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OLG Köln, 04.10.1990 - 5 U 21/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Papierfundstellen
- VersR 1990, 1381
- VersR 1991, 534
- r+s 1991, 113
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Dresden, 30.06.2005 - 4 U 232/05
Restschuldversicherung; Ausschlussklausel; Gesundheitserklärung; Risikoprüfung
Es entspricht vielmehr dem Grundgedanken und der gesetzlichen Ausgestaltung des Rechts der privaten Versicherungsverträge, dass sie regelmäßig nur Schutz gegen künftige ungewisse Ereignisse bieten und Gefahren, die bei Vertragsschluss bereits latent vorhanden sind, ausschließen (vgl. OLG Köln Urteil vom 04.10.1990 - 5 U 21/90 - VersR 1990, 1381). - OLG Celle, 13.09.2007 - 8 U 29/07
Anspruch eines Arbeitnehmers als Versicherter gegen einen Versicherer aus einer …
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Auskunft des Agenten klaren und eindeutigen Versicherungsbedingungen widerspricht, die dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung vorlagen (…BGH, a. a. O.; OLG Köln r+s 1991, 113, 114; OLG Hamburg r+s 1990, 283). - OLG Koblenz, 01.06.2007 - 10 U 1321/06
Wirksamkeit einer Risikoausschlussklausel in der Restschuldversicherung
Es entspricht vielmehr dem Grundgedanken und der gesetzlichen Ausgestaltung des Rechts der privaten Versicherungsverträge, dass sie regelmäßig nur Schutz gegen künftige ungewisse Ereignisse bieten und Gefahren, die bei Vertragsschluss bereits latent vorhanden sind, ausschließen (vgl. OLG Köln in VersR 1990, 1381).
- OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03
Berufsunfähigkeitsversicherung: Zur Frage der Wirksamkeit von Auschlussklauseln
Zur Begründung wird angeführt, solche Klauseln stellten nicht auf die vorvertraglichen Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers ab und trügen dem berechtigten Interesse des Versicherers nach Begrenzung des versicherten Risikos Rechnung, ohne dass es auf die Kenntnis des VN und auf dessen vertragliches Verhalten ankomme (Büsken, VersR 1991, 534). - OLG Hamm, 28.01.1992 - 20 U 305/91
Vertragsklausel; Gesundheitsstörungen; Versicherungsschutz; Versicherungsfall
Die Oberlandesgerichte Köln (VersR 1990, 1381 mit zustimmender Anmerkung Büsken VersR 91, 534) und Nürnberg (VersR 91, 799) haben dieselbe Vertragsklausel für wirksam erachtet. - LG Frankfurt/Main, 23.12.1991 - 26 O 381/91
Ausschluß für vorvertragliche Krankheiten wirksam L
Der in den AVB für die Kreditlebensversicherung (Restschuldversicherung) enthaltene Leistungsausschluß für Gesundheitsstörungen, die in den letzten 12 Monaten vor Vertragsbeginn vorhanden waren und die in den nächsten 24 Monaten zu einem Versicherungsfall geführt haben, ist wirksam (i. A. an OLG Köln VersR 1990, 1381).