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   OLG München, 03.04.1998 - 21 U 4290/97   

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https://dejure.org/1998,8706
OLG München, 03.04.1998 - 21 U 4290/97 (https://dejure.org/1998,8706)
OLG München, Entscheidung vom 03.04.1998 - 21 U 4290/97 (https://dejure.org/1998,8706)
OLG München, Entscheidung vom 03. April 1998 - 21 U 4290/97 (https://dejure.org/1998,8706)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des VU, unzulänglich ausgefüllte Doppelkarte, Pflicht des VV, den Versicherungssuchenden zur Stellung eines Versicherungsantrags zu veranlassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 1 Nr. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 1998, 456
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.07.1999 - IV ZR 112/98

    Uneingeschränkter Versicherungsschutz bei Aushändigung der Doppelkarte

    Das Berufungsgericht (Veröffentlichung der Entscheidung in r+s 1998, 456) hat übereinstimmend mit dem Landgericht in der Aushändigung der Versicherungsbestätigung keine vorläufige Deckungszusage in der Kaskoversicherung gesehen, weil die Beklagte durch den Hinweis auf der Doppelkarte deutlich zum Ausdruck gebracht habe, daß vorläufiger Kaskoversicherungsschutz nur bestehe, wenn ein entsprechendes Kästchen angekreuzt sei.
  • OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 U 114/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Aufklärungspflichtverletzung durch mangelnde Darlegung der

    Auch die Lage der Unfallstelle ist aber eine für die Individualisierung des geltend gemachten Versicherungsfalles notwendige Angabe und gehört mithin zu den vom Versicherungsnehmer darzulegenden und nachzuweisenden Umständen (vgl. hierzu auch OLG Hamm r+s 2005, S. 194; Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 5, Rn. 89; etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des OLG Hamm in r+s 1998, S. 456 und des OLG Köln in r+s 2002, S. 321, da in beiden Fällen nicht die Unfallstelle, sondern lediglich der Unfallhergang streitig war).
  • OLG Köln, 10.07.2001 - 9 U 87/00

    Beweis für das Vorliegen eines kaskoversicherten Unfalls; falsche Angaben des

    Dies genügt hier, um die Einstandspflicht der Beklagten zu begründen (OLG Hamm r+s 1998, 456; Stiefel/Hofmann § 12 AKB Rn. 55).
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