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AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 01.12.1995 - 18 C 336/95 |
Zitiervorschläge
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 01.12.1995 - 18 C 336/95 (https://dejure.org/1995,6513)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 01. Dezember 1995 - 18 C 336/95 (https://dejure.org/1995,6513)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht-schreiber.de , S. 5 (Kurzinformation)
Zeitwertgutachten für beschädigte Brillen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823
Papierfundstellen
- r+s 1997, 19
Wird zitiert von ...
- LG Münster, 13.05.2009 - 1 S 8/09
Zum Abzug "Neu für Alt" bei einer durch einen Verkehrsunfall zerstörten Brille
Dementsprechend ist gerade bei Beschädigung von Brillen ein Abzug "neu für alt" nicht ohne Weiteres vorzunehmen (so auch AG Montabaur in ZfS 1998, 132; a.A. LG Freiburg in ZfS 1989, 266; AG Tempelhof-Kreuzberg in r+s 1997, 19), sondern wird nur in Betracht kommen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Gebrauchswert der alten Brille gerade für den Geschädigten schon zum Zeitpunkt des Schadensfalles reduziert war, sei es aufgrund von nutzungsbedingten Vorschäden der Brille, sei es, weil infolge einer Sehstärkenveränderung eine Anpassung der Gläser auch ohne den Schadensfall bevorstand.