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   OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 U 54/01   

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OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 U 54/01 (https://dejure.org/2001,7076)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.2001 - 4 U 54/01 (https://dejure.org/2001,7076)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 2001 - 4 U 54/01 (https://dejure.org/2001,7076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkungsanteil des Unfallversicherungsnehmers; Gewissheit eines Mitwirkungsanteils; Unfalltod ; Intrakranielle Blutungen; Sturz im Badezimmer; Herzklappe

  • Judicialis

    AUB 61 § 10 (1)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 61 § 10 Nr. 1
    Fehlende Feststellbarkeit eines Mitwirkungsanteils der Vorerkrankung von mindestens 25 % L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 61 § 10 (1)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 883 (Ls.)
  • r+s 2002, 261
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 277/86

    Verursachung eines tödlichen Sturzes eines Versicherten durch einen Schlaganfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 U 54/01
    Denn für die Bestimmung der Mitwirkung unfallunabhängiger Faktoren reicht selbst die überwiegende Wahrscheinlichkeit nicht aus (BGH, NJW-RR 1988, 789; Grimm, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 8 Rn. 7).
  • OLG München, 15.05.1996 - 15 U 6207/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 U 54/01
    Dass ein für das praktische Leben ausreichender Grad an Gewissheit, der für die Feststellung eines Mitwirkungsanteils von mindestens 25 % erforderlich ist (BGH, a.a.O., OLG München, r+s 1996, 465), durch die Einholung eines Obergutachtens erzielt werden kann, ist - in Anbetracht der unzureichenden Messergebnisse - nicht zu erwarten.
  • BGH, 28.04.1998 - VI ZR 403/96

    Pflicht des Gerichts zur Auseinandersetzung mit Privatgutachten in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 U 54/01
    Eine weitere Sachaufklärung - sei es durch die Anhörung der gerichtlich bestellten Sachverständigen oder die Einholung eines neuen Gutachtens - ist zwar grundsätzlich veranlasst, wenn ein Widerspruch zwischen dem gerichtlichen Sachverständigen und einem Privatgutachter auftritt (BGH, VersR 2001, 1525, 1526; NJW 1992, 1459; 1996, 1597, 1599; 1998, 2735).
  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 70/95

    Würdigung von gerichtlichen und privaten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 U 54/01
    Eine weitere Sachaufklärung - sei es durch die Anhörung der gerichtlich bestellten Sachverständigen oder die Einholung eines neuen Gutachtens - ist zwar grundsätzlich veranlasst, wenn ein Widerspruch zwischen dem gerichtlichen Sachverständigen und einem Privatgutachter auftritt (BGH, VersR 2001, 1525, 1526; NJW 1992, 1459; 1996, 1597, 1599; 1998, 2735).
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 234/90

    Aufklärungspflicht des Gerichts beim Sachverständigenbeweis trotz verspäteter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 U 54/01
    Eine weitere Sachaufklärung - sei es durch die Anhörung der gerichtlich bestellten Sachverständigen oder die Einholung eines neuen Gutachtens - ist zwar grundsätzlich veranlasst, wenn ein Widerspruch zwischen dem gerichtlichen Sachverständigen und einem Privatgutachter auftritt (BGH, VersR 2001, 1525, 1526; NJW 1992, 1459; 1996, 1597, 1599; 1998, 2735).
  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 70/11

    Deckungsklage gegen eine private Unfallversicherung auf Todesfallleistung:

    Vielmehr wird allgemein sowohl für die Prüfung, ob überhaupt unfallabhängige Faktoren mitgewirkt haben, als auch für die Frage, ob der Mitwirkungsanteil mindestens 25% beträgt, das strenge Beweismaß des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO angewandt (OLG Düsseldorf r+s 2002, 261, 262; OLG Koblenz r+s 2001 aaO; OLG Frankfurt VersR 1991, 762; Leverenz aaO; Grimm aaO; Jannsen aaO; Götz aaO; Wussow/Pürckhauer aaO; dies voraussetzend auch Rüffer aaO Rn. 5 und 6 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.08.2000 - 3 U 3143/99   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 2002, 261
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