Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.03.2000 - 9 U 125/99   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • financialmind.de (Kurzinformation)

    Kaskoversicherung: Ohne Skalp gibt es kein Geld

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Wildunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Nr. 1 I d
    Teilkasko-Versicherungsschutz für Kraftfahrzeugschäden bei Unfällen durch Kollision mit Haarwild (Wildschaden) und durch Ausweichen davor (Rettungskosten); Kausalität und Kausalitätsnachweis in Fällen der Kollision

Verfahrensgang

  • LG Aachen, 14.07.1999 - 9 O 37/99
  • OLG Köln, 14.03.2000 - 9 U 125/99



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Brandenburg, 03.05.2007 - 12 U 243/06  

    AKB: Nachweis eines Wildunfallschadens; Benennung von Zeugen

    Der Versicherungsnehmer muss bei einem Wildunfallschaden nicht nur nachweisen, dass es zu einer Berührung zwischen dem Kraftfahrzeug und dem Haarwild gekommen ist, sondern auch, dass der Zusammenstoß für den Unfall ursächlich gewesen ist, wobei es genügt, dass der Zusammenstoß auslösendes Moment für den Unfall gewesen ist (vgl. BGH VersR 1992, 349; OLG Köln r+s 2000, 190; Knappmann in Proelss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB Rn. 44).
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