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   OLG Hamm, 22.05.1995 - 20 W 9/95   

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https://dejure.org/1995,9331
OLG Hamm, 22.05.1995 - 20 W 9/95 (https://dejure.org/1995,9331)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.05.1995 - 20 W 9/95 (https://dejure.org/1995,9331)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Mai 1995 - 20 W 9/95 (https://dejure.org/1995,9331)
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    AKB § 1 Abs. 2 S. 4

Papierfundstellen

  • r+s 1995, 403
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 248/04

    Vereinbarung vorläufiger Deckung neben einer erweiterten Einlösungsklausel in

    Das gilt nicht nur dann, wenn nach den Versicherungsbedingungen (etwa nach § 1 Abs. 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung - AKB) ein rückwirkender Verlust der vorläufigen Deckung droht (vgl. dazu BGHZ 47, 352, 361 ff.; OLG Hamm VersR 1991, 220 und r+s 1995, 403), sondern auch dann, wenn die nicht unverzügliche Zahlung der Erstprämie lediglich die vorläufige Deckung für die Zukunft beendet (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. Juli 1973 - IV ZR 28/72 - VersR 1973, 811 unter III; Römer, aaO; Hermanns, aaO Rdn. 68).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96

    Geltendmachung eines Ersatzanspruchs gegen eine Kraftfahrzeugversicherung wegen

    Wegen der einschneidenden Rechtsfolge des rückwirkenden Wegfalls des Versicherungsschutzes ist eine Belehrung des Versicherungsnehmers darüber erforderlich, daß bei unverschuldeter Versäumung der Zahlungsfrist die Nachholung der Zahlung geeignet ist, den Versicherungsschutz auch rückwirkend zu erhalten (OLG Köln r+s 1996, 388, OLG Hamm r+s 1995, 403).
  • OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 197/98

    Anspruch auf Gewährung von Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz;

    Nach ständiger Rechtsprechung ist zudem die für den säumigen Versicherungsnehmer in der Regel nicht vorhersehbare und überraschende Konsequenz der nicht fristgerechten Einlösung des Versicherungsscheins nur gerechtfertigt, wenn er richtig und vollständig sowie in der gebotenen Klarheit und Verständlichkeit über die Rechtslage informiert worden ist (BGH VersR 1985, 981, 983; OLG Hamm VersR 1991, 220, 221 [OLG Hamm 24.01.1990 - 20 U 160/89] ; OLG Düsseldorf VersR 1993, 737 [OLG Düsseldorf 03.11.1992 - 4 U 285/91] ; OLG Hamm r + s 1995, 403; OLG Köln r + s 1997, 406; OLG Düsseldorf ZfS 1997, 377).
  • OLG Hamm, 25.11.1997 - 20 W 24/97
    Schließlich fehlt der Hinweis, daß bei unverschuldeter Fristüberschreitung die nachträgliche Zahlung den Versicherungsschutz auch für die Vergangenheit erhält (vgl. zuletzt Senat r + s 1995, 403).
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