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   OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94   

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https://dejure.org/1995,3374
OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94 (https://dejure.org/1995,3374)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.1995 - 5 U 82/94 (https://dejure.org/1995,3374)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 5 U 82/94 (https://dejure.org/1995,3374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von Rechnungen eines Arztes von der Kostenerstattung im Rahmen einer Krankheitskostenvollversicherung; Vereinbarkeit der klauselmäßig vorgesehenen Möglichkeit eines Erstattungsausschlusses mit dem AGB-Gesetz (AGBG); Überraschungswirkung bei einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3088
  • r+s 1996, 238
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.11.1992 - VIII ZR 238/91

    Formularmäßige Freizeichnung von wesentlichen Vertragspflichten und

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94
    Der Senat vermag schließlich auch nicht zu erkennen, daß durch § 5 (1) c) MB/KK wesentliche Rechte der Versicherungsnehmers derart eingeschränkt werden, daß der Vertragszweck gefährdet ist (vgl. dazu BGH NJW 1993, 335 [BGH 11.11.1992 - VIII ZR 238/91]).
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94
    Maßgebend ist, ob die Behandlungsmaßnahmen aus objektiver ärztlicher Sicht vom Standpunkt ex ante medizinisch notwendig waren (vgl. BGH VersR 1979, 221), wobei es für die Frage der medizinischen Notwendigkeit der Heilbehandlung auf den Standpunkt der Schulmedizin maßgebend ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Recht und Schaden 1995, 113, 114).
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 77/94

    Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem Versicherungsvertrag vorgesehenen

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94
    Der Senat hat in fünf weiteren von Versicherungsnehmern gegen die Beklagte (5 U 83/94; 5 U 84/94; 5 U 86/94; 5 U 93/94; 5 U 94/94) und drei gegen die ... (5 U 268/93; 5 U 77/94; 5 U 80/94) geführten Prozessen, bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 48/67
    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94
    Das Feststellungsinteresse ist echte Prozeßvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (vgl. BGH NJW 1978, 2031), so daß es nicht eigens festgestellt zu werden braucht, wenn das Klagebegehren - wie hier - ohnehin materiell nicht gerechtfertigt ist und die Klage deshalb in jedem Fall abgewiesen werden muß (vgl. BGH NJW 1969, 2015 [BGH 24.06.1969 - VI ZR 48/67]).
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 83/94
    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94
    Der Senat hat in fünf weiteren von Versicherungsnehmern gegen die Beklagte (5 U 83/94; 5 U 84/94; 5 U 86/94; 5 U 93/94; 5 U 94/94) und drei gegen die ... (5 U 268/93; 5 U 77/94; 5 U 80/94) geführten Prozessen, bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94
    Der Bundesgerichtshof hat eine Unwirksamkeit nach § 3 ABGB nur dann angenommen, wenn die Klausel nach den Umständen so ungewöhnlich ist, daß der Kunde mit ihrem Vorhandensein keinesfalls zu rechnen braucht, ihr gleichsam ein "Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt" zukommt (vgl. BGH NJW 1990, 577 [BGH 10.11.1989 - V ZR 201/88]).
  • BGH, 10.11.1983 - III ZR 166/82

    Amtspflichten öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber beim Austausch

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94
    Der Senat schließt sich der Auffassung der Gerichte an, die die Klausel bisher für wirksam erachtet haben, ohne dies auch nur gesondert zu problematisieren (vgl. OLG Hamm VersR 1988, 687; OLG Düsseldorf sowie Nichtannahmebeschluß des BGH VersR 1984, 278, 275; OLG München VersR 1977, 43; LG Bonn VersR 1991, 54 ff. [LG Bonn 14.08.1990 - 13 O 205/90]; Senat Recht und Schaden 1990, 135).
  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94
    Das Feststellungsinteresse ist echte Prozeßvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (vgl. BGH NJW 1978, 2031), so daß es nicht eigens festgestellt zu werden braucht, wenn das Klagebegehren - wie hier - ohnehin materiell nicht gerechtfertigt ist und die Klage deshalb in jedem Fall abgewiesen werden muß (vgl. BGH NJW 1969, 2015 [BGH 24.06.1969 - VI ZR 48/67]).
  • OLG Celle, 26.01.1995 - 5 U 80/94
    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94
    Der Senat hat in fünf weiteren von Versicherungsnehmern gegen die Beklagte (5 U 83/94; 5 U 84/94; 5 U 86/94; 5 U 93/94; 5 U 94/94) und drei gegen die ... (5 U 268/93; 5 U 77/94; 5 U 80/94) geführten Prozessen, bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 94/94

    Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem Versicherungsvertrag vorgesehenen

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 82/94
    Der Senat hat in fünf weiteren von Versicherungsnehmern gegen die Beklagte (5 U 83/94; 5 U 84/94; 5 U 86/94; 5 U 93/94; 5 U 94/94) und drei gegen die ... (5 U 268/93; 5 U 77/94; 5 U 80/94) geführten Prozessen, bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
  • LG Bonn, 14.08.1990 - 13 O 205/90

    Widerruf des Ausschlusses von der Kostenerstattung durch eine private

  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 268/93

    Unangemessen erhöhte Rechnung; Arzt; Ausschluß von der Erstattung; Private

  • OLG Hamm, 16.12.1987 - 20 U 261/86

    Ausschluß von Rechnungen eines Arztes von der Erstattung; Wichtiger Grund

  • OLG München, 15.12.1975 - 21 U 3434/71
  • OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 847/99

    Krankheitskosten

    Der Ausschluß der Rechnungen eines Arztes von der Erstattung durch den privaten Krankenversicherer ist aus wichtigem Grund dann zulässig, wenn in einer Mehrzahl von Patientenfällen Rechnungen unangemessen erhöht werden, weil eine medizinisch nicht vertretbare, ungerechtfertigte Überdiagnostik und -therapie betrieben wird (OLG Köln NJW 1996, 3088).

    b) Zutreffend weist das Landgericht auf die Rechtsprechung des OLG Köln (Urteil vom 4.6.1997 -- 5 U 175/96 -- VersR 1997, 474; vom 21.12.1995 -- 5 U 82/94 -- NJW 1996, 3088) hin, wonach der generelle Ausschluss von Dr. B. aus wichtigem Grund für sachlich gerechtfertigt erachtet und in dem Verfahren 5 U 175/96 (Urteil vom 4.6.1997, VersR 1997, 1474) als rechtskräftig feststehend behandelt wurde.

    Dies bedeutet für die hier zu treffende Entscheidung, dass der Senat die in anderen gerichtlichen Verfahren betreffend Dr. B. gewonnenen Erkenntnisse verwerten und zur Begründung heranziehen darf, ohne dass der Kläger daran beteiligt war und demzufolge auch keine Möglichkeit hatte, sich zum Streitstand in jenen Fällen zu äußern und den Erkenntnisprozess zu beeinflussen (vgl. OLG Köln Urteil vom 21.12.1995 -- 5 U 82/94 -- r+s 1996, 238, 239 r. Sp.; Urteil vom gleichen Tage -- 5 U 268/93 -- VersR 1996, 490, 491 r. Sp.).

    d) Die in § 5 (1) c MBKK 94 zugunsten des Versicherers vorgesehene Möglichkeit des Erstattungsausschlusses von Arztrechnungen ist weder überraschend i. S. v. § 3 AGBG noch nach § 9 AGBGB unwirksam (vgl. OLG Köln, r+s 1996, 238; r+s 1990, 135; VersR 1996, 490; OLG Hamm VersR 1988, 687; OLG Düsseldorf sowie Nichtannahmebeschluß des BGH VersR 1984, 273, 276; OLG München VersR 1977, 43; Urteil vom 7.12.1999 -- 25 U 2049/99 LG Bonn VersR 1991, 54).

  • LG Dortmund, 12.12.2007 - 22 O 71/07

    Kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Arztes

    In einem weiteren Urteil vom 04.06.1997 bestätigte das OLG Köln (Aktenzeichen 5 U 175/96; veröffentlicht in VersR 1997, 1474) die Wirksamkeit des Ausschlusses unter Berufung auf die rechtskräftigen Urteile in den Verfahren 5 U 80/94; 5 U 86/94; 5 U 82/94; 5 U 83/94; 5 U 84/94; 5 U 94/94; 5 U 268/93; 5 U 95/94 und 5 U 77/94 jeweils Landgericht Köln, mit denen jeweils Übermaßtherapien und - diagnostiken nach Einholung eines Sachverständigengutachtens festgestellt wurden.
  • OLG München, 25.02.1998 - 21 U 4320/97

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines niedergelassenen Arztes von der Liquidation

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  • OLG Köln, 27.05.1998 - 5 U 28/98

    Anforderungen i.R. eines unangemessen hohen Umfangs einer Behandlung ohne

    Die Senatsurteile 5 U 268/93, 5 U 77/94, 5 U 80/94, 5 U 82/94, 5 U 83/94, 5 U 84/94, 5 U 86/94 und 5 U 94/94 waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 86/94

    Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem Versicherungsvertrag vorgesehenen

    Der Senat hat in fünf weiteren, von Versicherungsnehmern gegen die Beklagte geführten Prozessen (5 U 82/94, 5 U 83/94, 5 U 84/94, 5 U 93/94, 5 U 94/94) sowie von drei Versicherungsnehmern gegen die Debeka geführten Prozessen (5 U 268/93, 5 U 77/94, 5 U 80/94), bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 94/94

    Anforderungen an die Nichtigkeit einer in einem privaten

    Der Senat hat in drei, vonVersicherungsnehmern gegen die Debeka (5 U 80/94, 5 U 268/93 und 5 U 77/94) sowie von sechs Versicherungsnehmern gegen die DKV geführten Prozessen (5 U 82/94, 5 U 83/94, 5 U 84/94, 5 U 86/94, 5 U 93/94, 5 U 95/94), bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
  • VG Stuttgart, 09.07.2003 - 17 K 4875/02

    Ausschluss von Arztrechnungen und Arzneimittelverordnungen von der Erstattung

    Gerade daraus aber, dass der Ausschluss nur "aus wichtigem Grunde" erfolgen darf, schließt die Rechtsprechung, dass diese Regelung nicht unklar oder undurchschaubar ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 21.12.1995, NJW 1996, 3088).
  • OLG Köln, 21.12.1995 - 5 U 95/94
    Der Senat hat in drei von Versicherungsnehmern gegen die Debeka (5 U 80/94, 5 U 268/93 und 5 U 77/94) sowie von fünf Versicherungsnehmern gegen die DKV geführten Prozessen (5 U 82/94, 5 U 83/94, 5 U 84/94, 5 U 86/94, 5 U 93/94, 5 U 94/94), bei denen es ebenfalls um die Wirksamkeit des auf § 5 (1) c) MB/KK gestützten Ausschlusses der Rechnungen des Streithelfers von der Erstattung geht, nach Einholung von Sachverständigengutachten teils krasse, jedenfalls aber erhebliche Übermaßbehandlungen, insbesondere in Bezug auf die Labordiagnostik festgestellt, wobei die Vorgehensweise des Streithelfers jeweils gleichgelagert ist.
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