Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 03.06.1993

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.05.1994 - 20 U 392/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7522
OLG Hamm, 27.05.1994 - 20 U 392/93 (https://dejure.org/1994,7522)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.05.1994 - 20 U 392/93 (https://dejure.org/1994,7522)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 1994 - 20 U 392/93 (https://dejure.org/1994,7522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Ablegen der Fahrzeugschlüssel in den Nebenräumen eines Bordells L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz-Diebstahl ; Schlüssel; Ablage in Küchenraum; Wohnung mit Bordell; Zugang zu den Fahrzeugschlüsseln; Grobe Fahrlässigkeit; Herbeiführung des Diebstahls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib; VVG § 61

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 205
  • r+s 1994, 328 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.06.1993 - 12 U 72/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,24711
OLG Karlsruhe, 03.06.1993 - 12 U 72/93 (https://dejure.org/1993,24711)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.06.1993 - 12 U 72/93 (https://dejure.org/1993,24711)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juni 1993 - 12 U 72/93 (https://dejure.org/1993,24711)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1994, 328
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 154/98

    Vortäuschung eines Einbruchsdiebstahls aus einem Wohnwagen

    Daß ein Dieb derartiges Inventar entwendet, erscheint ausgeschlossen, weil es eine nennenswerte Nachfrage nach gebrauchten Inneneinrichtungsteilen von Wohnwagen nicht gibt (vgl. OLG Hamm, r+s 1988, 161, 162; 356, 357; OLG Zweibrücken, r+s 1990, 332, 333; Karlsruhe, r+s 1994, 328, 329; OLG Nürnberg, Urteil vom 30. April 1998 = 8 U 4342/97 ).

    Der sorgfältige und schonende Ausbau der Inneneinrichtung erforderte einen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand und hätte das Entdeckungsrisiko für einen Dieb erheblich vergrößert (vgl. OLG Zweibrücken, r+s 1990, 332, 333; Karlsruhe, r+s 1994, 328, 329; OLG Nürnberg a.a.O.).

    Jedenfalls kann nicht außer Betracht bleiben, daß, wie sich aus den zahlreichen hierzu ergangenen Urteilen (vgl. OLG Karlsruhe, r+s 1994, 328, 329 m.w.Nw.) ergibt, eine auffällige Häufung behaupteter gleichgelagerter Entwendungen bei sorgfältigem Ausbau sämtlicher Türen und Klappen der Inneneinrichtung von Wohnwagen vorliegt, obwohl es für derartiges Diebesgut keinen Markt gibt (vgl. OLG Hamm, r+s 1988, 161, 162; 356, 357).

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