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   OLG Oldenburg, 16.12.1998 - 2 U 221/98   

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https://dejure.org/1998,4879
OLG Oldenburg, 16.12.1998 - 2 U 221/98 (https://dejure.org/1998,4879)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.12.1998 - 2 U 221/98 (https://dejure.org/1998,4879)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 2 U 221/98 (https://dejure.org/1998,4879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 VVG; § 61 VVG
    Vorliegen grober Fahrlässigkeit im Sinne einer Versicherung bei Durchführen von Winkelschleiferarbeiten an Trapezblechen über gelagerten Erntevorräten; Voraussetzungen für eine Leistungsfreiheit auf Grund der Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften; Voraussetzungen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6; VVG § 61; AFB 87 § 7 Nr. 1 a; AFB 87 § 7 Nr. 2; Besondere Sicherheitsvorschriften für die Landwirtschaft Nr. 2.12.14
    Grobe Fahrlässigkeit bei Metallschneidearbeiten mit Funkenflug in der Nähe von gelagertem Stroh L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen grober Fahrlässigkeit im Sinne einer Versicherung bei Durchführen von Winkelschleiferarbeiten an Trapezblechen über gelagerten Erntevorräten; Voraussetzungen für eine Leistungsfreiheit auf Grund der Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften; Voraussetzungen ...

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1489
  • r+s 1999, 162
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 109/97

    Erforderlichkeit der hinreichenden Konkretisierung von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1998 - 2 U 221/98
    Eine Leistungsfreiheit auf Grund der Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn dem Versicherungsnehmer konkrete Verhaltensweisen vorgeschrieben werden; nicht ausreichend ist die Normierung allgemeiner Sorgfaltspflichten, aus denen für den Versicherungsnehmer nicht mit der erforderlichen Klarheit hervorgeht, was er genau in einer gegebenen Lage zu tun oder zu unterlassen hat (BGH VersR 1972, 85, 86; Senat r + s 1997, 470; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 6 VVG Rdn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 135/69

    Transportgefahr - Risiken - Ruhender Zustand - Juwelierversicherung - Sorgfalt -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1998 - 2 U 221/98
    Eine Leistungsfreiheit auf Grund der Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn dem Versicherungsnehmer konkrete Verhaltensweisen vorgeschrieben werden; nicht ausreichend ist die Normierung allgemeiner Sorgfaltspflichten, aus denen für den Versicherungsnehmer nicht mit der erforderlichen Klarheit hervorgeht, was er genau in einer gegebenen Lage zu tun oder zu unterlassen hat (BGH VersR 1972, 85, 86; Senat r + s 1997, 470; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 6 VVG Rdn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1998 - 2 U 221/98
    Es muss sich um ein auch subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten handeln, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt; der Tatrichter kann dabei im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO vom äußeren Geschehensablauf oder vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit schließen (BGH r + s 1989, 209; Senat a.a.O.; Prölss/Martin § 6 VVG, Rdn. 117 m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1991 - IV ZR 255/90

    Leistungsfreiheit - Feuerversicherung - Grobfahrlässige Schadensherbeiführung -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1998 - 2 U 221/98
    Bei mehreren Versicherungsnehmern genügt im Rahmen des § 61 VVG das Handeln eines von ihnen, wenn - wie dies hier der Fall ist - das gemeinschaftliche und gleichartige Interesse aller Versicherungsnehmer versichert ist (BGH NJW-RR 1991, 1372; Prölss/Martin, § 6 VVG Rdn. 39).
  • OLG Hamm, 23.12.1985 - 20 W 55/85

    Fahrlässiger Versicherungsfall in der Feuerversicherung; Trennschleifgerät;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1998 - 2 U 221/98
    Es liegen keine Entschuldigungsgründe vor, die die Handlungsweise des Sohns des Klägers als weniger vorwerfbar erscheinen lassen, wie dies etwa in einer Notsituation der Fall sein kann (vgl. dazu OLG Hamm VersR 1987, 654 [OLG Hamm 23.12.1985 - 20 W 55/85] ).
  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    (1) Zwar ist nicht auszuschließen, dass untergestellte, mit Heu beladene Anhänger objektiv eine Gefahrenquelle sein können, weil Heu grundsätzlich leicht entzündbar ist (vgl. etwa OLG Oldenburg, r+s 1999, 162 f.; OLG Hamm, NZV 1997, 309).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 1 S 2913/07

    Berufungspflicht des Kostenpflichtigen auf unbillige Härte; Prüfungspflicht von

    Er hatte eine Ausbildung als Schweißer gemacht und hatte auch eine langjährige Berufserfahrung, in der ihm das besondere Gefährdungspotenzial dieser Tätigkeit vor Augen geführt worden ist (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.1995 - 13 U 70/94 -, VersR 1996, 512; OLG Oldenburg, Urteil vom 16.12.1998 - 2 U 221/98 -, NVersZ 1999, 436).
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2007 - 4 U 570/06

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung eines Landwirts bei in Brand geraten eines

    Im vorliegenden Fall kam hinzu, dass von dem in Brand geratenen Heu allein aufgrund der unweigerlichen Rauchentwicklung Gefahren für den Autobahnverkehr mit nicht absehbaren Folgen für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer nicht fern lagen (vgl. OLG Oldenburg r + s 1999, 162 f.; OLG Hamm NZV 1997, 309).
  • LG Münster, 28.04.2005 - 14 O 40/05

    Verkehrssicherungspflicht - Voraussetzungen für die Annahme einer solchen

    (1) Zwar ist nicht auszuschließen, dass untergestellte, mit Heu beladene Anhänger objektiv eine Gefahrenquelle sein können, weil Heu grundsätzlich leicht entzündbar ist (vgl. etwa OLG Oldenburg, r+s 1999, 162 f.; OLG Hamm, NZV 1997, 309).
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