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   BGH, 17.02.1993 - IV ZR 278/91   

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BGH, 17.02.1993 - IV ZR 278/91 (https://dejure.org/1993,8291)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1993 - IV ZR 278/91 (https://dejure.org/1993,8291)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - IV ZR 278/91 (https://dejure.org/1993,8291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • r+s 1993, 392
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 12 W 57/09

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an eine Belehrung über die

    Selbst wenn der Versicherungsnehmer in der Befürchtung, er könne krank sein, einen Arzt aufsucht, hat er noch keine Kenntnis, solange der Arzt seine Befürchtung nicht bestätigt (vgl. BGH r+s 1993, 392 zu einer nicht angezeigten depressiven Verstimmung).
  • OLG Celle, 15.03.2007 - 8 U 196/06

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Anzeige von Erkrankungen und häufigen

    So kann es an der erforderlichen Kenntnis des Versicherungsnehmers von einem offenbarungspflichtigen Umstand fehlen, wenn der Arzt ihm nach der Untersuchung weder eine Diagnose mitteilt noch ein Medikament verordnet und ihm auch keine bestimmten Verhaltensregeln aufgibt (BGH r+s 1993, 392).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2004 - 5 U 244/02

    Zur Zulässigkeit des Rücktritts des Versicherers einer Risikolebensversicherung

    Den Versicherer trifft die Beweislast für alle den Rücktritt begründenden Umstände, namentlich also für den äußeren Tatbestand einer Anzeigepflichtverletzung, wozu auch die Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem anzuzeigenden Umstand gehört (BGH, RuS 1993, S. 392).
  • OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 3/08

    Kenntnis eines Versicherungsnehmers von der Entfernung eines Dickdarmadenoms nach

    So kann es an der erforderlichen Kenntnis des Versicherungsnehmers von einem offenbarungspflichtigen Umstand fehlen, wenn der Arzt ihm nach der Untersuchung weder eine Diagnose mitteilt noch ein Medikament verordnet und ihm auch keine bestimmten Verhaltensregeln aufgibt (vgl. BGH RuS 1993, 392).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 4 U 127/98

    Obliegenheitsverletzung durch falsche Angaben über die Reparatur von Vorschäden;

    Soweit sich Römer in Römer/Langheid, VVG, § 6 Rdnr. 87, unter Berufung auf die Entscheidung des BGH RuS 1993, 392 für die Beweislast des Versicherers aussprechen, ist dem entgegenzuhalten, daß die genannte Entscheidung zu § 16 Abs. 1 VVG ergangen ist, einer Vorschrift, nach der die Kenntnis des Versicherungsnehmers von den aufzuklärenden Umständen zum objektiven Tatbestand gehört.
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 206/03

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Rücktritt des

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