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   OLG Köln, 03.11.1988 - 5 U 197/87   

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OLG Köln, 03.11.1988 - 5 U 197/87 (https://dejure.org/1988,17965)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.1988 - 5 U 197/87 (https://dejure.org/1988,17965)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 1988 - 5 U 197/87 (https://dejure.org/1988,17965)
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Papierfundstellen

  • r+s 1991, 138
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   OLG Köln, 20.12.1990 - 5 U 206/89   

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OLG Köln, 20.12.1990 - 5 U 206/89 (https://dejure.org/1990,9674)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.1990 - 5 U 206/89 (https://dejure.org/1990,9674)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - 5 U 206/89 (https://dejure.org/1990,9674)
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Papierfundstellen

  • r+s 1991, 138
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 150/11

    Gebäudeversicherung: Gefahrerhöhung durch Änderung der gewerblichen Nutzung von

    Die Anzeigepflicht beruht auf der Annahme, dass mit dieser Nutzungsänderung eine Gefahrerhöhung einhergeht, insbesondere wegen des damit oft verbundenen kriminellen Milieus (Senatsurteil vom 15. Januar 1989 - IVa ZR 333/87, VersR 1989, 398, 399; OLG Düsseldorf r+s 1996, 147; OLG Köln r+s 1991, 138; Langheid/Wandt, MünchKomm VVG 2010 § 19 Rn. 74; soweit Loacker aaO der Ansicht ist, dass dies die Richtigkeit der Hypothese voraussetze, dass es in Bordellbetrieben statistisch häufiger zu Bränden kommt, ist dies nicht maßgeblich, weil Versicherer dieses Risiko jedenfalls entweder gar nicht oder zu deutlich höheren Tarifen versichern).
  • OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 261/12

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung

    Die Anzeigepflicht beruht auf der Annahme, dass mit dieser Nutzungsänderung eine Gefahrerhöhung einhergeht, insbesondere wegen des damit oft verbundenen kriminellen Milieus (BGH, Urteil vom 15. Januar 1989 - IVa ZR 333/87, VersR 1989, 398, 399; OLG Düsseldorf, r+s 1996, 147; OLG Köln r+s 1991, 138).
  • OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 127/99

    Hausratversicherung; Versicherungsbedingungen; Einbruchsdiebstahl ;

    Sein Wissen muß sie sich zurechnen lassen ("Auge und Ohr"-Rechtsprechung, grundlegend BGHZ 102, 194 = VersR 1988, 234; OLG Hamm r+s 1993, 356; OLG Köln r+s 1991, 183), so daß sie sich letztlich sogar so behandeln lassen muß, als ob ihr die für die Durchführung des Lastschriftverfahrens benötigten Daten im Versicherungsantrag mitgeteilt worden wären.
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