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   OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98   

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https://dejure.org/2000,7767
OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98 (https://dejure.org/2000,7767)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.11.2000 - 9 U 180/98 (https://dejure.org/2000,7767)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. November 2000 - 9 U 180/98 (https://dejure.org/2000,7767)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung der Neuwertspitze auf Grund einer fehelenden Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück; Geltendmachung des Neuwertschaden inklusive Aufräumungskosten und Abbruchkosten wegen eines Gebäudebrandes; Wiederherstellung des zerstörten Gebäudes an ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 575
  • r+s 2001, 156
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 29.02.1984 - 20 W 7/84

    Wiederverwendung; Beweislast; Nachweis; Entschädigungsleistung; Wiedererrichtung;

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98
    In ihrem Antwortschreiben vom 10.9.1996 (GA 486) wies die Beklagte u.a. auf Entscheidungen des OLG Hamm (VersR 1984, 833 und 1994, 175) hin und darauf, daß danach u.a. ein rechtsverbindlicher, unwiderruflicher Bauvertrag über die Wiederherstellung des betroffenen Objektes in ursprünglicher Funktion erforderlich sei.
  • OLG Hamm, 16.12.1988 - 20 U 123/88

    Fristablauf; Neuwert; Neuwertanteil; Feuerversicherung; Versicherungssumme;

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98
    Allerdings handelte es sich jeweils um Fälle, in denen der Versicherer rechtsmißbräuchlich handelte, indem er sich auf den Fristablauf berief (vgl. z.B. OLG Hamm, r+s 1989, 195; OLG Köln r+s 1989, 405 ff.).
  • OLG Köln, 08.06.1989 - 5 U 210/88
    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98
    Allerdings handelte es sich jeweils um Fälle, in denen der Versicherer rechtsmißbräuchlich handelte, indem er sich auf den Fristablauf berief (vgl. z.B. OLG Hamm, r+s 1989, 195; OLG Köln r+s 1989, 405 ff.).
  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 328/88

    Neuwertentschädigung bei Wiederherstellung eines abgebrannten Gebäudes

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98
    Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß der Neubau nicht mehr als gleichartiges Gebäude zu bezeichnen ist, er dient nicht nur den Zwecken, die das durch den Versicherungsfall beschädigte Gebäude erfüllte, sondern er dient weitergehenden Zwecken und Ansprüchen an die Nutzungsmöglichkeiten (vgl. zu den maßgeblichen Kriterien z.B. BGH VersR 1990, 486 f; OLG Hamm VersR 1981, 270; OLG Schleswig NJW-RR 1989, 280, 284).
  • BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 100/87

    Anspruch des Gebäudeerwerbers auf den Neuwertteil der Entschädigung im Falle

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98
    Daß der Anspruch auf die sogenannte Neuwertspitze grundsätzlich auch in der Person eines Grundstückerwerbers entstehen kann, der die Wiederherstellung erstmals sicherstellt, bedarf keiner weiteren Ausführungen (vgl. BGH VersR 1988, 925 f und VersR 1992, 1221).
  • OLG Schleswig, 30.09.1987 - 9 U 205/86
    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98
    Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß der Neubau nicht mehr als gleichartiges Gebäude zu bezeichnen ist, er dient nicht nur den Zwecken, die das durch den Versicherungsfall beschädigte Gebäude erfüllte, sondern er dient weitergehenden Zwecken und Ansprüchen an die Nutzungsmöglichkeiten (vgl. zu den maßgeblichen Kriterien z.B. BGH VersR 1990, 486 f; OLG Hamm VersR 1981, 270; OLG Schleswig NJW-RR 1989, 280, 284).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 229/91

    Anspruchsentstehung auf den Neuwertanteil nach der Wiederherstellung des Gebäudes

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98
    Daß der Anspruch auf die sogenannte Neuwertspitze grundsätzlich auch in der Person eines Grundstückerwerbers entstehen kann, der die Wiederherstellung erstmals sicherstellt, bedarf keiner weiteren Ausführungen (vgl. BGH VersR 1988, 925 f und VersR 1992, 1221).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1999 - 11 U 76/98

    Pflicht eines iranischen Klägers zur Leistung einer Prozesskostensicherheit;

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98
    Es ist nichts dafür ersichtlich, daß diese Besonderheit bei Abschluß des Versicherungsvertrages, der auch die Entstehung des Anspruchs auf die Neuwertspitze vorsieht (anders war dies in einem Fall, über den das OLG Naumburg zu entscheiden hatte, vgl. OLGR 1999, 434 ff), bedacht und berücksichtigt wurde, also den Vertragsinhalt beeinflußte.
  • OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98

    Aufsichtspflichtverletzung der Eltern, Mitverschulden der Eltern des geschädigten

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98
    Ebenso erübrigt sich eine Auseinandersetzung mit den Rechtsausführungen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLGR 1999, 102 ff) im Rechtsstreit der Kläger gegen die WVP und die GeWoBa.
  • OLG Köln, 27.11.2007 - 9 U 196/06

    Gebäudeversicherung - Brandschaden: Anspruch auf Neuwertspitze und Planung von

    Durch die erheblichen Veränderungen (hier: Vergrößerungen) der nutzbaren Flächen und/oder durch eine Veränderung des Nutzzweckes als solchem weiche der Charakter des Ersatzobjektes von dem des abgebrannten Objektes ab (OLG Köln RuS 2001, 156, juris-Rz. 42).

    Allerdings handelte es sich jeweils um Fälle, in denen der Versicherer rechtsmissbräuchlich handelte, indem er sich auf den Fristablauf berief (siehe OLG Köln RuS 2001, 156 f., juris-Rz. 39).

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 9 U 55/08

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Entschädigung der Neuwertspitze nach einem

    Es liegt schließlich auch kein Fall vor, in dem der Versicherer gehindert ist, sich auf den Fristablauf zu berufen (vgl. OLG Hamm r+s 1989, 195; Senat, r+s 2001, 156).
  • OLG München, 09.03.2011 - 20 U 1643/09

    Haftung des Versicherungsmaklers: Arglistige Täuschung des Versicherers durch das

    zweier weiterer Geschosse (OLG Köln vom 21.11.2000 9 U 180/98).
  • OLG Köln, 29.06.2010 - 9 U 136/08

    Anforderungen an die Verwendungssicherstellung i.S. von § 15 Nr. 4 H.A. VGB 2000

    Allerdings handelte es sich dabei jeweils um Fälle, in denen der Versicherer rechtsmissbräuchlich handelte, indem er sich auf den Fristablauf berief (vgl. Senat, r+s 2001, 156 ff).
  • LG Saarbrücken, 08.04.2021 - 14 O 103/17

    Schadensgutachtensherausgabe an Versicherungsnehmer bei arglistiger Täuschung

    Dass der Anspruch auf die sog. Neuwertspitze grundsätzlich erst in der Person eines Grundstückserwerbers entstehen kann, der die Wiederherstellung erstmals sicherstellt, steht der Aktivlegitimation hinsichtlich des mit dem Klageantrag zu 3 geltend gemachten Zeitwertschadens nicht entgegen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 21.11.2000 - 9 U 180/98; BGH, Urt. v. 08.06.1988 - IVa ZR 100/87, NJW-RR 1988, 1240).
  • LG Köln, 15.03.2023 - 20 O 753/21

    Reinigungsarbeiten lassen nicht auf eine sichere Durchführung einer Sanierung

    Angesichts der von der Beklagten geleisteten Zahlung ist auch nicht ersichtlich, dass es der Beklagten verwehrt ist, sich auf die strenge Neuwertklausel zu berufen (dazu mit vergleichbarer Konstellation OLG Köln, Urt. v. 25.5.2021, 9 U 147/20, siehe auch Urt. v. 21.11.2000, 9 U 180/98).
  • LG Zwickau, 26.01.2023 - 4 O 10/22

    Gebäudeversicherung: Neuwert- und Zeitwertentschädigung

    Allerdings handelte es sich jeweils um Fälle, in denen der Versicherer rechtsmissbräuchlich handelte, indem er sich auf den Fristablauf berief (siehe OLG Köln Urteil vom 21.11.2000 - 9 U 180/98 - juris-Rz. 39).
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