000 - 20 W 21/99

    Arglist bei Vorlage unrichtiger Anschaffungsbelege; Fristwahrung durch

  • OLG Köln, 13.08.1996 - 9 U 118/95

    Erfolgsaussichten einer Klage zur Durchsetzung eines versicherungsrechtlichen

  • OLG Hamm, 18.01.2000 - 20 W 23/99

    Wahrung der Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG durch Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • OLG Oldenburg, 08.05.1996 - 2 W 57/96

    Leistungsfreiheit; Prozeßkostenhilfegesuch; Gerichtskostenvorschuß;

  • KG, 13.02.1998 - 6 U 3104/96

    Krankhafte Störung der Geistestätigkeit und Beeinträchtigung der freien

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