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   OLG Hamm, 14.08.1998 - 20 U 223/97   

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https://dejure.org/1998,7582
OLG Hamm, 14.08.1998 - 20 U 223/97 (https://dejure.org/1998,7582)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.08.1998 - 20 U 223/97 (https://dejure.org/1998,7582)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. August 1998 - 20 U 223/97 (https://dejure.org/1998,7582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; GOZ § 2 Abs. 2
    Honorarvereinbarung mit einem Zahnarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 26 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    § 2 GOZ - Abweichende Vereinbarung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 1999, 429
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 106/97

    Wirksamkeit zahnärztlicher Honorarvereinbarungen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.1998 - 20 U 223/97
    Absprachen über unbestimmte Gebührenspannen führen zur Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung, da für den Patienten klar erkennbar sein muß, für welche Leistungen der jeweils vereinbarte Satz gelten soll (vgl. dazu Meurer aaO, Erläuterungen § 2 Satz 94; BGH vom 19.02.1998 - Aktenzeichen III ZR 106/97).

    Dessen Entschließungsfreiheit wird unzumutbar beeinträchtigt, wenn er während einer Behandlung vor die Wahl gestellt wird, entweder die Behandlung durch den bisherigen Zahnarzt gegen das von diesem nunmehr gewünschte Honorar fortführen zu lassen, oder aber mit der Weiterbehandlung einen anderen Arzt zu betrauen (so BGH vom 19.02.1998 III ZR 106/97).

    Der Senat verkennt zwar nicht, daß das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem Urteil vom 24. April 1997, das der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Februar 1998 - III ZR 106/97 - zugrundeliegt, diese einleitende Bemerkung in der Honorarvereinbarung als eine Erklärung angesehen hat, die ihr nach § 2 Abs. 2 Satz 3 GOZ die Wirksamkeit nimmt, weil die Willensbildung des Zahlungspflichtigen dadurch beeinflußt werde.

  • OLG Hamm, 23.11.1994 - 20 U 141/94

    Krankenkasse; Erstattungsanspruch; Arztrechnung; Angabe; Dentallaborrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.1998 - 20 U 223/97
    Dementsprechend ist die Beklagte nicht gehalten, Rechnungen zu erstatten, zu deren Begleichung der Kläger gegenüber dem behandelnden Arzt Dr. M nicht verpflichtet ist (vgl. dazu Senat VersR 1995, 652).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Die Übermaßregelung erstreckt sich nach herrschender Meinung auch auf einen im Verhältnis zum medizinisch notwendigen Behandlungsumfang überhöhten Vergütungsansatz des Arztes bzw. des Krankenhausträgers (OLG Köln VersR 1986, 378; OLG Düsseldorf VersR 1997, 217, 218; OLG Hamm r+s 1999, 429; LG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1046 f.; Schoenfeldt/Kalis, aaO § 5 MB/KK Rdn. 64 m.w.N.).
  • LG Frankenthal, 11.03.2020 - 2 S 283/18

    Anspruch auf Leistungen aus dem privaten Krankenversicherungsvertrag im

    29 Der Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer setzt einen entsprechenden wirksamen und fälligen Vergütungsanspruch des Behandlers oder sonstigen Leistungserbringers gegen den Patienten - hier also die Klägerin - voraus (BGH VersR 1998, 350; OLG Karlsruhe VersR 2007, 679 f.; OLG Hamm r+s 1999, 429; OLG Hamburg VersR 1997, 1258 [1259]; Bach/Moser/Kalis, Private Krankenversicherung, 5. Aufl. 2015, VVG § 192 Rn. 33).
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