Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.11.2000 - 20 U 108/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3767
OLG Hamm, 24.11.2000 - 20 U 108/00 (https://dejure.org/2000,3767)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.2000 - 20 U 108/00 (https://dejure.org/2000,3767)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 2000 - 20 U 108/00 (https://dejure.org/2000,3767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VVG § 12; ; BGB § 206; ; BGB § 205

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12; BGB § 206; BGB § 205
    Geschäftsunfähigkeit des VN hemmt nur den Verjährungsablauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12; BGB § 206 § 205
    Versicherungsvertrag - Verjährung - Frist und Hemmung bei fehlender Geschäftsfähigkeit - ablehnende Entscheidung des Versicherers - weitere Verhandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1269
  • r+s 2001, 445
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 23.03.2011 - 20 U 152/10

    Dauer der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem

    Denn die Aufnahme von die Verjährung hemmenden Verhandlungen setzt voraus, dass der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erkennen gibt, dass er die vorausgegangene Entscheidung nicht aufrechterhalten will (vgl. Senatsentscheidung v. 24.11.2000, 20 U 108/00, Zitat nach juris = VersR 2001, 1269; Prölss/Martin, VVG 27. Aufl., § 12 VVG a.F. Rn 18 m.w.N.) oder wenigstens die Berechtigung der angemeldeten Ansprüche wieder als offen ansieht (vgl. Senatsentscheidung v. 18.04.1980, 20 U 263/79, Zitat nach juris = VersR 1981, 727; Prölss/Martin, VVG 27. Aufl., § 12 VVG a.F. Rn 18 m.w.N.).

    Denn allein aus der Beantwortung von Gegenvorstellungen des Versicherungsnehmers - und um nichts anderes handelt es sich bei dem die Argumentation der Beklagten im Schreiben vom 04.10.2006 aufgreifenden und diese ablehnenden Schreiben der Klägerseite vom 11.05.2007 - durch den Versicherer unter Beibehaltung des zuvor eingenommenen ablehnenden Standpunktes kann nicht auf ein Abgehen von der früheren Entscheidung geschlossen werden, selbst wenn sich der Versicherer darin erneut mit der Frage seiner Leistungspflicht auseinandersetzt (vgl. Senatsentscheidung v. 24.11.2000, 20 U 108/00, Zitat nach juris = VersR 2001, 1269; Römer/Langheid, VVG 2. Aufl., § 12 Rn 29).

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 28 U 217/04

    Einrede der Verjährung; neues Verteidigungsmittel; schriftliche Entscheidung des

    Beantwortet der Versicherer Gegenvorstellungen des Versicherungsnehmers, kann daraus alleine kein Abgehen von der früheren Ablehnung gesehen werden, selbst wenn sich der Versicherer erneut mit der Frage der Leistungspflicht auseinandersetzt (OLG Hamm, VersR 2001, 1269; Römer/Langheid, a.a.O., § 12 Rn. 29).
  • OLG Köln, 15.08.2023 - 9 U 183/21
    Allein aus der Beantwortung von "Gegenvorstellungen" unter Beibehaltung des ablehnenden Standpunkts des Versicherers kann aber nicht auf ein Abgehen von der früheren Entscheidung geschlossen werden, selbst wenn sich der Versicherer erneut mit der Frage seiner Leistungspflicht auseinandersetzt (MünchKomm-Fausten, VVG, 3. Aufl. 2022, § 15, Rdnr. 84; BeckOK-Filthuth, VVG, 15. Edition, Stand: 02.05.2022, § 15, Rdnr. 22; OLG Frankfurt NJOZ 2010, 1149 < 1150>; OLG Koblenz VersR 2009, 771 < 772>; OLG Hamm VersR 2001, 1269 < 1270>; OLG R. VersR 1999, 873; OLG Köln VersR 1983, 773 < 774>; OLG Köln VersR 1987, 1210).
  • OLG Köln, 08.04.2003 - 9 U 123/02

    Widerspruch des Versicherers gegen einen Mahnbescheid ist ablehnende Entscheidung

    c) Verhandlungen nach ablehnender Entscheidung des Versicherers hemmen den Ablauf der Verjährung, wenn der Versicherer zu erkennen gibt, dass er die Entscheidung nicht aufrechterhalten will (vgl. OLG Hamm, r+s 2001, 445; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 12, Rn 18).
  • OLG Saarbrücken, 12.11.2008 - 5 U 216/08

    Hemmung der Verjährung durch Mitteilung der Prüfungeiner Kulanzzahlung durch den

    Verhandlungen nach der Entscheidung des Versicherers hemmen den Ablauf der Verjährung, sofern dieser zu erkennen gibt, dass er die Entscheidung nicht aufrecht erhalten will oder jedenfalls die Berechtigung des angemeldeten Anspruchs wieder als offen ansieht (vgl. OLG Hamm, NVersZ 2001, 210; Prölss/Martin-Prölss, aaO., § 12 VVG Rdn. 18).
  • LG Saarbrücken, 27.07.2005 - 14 O 31/05
    Hat der Versicherer seinen Leistungsanspruch endgültig und abschließend abgelehnt, so wird die dadurch in Lauf gesetzte Verjährungsfrist nur dann gehemmt, wenn der Versicherer zu erkennen gibt, daß er seine ablehnende Entscheidung nicht mehr aufrechterhalten will oder wenigstens die Frage seiner Leistungspflicht als offen ansieht (Prölss/Martin/Prölss, a.a.O., § 12 VVG, Rn. 18, m.w.N.; Römer/Langheid, VVG, § 12, Rn. 29; zuletzt etwa OLG Nürnberg, VersR 2000, 965; OLG Hamm, VersR 2001, 1269; OLG Karlsruhe, RuS 2002, 469).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht