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   OLG Köln, 29.10.1992 - 5 U 166/91   

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https://dejure.org/1992,6555
OLG Köln, 29.10.1992 - 5 U 166/91 (https://dejure.org/1992,6555)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.1992 - 5 U 166/91 (https://dejure.org/1992,6555)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 5 U 166/91 (https://dejure.org/1992,6555)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    RECHTSKRAFT; HEMMUNG; RECHTSMITTEL

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung eines Eintritts der Rechtskraft durch die Einlegung eines Rechtsmittels auch im Hinblick auf nicht angefochtene Teile eines Urteils bei Geltendmachung mehrerer prozessualer Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 1993, 72
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.06.1987 - VIII ZR 158/86

    Arglistige Täuschung durch Vorspiegeln der Brauereifreiheit eines Pachtobjekts

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1992 - 5 U 166/91
    Im übrigen ist Rechtskraft bezüglich der in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils bejahten arglistigen Täuschung auch deshalb nicht eingetreten, weil allenfalls die Rechtsfolge der vom Landgericht für wirksam erachteten Anfechtung in Rechtskraft erwachsen kann, d.h. hier die Entscheidung, daß der Vertrag nicht fortbesteht (vgl. dazu BGH vom 03.06.1987 in NJW-RR 1988, 199, 200).
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1992 - 5 U 166/91
    In Bezug auf die nicht angefochtenen Teile des Urteils wird dieses erst dann rechtskräftig, wenn jede Möglichkeit ihrer Änderung im Rechtsmittelzuge ausgeschlossen ist (vgl. BGH vom 12.05.1992 in VersR 1992, 1110 = NJW 1992, 2296 f; ferner Zöller-Stöber, ZPO, 17. Aufl., Rdnr. 11 zu § 705).
  • OLG Köln, 13.09.1990 - 5 U 14/90

    Reichweite der Frage nach Vorversicherungen des Antragstellers

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.1992 - 5 U 166/91
    Er muß dies vielmehr in der zumindest billigenden Erkenntnis tun, der Versicherer könne durch sein Vorgehen getäuscht und in seiner Entscheidung beeinflußt werden; d.h. der Versicherungsnehmer muß sich bewußt sein, daß der Versicherer möglicherweise bei richtigen Angaben oder bei Offenbarung der verschwiegenen Tatsachen seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde (so die ständige höchst-richterliche Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat; vgl. im einzelnen die Nachweise bei Prölss/Martin, a.a.O., und Senatsurteil in VersR 1992, 231 ff.).
  • BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14

    Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher

    Älterer obergerichtlicher Rechtsprechung und einem Teil des Schrifttums zufolge soll eine eng am Wortlaut orientierte Auslegung geboten sein, nach der die Aufklärungsobliegenheit über die Abwicklung des konkreten Versicherungsfalles nicht hinausgeht und sich damit nicht auf Umstände erstreckt, die ausschließlich Anfechtungs- und Rücktrittsgründe zu begründen vermögen (noch zu § 34 VVG a.F.: OLG Hamm VersR 1978, 1060, 1061; OLG Köln r+s 1993, 72, 74; Möller in Bruck/Möller, 8. Aufl. § 34 VVG Anm. 12; zu § 31 VVG n.F.: MünchKomm-VVG/Wandt, 2. Aufl. § 31 Rn. 39; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG 5. Aufl. § 31 VVG Rn. 10; ders. in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 46 Rn. 210; Egger, VersR 2015, 1209, 1210; ders., VersR 2014, 1304, 1306; ders., VersR 2012, 810, 812).
  • OLG Köln, 20.01.2010 - 20 U 130/09

    Beweislast des Versicherers für die Unrichtigkeit der Erklärung des

    Für eine arglistige Täuschung ist es erforderlich, dass der Erklärende sich bewusst ist, dass der Versicherer seinen Antrag bei wahrheitsgemäßen Angaben möglicherweise überhaupt nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde (vgl. OLG Köln, RuS 1993, 72 ff.), und er zumindest billigend in Kauf nimmt, durch die Falschangabe auf die Entschließung des Versicherers Einfluss zu nehmen (vgl. BGH, VersR 1987, 91).
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