Rechtsprechung
OLG Köln, 23.04.1996 - 9 U 223/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesetz über den Versicherungsvertrag; Gedehnter Versicherungsfall; Tierversicherung; Nachhaftung; Eintägiger Vertrag; LängerfristigerVertrag
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 127; AVP 77 a § 2; AVP 77 a § 13
Maximal zweiwöchige Nachhaftung L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.07.1995 - 23 O 103/94
- OLG Köln, 23.04.1996 - 9 U 223/95
Papierfundstellen
- VersR 1997, 613
- r+s 1996, 466
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 21/88
Begriff des gedehnten Versicherungsfalls; Obliegenheiten des Versicherungsnehmers …
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Rechtsprechung
LG Hagen, 18.06.1996 - 1 S 98/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1996, 466
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.09.2010 - IV ZR 107/09
Rechtsschutzverpflichtung des Kfz-Haftpflichtversicherers: Kosten der eigenen …
Vielmehr stehen sowohl der Haftpflichtversicherer als auch der von ihm beauftragte Rechtsanwalt in einem unlösbaren Interessenkonflikt, der es ihnen verbietet, im Haftpflichtprozess zugleich das eigene Anliegen und das des Versicherten zu vertreten (so auch BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - VI ZB 31/08 - veröffentlicht in juris, Tz. 9, 10; OLG Düsseldorf Verkehrsrecht aktuell 2009, 165 m. zust. Anm. Elsner in jurisPR-VerkR 7/2010 Anm. 4; OLG Köln VersR 1997, 597; OLG Koblenz VersR 1996, 604; LG Hagen r+s 1996, 466; Meiendresch, r+s 2005, 50 ff.). - OLG München, 14.03.2014 - 10 U 4774/13
Verfahren im Haftpflichtprozess bei einem angeblich verabredeten Unfall
Vielmehr stehen sowohl der Haftpflichtversicherer als auch der von ihm beauftragte Rechtsanwalt in einem unlösbaren Interessenkonflikt, der es ihnen verbietet, im Haftpflichtprozess zugleich das eigene Anliegen und das des Versicherten zu vertreten (BGH NJW 2011, 377; OLG Düsseldorf VA 2009, 165 m. zust. Anm. Elsner in jurisPR-VerkR 7/2010 Anm. 4; OLG Köln VersR 1997, 597 ; OLG Koblenz VersR 1996, 604 ; LG Hagen r+s 1996, 466; Meiendresch r+s 2005, 50 ff.).