Rechtsprechung
| BGH, 26.09.1990 - IV ZR 176/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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VVG § 179
Risikoausschluß in der BB-ZU wegen unerlaubten Umgangs mit Schußwaffen; Rückrechnungsregeln zur Ermittlung der Blutalkoholkonzentration
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1991, 93
- MDR 1991, 323
- VersR 1990, 1268
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 23.09.1998 - IV ZR 1/98
Umfang des Risikoausschlusses wegen Straftaten in der Unfallversicherung
Die Adäquanz einer nicht hinwegzudenkenden Erfolgsbedingung zwischen der Ausführung der Straftat und dem Unfall ist grundsätzlich schon dann gegeben, wenn durch die Ausführung der Straftat eine erhöhte Gefahrenlage geschaffen worden ist, die generell geeignet ist, Unfälle der eingetretenen Art herbeizuführen (vgl. Senatsurteile vom 26. September 1990 - IV ZR 176/89 - VersR 1990, 1268 re.Sp. unter 2 und vom 10. Februar 1982 - IVa ZR 243/80 - VersR 1982, 465 f.). - OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 698/05
Kfz-Versicherung - So erfolgt die Rückrechnung der BAK beim Alkoholunfall
Legt man gemäß den Angaben des Klägers ein Trinkende um 19.30 Uhr zu Grunde, so errechnet sich hieraus - nach den insoweit im Versicherungsrecht auch geltenden Rückrechnungsregeln bei Annahme eines Abbauwerts von höchstens 0.1 Promille pro Stunde ab Beendigung der zwei Stunden nach Trinkende abgeschlossenen Resorptionsphase (BGH, Urt. v. 26.9.1990 - IV ZR 176/89- VersR 1990, 1268 ff.) -für den Unfallzeitpunkt um 20.30 Uhr eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0, 7 Promille. - OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05
Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungsausschluss, wenn die eingetretene …
Voraussetzung ist mithin, dass der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden ursächlich geworden ist (BGH, VersR 1998, 1410, 1411; 1990, 1268, 1269; BGHZ 23, 76, 82;… Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 46 Rdnr. 239;… § 47 Rdnr. 62;… Benkel/Hirschberg, § 3 BUZ Rdnr. 21;… Grimm, a. a. O.).
- OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 4 U 160/99
Leistungsfreiheit des Unfallversicherers bei unberechtigter Benutzung eines …
Der Unfall war auch im einen wie dem anderen Fall adäquate Folge (vgl. BGH NVersZ 1999, 27) der vorgenannten Straftaten und noch Ausfluß des Gefahrenbereichs der Verwirklichung dieser Tagen (vgl. zum letzteren BGH VersR 1990, 1268), selbst wenn A mit Fortsetzung der Fahrt über den gemeinsamen Tatplan und den vom Sohn des Klägers vorsätzlich unterstützter. - OLG Köln, 29.10.2002 - 9 U 93/00
Leistungsfreiheit des Versicherers und Regreßhöchstbeträge bei …
Dieser Wert ist jedenfalls für den Unfallzeitpunkt 5.42 Uhr zugrunde zu legen, da nähere Angaben zum Trinkende vor dem Unfall fehlen (vgl. zur Rückrechnung BGH, r+s 1990, 430; Senat, r+s 2002, 277; VersR 1997, 1222). - OLG Köln, 13.11.2001 - 9 U 161/00 Als stündlicher Abbauwert ist sodann 0, 1 0/00 zugrunde zu legen (vgl. BGH, r+s 1990, 430; Senat, VersR 1997, 1222;… Tröndle-Fischer, a.a.O., Rn 8 d), so dass sich der genannte Wert ergibt.
- KG, 20.01.2004 - 6 U 225/02
Unfallversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen einer vorsätzlich …
Auf Grund der vorstehend wiedergegebenen Umstände unterscheidet sich der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt, was die Frage einer vorsätzlichen Straftatbegehung anbelangt, somit von dem, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in VersR 1990, 1268, 1269 zugrunde lag.
