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   LG München I, 09.11.1998 - 34 O 1197/98   

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LG München I, 09.11.1998 - 34 O 1197/98 (https://dejure.org/1998,39749)
LG München I, Entscheidung vom 09.11.1998 - 34 O 1197/98 (https://dejure.org/1998,39749)
LG München I, Entscheidung vom 09. November 1998 - 34 O 1197/98 (https://dejure.org/1998,39749)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 1999, 158
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 24 U 104/07

    Ansprüche der Rechtsschutzversicherung gegenüber dem Anwalt ihres

    Zunächst geht der Anspruch des mitversicherten Mandanten auf Kostenerstattung gegen Dritte sogleich mit seiner Entstehung auf den Rechtsschutzversicherer als Schadensversicherer über (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 174; OLG München, RuS 1999, 158 f.; LG München, VersR 2006, 257).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 03.03.2010 - 207 C 463/09

    Maßgeblichkeit des vertraglichen Verhältnisses zwischen dem Rechtsanwalt und

    Zunächst geht der Anspruch des mitversicherten Mandanten auf Kostenerstattung gegen Dritte sogleich mit seiner Entstehung auf den Rechtsschutzversicherer als Schadensversicherer über (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 174; OLG München, RuS 1999, 158 f.).
  • LG Bonn, 03.09.2010 - 10 O 345/09

    Auskunftspflicht eines Rechtsanwalts gegenüber der Rechtsschutzversicherung des

    Dass die Parteien den Versicherungsbeginn nicht mitgeteilt haben, ist unerheblich, Denn der Rechtsübergang folgt aus den § 20 Abs. 2 ARB 75 oder § 17 Abs. 8 ARB 94. Nach den im Wesentlichen gleich lautenden Klauseln gehen Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers auf den Versicherer über, soweit dieser Leistungen erbracht bzw. Kosten getragen hat, und zwar mit Entstehung dieser Kosten (OLG Düsseldorf VersR 2008, 1347; LG München r+s 1999, 158; AG Berlin-Tempelhof ZfS 2003, 468).
  • OLG Hamm, 17.10.2019 - 28 U 184/18
    Die vorliegende Fallkonstellation ist nach Einschätzung des Senats mit der - obergerichtlich mehrfach entschiedenen - Sachlage vergleichbar, in der nach erfolgter Vorschusszahlung auf vom Versicherungsnehmer geschuldete (Anwalts-)Gebühren oder Gerichtskosten durch einen Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsnehmer ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Prozessgegner oder das Gericht zuwächst, welcher vom Kostenschuldner durch Zahlung an den Anwalt erfüllt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.05.2019 in BeckRS 2019, 11282; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.03.2013 in BeckRS 2013, 21160; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2008 in BeckRS 2008, 10064; OLG München, Urteil vom 09.11.1998 in r+ s 1999, 158).
  • LG Braunschweig, 03.04.2001 - 6 S 834/00

    Rückerstattungsverlangen einer Rechtsschutzversicherung gegenüber einem

    Der dort vorgesehene gesetzliche Anspruchsübergang sichert das der Schadensversicherung wesensgleiche Bereicherungsverbot und will verhindern, daß der Versicherungsnehmer durch Erstattungsleistungen Dritter und die Versicherungsleistungen zusammen mehr erhält, als seinem versicherten Vermögensschaden entspricht (OLG München, r + s 1999, 158 ff., Harbauer, ARB Kommentar, 6. Aufl. 1998 zu § 20 ARB 75, Rd.-Nr. 13 bis 23 mit weiteren Rechtssprechungsnachweisen).
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