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   OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00   

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https://dejure.org/2001,11285
OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00 (https://dejure.org/2001,11285)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.2001 - 9 U 151/00 (https://dejure.org/2001,11285)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 9 U 151/00 (https://dejure.org/2001,11285)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2001, 278
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 20.06.2000 - 9 U 5/00

    Leistungsfreiheit eines Kaskoversicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00
    Der als vertragsgemäß vorausgesetzte Standard an Sicherheit muss gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich durch das Verhalten des Versicherungsnehmers unterschritten sein (vgl. Senat, r + s 1999, 189; r+s 2000, 404 mit weiteren Nachweisen).

    Ein Unterlassen jeglicher Sicherungen des Fahrzeugs durch unverschlossenes Abstellen mit steckendem Zündschlüssel und laufendem Motor stellt allerdings auch bei beabsichtigtem kurzzeitigen Verlassen des Wagens in der Regel einen groben Pflichtenverstoß dar (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 195; Senat, r+s 2000, 404).

  • OLG Hamm, 26.10.1990 - 20 U 163/90

    Pflichtverstoß; Objektiv grobe Fahrlässigkeit; Sicherungsmaßnahme gegen unbefugte

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00
    Ein Unterlassen jeglicher Sicherungen des Fahrzeugs durch unverschlossenes Abstellen mit steckendem Zündschlüssel und laufendem Motor stellt allerdings auch bei beabsichtigtem kurzzeitigen Verlassen des Wagens in der Regel einen groben Pflichtenverstoß dar (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 195; Senat, r+s 2000, 404).
  • OLG Köln, 19.01.1999 - 9 U 34/98

    Verlust Autoschlüssel Versicherung Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00
    Der als vertragsgemäß vorausgesetzte Standard an Sicherheit muss gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich durch das Verhalten des Versicherungsnehmers unterschritten sein (vgl. Senat, r + s 1999, 189; r+s 2000, 404 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.1998 - 4 U 212/97
    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00
    In subjektiver Hinsicht muss ein erheblich gesteigertes Verschulden hinzukommen (vgl. BGH, r+s 1989, 469, 470; OLG Düsseldorf, r + s 1999, 229; Senat r + s 1999, 229; Knappmannn in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 12 AKB, Rn 68, 100 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00
    Der Versicherungsnehmer muss vom Versicherer in drucktechnisch hervorgehobener Form darüber belehrt werden, dass eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung selbst dann zur Leistungsfreiheit führen kann, wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht (vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat r+s 1997, 317, r+s 1999, 362; r+s 2000, 448).
  • OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98

    Belehrung in der Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00
    Der Versicherungsnehmer muss vom Versicherer in drucktechnisch hervorgehobener Form darüber belehrt werden, dass eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung selbst dann zur Leistungsfreiheit führen kann, wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht (vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat r+s 1997, 317, r+s 1999, 362; r+s 2000, 448).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00
    Grobe Fahrlässigkeit setzt ferner voraus, dass der Versicherungsnehmer die verkehrserforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer acht lässt und das Nächstliegende, das jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, nicht beachtet (vgl. BGH, r+s 1989, 62).
  • OLG Köln, 22.04.1997 - 9 U 131/96

    Zulässige Abweichung des tatsächlichen Kilometerstandes von den Angaben in der

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00
    Der Versicherungsnehmer muss vom Versicherer in drucktechnisch hervorgehobener Form darüber belehrt werden, dass eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung selbst dann zur Leistungsfreiheit führen kann, wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht (vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat r+s 1997, 317, r+s 1999, 362; r+s 2000, 448).
  • OLG Hamm, 24.04.1998 - 20 U 2/98
    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00
    Der Versicherungsnehmer muss vom Versicherer in drucktechnisch hervorgehobener Form darüber belehrt werden, dass eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung selbst dann zur Leistungsfreiheit führen kann, wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht (vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat r+s 1997, 317, r+s 1999, 362; r+s 2000, 448).
  • OLG Köln, 20.06.2000 - 9 U 157/99

    Eintritt der Leistungsfreiheit bei einer vorsätzlichen, folgenlos gebliebenen,

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00
    Der Versicherungsnehmer muss vom Versicherer in drucktechnisch hervorgehobener Form darüber belehrt werden, dass eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung selbst dann zur Leistungsfreiheit führen kann, wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht (vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat r+s 1997, 317, r+s 1999, 362; r+s 2000, 448).
  • OLG Köln, 19.04.1994 - 9 U 141/94

    Vorübergehende Nutzung eines Fahrzeuges; Repräsentant des Versicherungsnehmers;

  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07

    Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

    Zwar besteht die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, den Versicherer wahrheitsgemäß und vollständig über solche Umstände zu unterrichten, die für die Feststellung des Hergangs des Schadenereignisses und die Höhe des Schadens von Bedeutung sind, auch im Hinblick auf die Laufleistung (vgl. Senat, r+s 1998, 320; r+s 2001, 278); die Obliegenheitsverletzung war allerdings nicht generell geeignet, die Interessen der Beklagten als Versicherer ernsthaft zu gefährden.
  • OLG Köln, 11.02.2003 - 9 U 119/02

    Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers; Entwendung eines Oldtimers ; Angaben im

    Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers besteht auch im Hinblick auf die Laufleistung (vgl. Senat, r+s 1998, 320; r+s 2001, 278).
  • OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 121/00
    In einem solchen Fall fehlt es jedenfalls an einem schweren Verschulden des Versicherungsnehmers im Sinne der Relevanzrechtsprechung, weil die prozentuale Kilometerabweichung unter 10 % liegt und damit relativ gering ist (vgl. Senat, r+s 1994, 401; r+s 2001, 278).
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