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AG Hannover, 01.08.1997 - 522 C 5551/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1998, 27
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.03.1999 - IV ZR 218/97
Bedingungsanpassungsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam
Nur unter diesen Voraussetzungen der Vertragslücke und der Störung des Äquivalenzverhältnisses ist eine nachträgliche Anpassung des Vertragsinhalts gerechtfertigt, die durch eine Anpassungsklausel geregelt werden kann (…für die Zulässigkeit einer Anpassungsklausel vgl. Prölss in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. Vorbem. I Rdn. 28;… Präve, Versicherungsbedingungen und AGB-Gesetz 1998 Rdn. 446 ff.; Entzian, NVersZ 1998, 65; Schimikowski, r+s 1998, 27; Schwintowski, VuR 1998, 128; Matusche-Beckmann, NJW 1998, 112; K. Johannsen, DZWir 1998, 115, die eine Anpassungsbefugnis aber nur auf Fälle unwirksamer Klauseln beschränkt; a.A. Reiff, EWiR 1997, 961). - AG Düsseldorf, 21.11.2006 - 40 C 7288/06
Antrag eines Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherungauf …
Aufgrund der qualitativen Verschiedenheit beider Anspruchsarten ist eine Ausweitung des Versicherungsschutzes über den Wortlaut hinaus nicht möglich (vgl. AG Hannover, r+s 1998, 27; AG Lingen, r+s 1998, 28). - AG Düsseldorf, 16.03.2006 - 232 C 13366/05 Der vorbeugende Unterlassungsanspruch, nämlich Unterlassen einer Äußerung, dient nicht der Wiederherstellung des Zustandes, wie er ohne die in der Vergangenheit liegende unwahre Tatsachenbehauptung bestehen würde, und stellt daher keinen Schadenersatzanspruch dar (so auch Amtsgericht Hannover, Urteil vom 1.8.1997, 522 C 5551/97).