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   OLG Hamm, 09.10.1991 - 20 U 85/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4432
OLG Hamm, 09.10.1991 - 20 U 85/91 (https://dejure.org/1991,4432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.1991 - 20 U 85/91 (https://dejure.org/1991,4432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - 20 U 85/91 (https://dejure.org/1991,4432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit; Angabe durch den Versicherungsnehmer; Angabe eines niedrigen Kilometerstandes; Gestohlen gemeldeter Pkw; Gefährdung der Interessen des Kaskoversicherers; Minder schweres Verschulden des Versicherungsnehmers ; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1992, 41
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Oldenburg, 17.01.1996 - 2 U 246/95

    Leistungsfreiheit; Aufklärungspflichtverletzung; Falschbeantwortung;

    Allerdings bedarf es einer Belehrung nicht, wenn der Versicherungsnehmer arglistig falsche Angaben macht (BGH VersR 1976, 383; BGH VersR 1978, 121, 122; BGH VersR 1979, 366, 367; OLG Hamm r + s 1992, 41).
  • LG Dortmund, 21.04.2010 - 2 O 252/09

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung bei Verschweigen

    Arglist liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer sich der Unwahrheit seiner Angaben bewusst ist und durch die Falschangabe die Schadenregulierung zu beeinflussen versucht (BGH VersR 1978, 121; OLG Hamm r+s 1992, 41; OLG Oldenburg r+s 1998, 188).
  • LG Dortmund, 12.01.2011 - 2 O 263/10

    Leistungsfreiheit der privaten Unfallversicherung wegen Verletzung der

    Bei der Falschbeantwortung von Fragen in der Schadenanzeige liegt Arglist vor, wenn der Versicherungsnehmer sich der Unwahrheit seiner Angaben bewusst ist und durch die Falschangabe die Schadenregulierung zu beeinflussen versucht, auch wenn er durch die Falschbeantwortung nur Schwierigkeiten bei der Regulierung vermeiden will (BGH VersR 1978, 121; OLG Hamm r+s 1992, 41; OLG Oldenburg r+s 1998, 188; OLG Hamm OLG Report 1999, 86).
  • OLG Hamburg, 18.08.2006 - 14 U 224/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Diebstahl und nachfolgender Brand; Verletzung der

    Diese führt zur Leistungsfreiheit in Bezug auf beide Versicherungsfälle (BGH VersR 1979, 805, Ziffer 2 c) aE der Entscheidungsgründe; siehe auch OLG Hamm, RuS 1992, 41).
  • OLG Oldenburg, 10.06.1996 - 2 U 233/96

    Vermutung der vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit wegen

    Die von der Rechtsprechung im Fall einer folgenlosen Obliegenheitsverletzung geforderte Belehrung des Versicherungsnehmers ist in dem vom Kläger ausgefüllten Schadenformular vorhanden, im Übrigen wäre die Belehrung angesichts des arglistigen Handelns des Klägers auch entbehrlich (BGH VersR 1978, 121, 122; OLG Hamm r+s 1992, 41).
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