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   OLG Düsseldorf, 25.09.2001 - 4 U 51/01   

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https://dejure.org/2001,8474
OLG Düsseldorf, 25.09.2001 - 4 U 51/01 (https://dejure.org/2001,8474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2001 - 4 U 51/01 (https://dejure.org/2001,8474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2001 - 4 U 51/01 (https://dejure.org/2001,8474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entwicklungshelfer; Weltweiter Versicherungsschutz; Kosten für einen Rettungsflug; Afrika; Malaria tropica; Medizinische Behandlung; Rettungsflugdienst

  • Judicialis

    VVG § 67; ; VVG § 62; ; VVG § 59; ; MBKK § 1 (4) Satz 2; ; MBKK § 6 (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 67 § 62 § 59; MBKK § 1 (4) S. 2 § 6 (6)
    Übergang eines gegen einen Krankenversicherer gerichteten Kostenerstattungsanspruchs für einen Rettungsflug auf einen Subsidiärversicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2002, 297
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 143/87

    Rechtsnatur einer KVO -Versicherung; Ausgleich bei einer Doppelversicherung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2001 - 4 U 51/01
    Weiterhin gehören zu den Ansprüchen, die gemäß § 67 Abs. 1 VVG übergehen können, bei einer Doppelversicherung auch Ansprüche gegen einen anderen Versicherer (BGH, VersR 1989, 250, 251).
  • BGH, 08.12.1975 - II ZR 64/74

    Ausschluß des Forderungsübergangs nach § 67 VVG durch Allg. Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2001 - 4 U 51/01
    Denn darauf kann sich die Beklagte im Falle einer cessio legis nicht berufen, da der Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt würde, wenn er verpflichtet bliebe, den Anspruch gegen den Dritten zu verfolgen und den Erlös an den Versicherer auszukehren (BGHZ 65, 364; Prölss in: Prölss/Martin VVG, 26. Aufl., § 67 Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1995 - 4 U 76/94

    Reisekrankenversicherung; Medizinische Unterversorgung; Rücktransport;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.2001 - 4 U 51/01
    Vielmehr richtet sich die Notwendigkeit nach objektiven Kriterien, wobei es genügt, wenn es vertretbar war, den Rücktransport zu dem Zeitpunkt, in dem darüber entschieden wurde, nach den objektiv medizinischen Befunden und Erkenntnissen als notwendig anzusehen (Senat, VersR 1996, 1402).
  • BGH, 04.07.2018 - IV ZR 121/17

    Verkehrsunfall eines Gespanns: Innenausgleich zwischen dem Haftpflichtversicherer

    Allerdings sind - wie der Senat bereits entschieden hat - sogenannte eingeschränkte oder einfache Subsidiaritätsklauseln (zum Begriff vgl. Möller in Bruck/Möller, VVG 8. Aufl. § 59 Anm. 50), nach denen - wie hier - die Haftung des Subsidiärversicherers erst dann entfallen soll, wenn und soweit eine andere Versicherung nicht nur besteht, sondern im konkreten Fall auch Deckung gewährt, im Grundsatz nicht zu beanstanden (Senatsurteil vom 21. April 2004 - IV ZR 113/03, VersR 2004, 994 unter II 1 [juris Rn. 15 ff.]; vgl. auch Senatsurteil vom 23. November 1988 - IVa ZR 143/87, VersR 1989, 250 unter 3 [juris Rn. 8 ff.]; OLG Düsseldorf r+s 2002, 297, 298 [juris Rn. 28 f.]).
  • OLG Hamm, 30.10.2015 - 20 U 190/13

    Auslandskrankenversicherung trägt Flugkosten zur Notoperation

    Im rechtlichen Ansatz zutreffend hat das Landgericht darauf abgestellt, dass sich die Frage der medizinischen Erforderlichkeit hierbei im Grundsatz nach objektiven Kriterien richtet, wobei es genügt, wenn es vertretbar war, den Rücktransport zu dem Zeitpunkt, in dem darüber entschieden wurde, nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen als erforderlich anzusehen (Senat, Urt. v. 29.04.2015, 20 U 145/13, r+s 2015, 452; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.09.2001, 4 U 51/01, juris, Rn. 22, r+s 2002, 297).
  • OLG Hamm, 29.04.2015 - 20 U 145/13

    Eintrittspflicht einer Reiserücktransportversicherung

    Im rechtlichen Ansatz zutreffend hat das Landgericht darauf abgestellt, dass sich die Frage der medizinischen Erforderlichkeit hierbei im Grundsatz nach objektiven Kriterien richtet, wobei es genügt, wenn es vertretbar war, den Rücktransport zu dem Zeitpunkt, in dem darüber entschieden wurde, nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen als erforderlich anzusehen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.09.2001, 4 U 51/01, juris, Rn. 22, r+s 2002, 297).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 4 U 55/03

    Flugrückholkosten-Versicherung

    Denn das wäre im umgekehrten Fall, wenn der Beklagte nach Inanspruchnahme des DRK-Flugdienstes die Kosten übernommen hätte, nicht anders gewesen, da auch die Klägerin durch die Subsidiaritätsklausel in § 3 Abs. 2 ihrer AVB den Rückgriff anderer Versicherer ausschließt (zur Wirksamkeit dieser Klausel, vgl. Senat, Urteil vom 25.09.01 - 4 U 51/01 - r + s 2002, 297 = ZfSch 2002, 191 = OLG Report Düsseldorf 2002, 203).
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