Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.09.1993 - 5 U 12/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Versicherung Autotelefon Gepäckversicherung Fahrzeugversicherung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
AKB § 6; AKB § 12
Versicherung Autotelefon Gepäckversicherung Fahrzeugversicherung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB §§ 6, 12
Diebstahl eines im Fahrzeug installierten Mobiltelefon - kein Versicherungsschutz
Verfahrensgang
- LG Köln, 02.12.1992 - 24 O 221/92
- OLG Köln, 16.09.1993 - 5 U 12/93
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1994, 563
- VersR 1994, 666
Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.06.1993 - 20 U 378/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 08.10.1992 - 15 O 367/92
- OLG Hamm, 16.06.1993 - 20 U 378/92
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1993, 1376
- NZV 1993, 439
- VersR 1994, 168
Wird zitiert von ... (7)
- OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05
Unfallschadensregulierung - Schadenersatz trotz Vorschadens
In Fällen eines verschwiegenen Vorschadens sind bei der Beweiswürdigung natürlich strengere Maßstäbe anzulegen (so zurecht OLG Hamm OLGR 1993, 257 = r+s 1994, 59 = SP 1994, 154). - OLG Rostock, 18.02.2004 - 6 U 76/03
(Vorgetäuschte) Entwendung eines geleasten Kraftfahrzeugs - zur Beweislast für …
Denn der Tatrichter braucht nicht überzeugt zu sein, dass die Angaben des VN keinen Glauben verdienen (vgl. OLG Hamm, VersR 1994, 48; VersR 1994, 168;… Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 12 AKB Rn. 35). - OLG Hamm, 15.01.2003 - 20 U 166/02 Im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses kann nämlich u.U. auch den Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers geglaubt werden, wenn dieser ihre Richtigkeit auf andere Weise nicht beweisen kann (OLG Hamm, VersR 1994, 168).
- OLG Köln, 22.10.1996 - 9 U 64/96
Persönliche Glaubwürdigkeit des angeblich bestohlenen Versicherungsnehmers; …
Von einem Regelfall kann aber nicht mehr ausgegangen werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder doch schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Behauptung der Entwendung aufdrängen, wobei solche Tatsachen aber feststehen, d.h. unstreitig oder bewiesen sein müssen ( BGH r+s 1996, 125f = VersR 1996, 575; OLG Hamm r+s 1994, 4, 5 ). - OLG Hamm, 24.07.2002 - 20 U 56/02 Im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses kann nämlich unter Umständen auch den Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers geglaubt werden, wenn dieser ihre Richtigkeit auf andere Weise nicht beweisen kann (Senat VersR 94, 168).
- OLG Hamburg, 31.05.2002 - 14 U 144/01
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Anscheins eines Kfz-Diebstahls
Der Mindestbeweis ist bei einem Fahrzeugdiebstahl in der Regel erst dann erbracht, wenn feststeht, dass der Versicherungsnehmer das Fahrzeug an einem bestimmten Ort abgestellt und er es dort gegen seinen Willen später nicht mehr vorgefunden hat (BGH, VersR 1991, 917 ; 1993, 571; VersR 1996, 575 ; OLG Hamm, VersR 1994, 168; Senat, zfs 1996, 139). - OLG Köln, 09.12.1997 - 9 U 31/97
Kaskoversicherung Nachweis Anhörung Versicherungsnehmer Aufklärungsobliegenheit
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zuletzt Urteil vom 26.03.1997, VersR 1997, 733; Urteil vom 21.02.1996, VersR 1996, 575 = r+s 1996, 125) kann vom Regelfall des redlichen Versicherungsnehmers allerdings dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder doch schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Behauptung der Entwendung aufdrängen (BGH VersR 1997, 733, 734; OLG Hamm r+s 1994, 4 = VersR 1994, 168 und Senat, a.a.O.).
