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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.04.1999 - 5 U 206/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11462
OLG Köln, 14.04.1999 - 5 U 206/98 (https://dejure.org/1999,11462)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.04.1999 - 5 U 206/98 (https://dejure.org/1999,11462)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. April 1999 - 5 U 206/98 (https://dejure.org/1999,11462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Leistungsfreiheit der Unfallversicherung: Anforderungen an eine verjährungshemmende Schadenanzeige - grob fahrlässige Verletzung der Anzeigeobliegenheit trotz Schadenmeldung an die konzernverbundene

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2000, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 13.01.1993 - 20 U 224/92

    Hemmung der Verjährung; Invaliditätsentschädigungsanspruch; Unfallanzeige;

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.1999 - 5 U 206/98
    Darüber hinaus kann der Anzeige eines Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer nur dann die verjährungshemmende Wirkung des § 12 Abs. 2 VVG zukommen, wenn sich hieraus eindeutig ergibt, welche der verschiedenen aus einer Unfallversicherung in Betracht kommenden Anspruch der Versicherungsnehmer im konkreten Fall geltend machen will, d.h. der Versicherungsnehmer hat mitzuteilen, ob eine Entschädigung wegen einer behaupteten Invalidität und/oder ein Genesungsgeld bzw. Tagegeld oder ob er sonstige nach den Bestimmungen des Vertrages in Betracht kommende Ansprüche aus der Unfallversicherung geltend gemacht werden (vgl. OLG Hamm VersR 93, 1473).
  • OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10

    Aussetzung im Hinblick auf offenes Strafverfahren; Unerreichbarkeit eines

    Aus dieser Schilderung wird aber nicht ersichtlich, dass und welcher Versicherungsfall überhaupt eingetreten sein soll (vgl. Voit in Prölss/Martin VVG 27. Aufl. § 112 Rz. 24, OLG Köln RuS 2000, 303).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2012 - L 14/9 U 93/10
    Das darauf vom Kläger angestrengte Klagverfahren vor dem Sozialgericht (SG) Osnabrück (S 5 U 206/98) beendeten die Beteiligten nach Einholung eines Dr. L. weitgehend zustimmenden Gutachtens des Dr. P. vom 14. Juli 2000 mit ergänzender Stellungnahme vom 6. April 2001 mit einem am 17. Oktober 2002 geschlossenen gerichtlichen Vergleich: Die Beklagte hob ihren Bescheid vom 18. Februar 1998 auf und erkannte einen bereits 1993 bestandenen, kompensierten Tinnitus als BK-Folge an.

    Der Tinnitus, den bereits Dr. P. in seinem Gutachten vom 14. Juli 2000 beiderseits im Bereich von 4 kHz lokalisierte, wurde mit dem vor dem SG Osnabrück im Verfahren S 5 U 206/98 am 17. Oktober 2002 geschlossenen Vergleich zwar als noch kompensierte Erkrankung, aber nicht lediglich linksseitig als BK-Folge anerkannt.

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.12.1998 - 10 U 1477/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9038
OLG Koblenz, 18.12.1998 - 10 U 1477/97 (https://dejure.org/1998,9038)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.12.1998 - 10 U 1477/97 (https://dejure.org/1998,9038)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 10 U 1477/97 (https://dejure.org/1998,9038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 1 III; AUB 88 § 1 IV
    Bandscheibenvorfall beim Anheben eines Rasenmähers L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 45 (Ls.)
  • r+s 2000, 303
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Koblenz, 11.09.2003 - 10 U 1511/02

    Anspruch aus der Unfallversicherung auf Invaliditätsleistungen bei schwerer

    Für Schädigungen an Bandscheiben ist der Versicherungsschutz zudem ausgeschlossen, wenn das Unfallereignis nicht die überwiegende Ursache für die Verletzung ist (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 18.12.1998 NVersZ 1999, 524 = VersR 2000, 45; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 NJW-RR 2003, 322 = OLGR 2003, 127).

    Dem Geschädigten obliegt die volle Beweislast dafür, dass die Gesundheitsschädigung eingetreten ist und das Unfallereignis für die Gesundheitsschädigung kausal war (Senatsurteil vom 18.12.1998 NVersZ 1999, 524 = VersR 2000, 45; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 NJW-RR 2003, 322 = OLGR 2003, 127).

  • OLG Koblenz, 03.03.2005 - 10 U 586/04

    Unfallversicherung: Wadenverletzung beim Sprung von einer Transportfläche mit

    Erleidet der VN aufgrund eines Sprunges von einer ca. 50 cm über dem Boden erhöhten Transportfläche mit einer 80 bis 90 kg schweren Glasscheibe eine Wadenverletzung mit Muskelfaserriss, so ist trotz der vom VN willentlich in Gang gesetzten Bewegung aufgrund der Eigendynamik der Glasscheibe von einem Unfallereignis auszugehen (vgl. auch Senatsurteil vom 18.12.1998 NVersZ 1999, 524 = VersR 2000, 45; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 NJW-RR 2003, 322 = OLGR 2003, 127; vgl. zu Bandscheibenschäden auch Senatsbeschluss vom 5. Juni 2003 r+s 2003, 517 = VersR 2004, 462).

    Dem Geschädigten obliegt die volle Beweislast dafür, dass die Gesundheitsschädigung eingetreten ist und das Unfallereignis für die Gesundheitsschädigung ursächlich war (Senatsurteil vom 18.12.1998 NVersZ 1999, 524 = VersR 2000, 45; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 NJW-RR 2003, 322 = OLGR 2003, 127; vgl. zu Bandscheibenschäden auch Senatsbeschluss vom 5. Juni 2003 - 10 U 1131/02 - r+s 2003, 517 = VersR 2004, 462; ferner; vgl. ferner Reinert, Bandscheibenschäden in der Unfallversicherung, Verbraucherrecht kompakt 2003, S. 55 f.).

  • OLG Koblenz, 12.12.2002 - 10 U 612/02

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Invaliditätsentschädigung nach § 1 III

    Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Invaliditätsentschädigung nach § 1 III bzw. IV AUB liegen nicht vor, wenn der Versicherungsnehmer beim Heben eines mit Kieselsteinen gefüllten Eimers mit einem Gewicht von 30 kg infolge der unerwarteten Schwere des Gewichts das Gleichgewicht verloren, ins Straucheln gekommen und mit dem rechten Knie auf eine Betonplatte geschlagen ist, der Aufprall selbst nicht zu einer Teilinvalidität geführt hat und der Kläger schließlich nicht den Nachweis führen kann, dass die Gesundheitsbeschädigung durch eine äußere Einwirkung im Zusammenhang mit der Eigenbewegung eingetreten ist oder - was nicht reicht - er sich nur unter Last unglücklich bewegt hat, dabei die horizontale Rissbildung im Bereich des Innenmeniskus und die medialseitige Kapselreizung entstanden ist (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 18.12.1998 - 10 U 1477/99 - NVersZ 1999, 524).

    Ungeachtet dessen, dass Meniskusverletzungen hierunter nicht fallen (vgl. Senatsurteil vom 18.12.1998 - 10 U 1477/99 - NVersZ 1999, 524), ist nach der Schilderung des Unfallereignisses nicht von einer erhöhten Kraftanstrengung auszugehen.

  • OLG Saarbrücken, 03.07.2013 - 5 U 69/12

    Zum Unfallbegriff - Unfall bei reflexhafter Eigenbewegung

    Anders ist dies zwar im Fall erhöhter Kraftanstrengung nach § 1 IV AUB 94. Jedoch betrifft § 1 IV AUB 94 keine Verletzungen der Bandscheiben (Senat, Urt. v. 13.10.1999 - 5 U 412/99-30 - ZfS 2000, 165; OLG Koblenz, r+s 2000, 303; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 28.Aufl, Nr. 1 AUB 2008 Rn. 9).
  • OLG Jena, 22.02.2019 - 4 U 536/16

    Belastung beim Auftreten des Fußes auf einen Spaten ist keine Einwirkung von

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie der versicherungsrechtlichen Literatur, wonach Bandscheibenschäden allein deshalb nicht unter § 1 Ziff. IV Nr. 2 UB 2005 fallen, da sie histologisch nicht zu den in § 1 Ziff. IV Nr. 2 UB 2005 aufgeführten Geweben zählen (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 5 U 412/99 -, Rn. 19, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 18. Dezember 1998 - 10 U 1477/97 -, Rn. 27, juris; OLG Hamm, Urteile vom 26. November 1997 - 20 U 177/97 -, Rn. 6, juris; vom 31. August 1994 - 20 U 536/16.
  • OLG Jena, 22.02.2019 - 4 U 536/19

    Voraussetzungen eines Unfallereignisses im Sinne der privaten Unfallversicherung

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie der versicherungsrechtlichen Literatur, wonach Bandscheibenschäden allein deshalb nicht unter § 1 Ziff. IV Nr. 2 UB 2005 fallen, da sie histologisch nicht zu den in § 1 Ziff. IV Nr. 2 UB 2005 aufgeführten Geweben zählen (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 5 U 412/99 -, Rn. 19, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 18. Dezember 1998 - 10 U 1477/97 -, Rn. 27, juris; OLG Hamm, Urteile vom 26. November 1997 - 20 U 177/97 -, Rn. 6, juris; vom 31. August 1994 - 20 U 87/94 -, Rn. 26, juris; OLG Köln, Urteil vom 27. Juli 1995 - 5 U 33/95 -, juris [Kurztext]; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Mai 1994 - 12 U 33/94 -, juris [Kurztext]; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, AUB 2010 Ziff. 1 Rn. 12 [S. 2826]; offen gelassen von OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 7 U 102/10 -, Rn. 15, juris).
  • LG Bochum, 25.02.2015 - 4 O 373/14
    Eine nähere Erörterung der erhöhten Kraftanstrengung kann unterbleiben, denn Bandscheibenschäden zählen histologisch schon nicht zu den aufgeführten Geweben (OLG Hamm, VersR 1999, 44; OLG Koblenz, NVersZ 1999, 524; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, Ziffer 1 AUB 2008 Rn. 9).
  • LG Bayreuth, 08.04.2008 - 34 O 815/07

    Private Unfallversicherung: Vorliegen eines Unfallereignisses bei einem

    Bei Arbeiten mit oder an einem Gegenstand liegt kein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis vor, wenn dieser Gegenstand ausschließlich Objekt der Bemühungen des Versicherten bleibt und keine Eigendynamik entwickelt (vgl. OLG Koblenz, Versicherungsrecht 2000, 45; OLG Frankfurt r+s 2001, 345; OLG Hamm, Versicherungsrecht 1999, 44 m. w. N.).
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