Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 11.01.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 203/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3612
OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 203/01 (https://dejure.org/2002,3612)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2002 - 4 U 203/01 (https://dejure.org/2002,3612)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 4 U 203/01 (https://dejure.org/2002,3612)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die unverfallbare Versorgungsanwartschaft aus einer Kapitallebensversicherung dient ausschliesslich der Alterversorgung; Inanspruchnahme des Rückkaufswert aufgrund einer Kündigung des Versicherungsvertrages vor dem festgesetzten Auszahlungszeitpunkt

  • Judicialis

    BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 4; ; BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 5; ; BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 6; ; BetrAVG § 3; ; GG Art. 14

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 2
    Verfügungsverbot des § 2 Abs. 2 BetrAVG in der Direktversicherung gilt uneingeschränkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückkaufswert einer Direktversicherung nicht vor dem festgesetzten Auszahlungszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kein Rückkaufswert vor Auszahlungszeitpunkt

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Kein Rückkaufswert vor Auszahlungszeitpunkt

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BetrAVG § 2 Abs. 2, Sätze 4, 6
    Keine Rückkaufswertauszahlung bei Kapitallebensversicherung zur betrieblichen Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 683
  • VersR 2003, 95
  • NZA-RR 2003, 214
  • r+s 2003, 337
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Freiburg, 19.08.1999 - 10 O 53/99

    Konkursfestigkeit einer Direktversicherung aufgrund Gehaltsumwandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 203/01
    Aus generalpräventiven Gründen sollen die steuervergünstigt (vgl. LG Freiburg, VersR 2000, 1221, 1222) angesparten Mittel wirklich nur für den vorgesehenen Versorgungszweck zur Verfügung stehen und auch erst dann.
  • LAG Hamm, 19.02.2014 - 4 Sa 1384/13

    Abfindung unverfallbarer Versorgungsanwartschaften

    Dies spricht dafür, § 3 Abs. 1 BetrAVG auch dann anzuwenden, wenn das Arbeitsverhältnis zwar nicht rechtlich beendet ist, aber ein wechselseitiger Leistungsaustausch nicht mehr stattfindet und auch nicht zu erwarten ist, dass das formal fortbestehende Arbeitsverhältnis noch einmal aktiviert wird (im Ergebnis wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 - 4 U 203/01 = NZA-RR 2003, 214 f; OLG Hamm, Urteil vom 19.07.2006 - 20 U 72/06 = VersR 2007, 49 f.; a.A. LAG Bremen, Urteil vom 22.06.2011 - 2 Sa 76/10 = BB 2013, 635 ff.).
  • LG Köln, 05.07.2021 - 26 O 392/19

    Keine teleologische Reduktion des betriebsrentenrechtlichen Verfügungsverbotes im

    Die steuervergünstigt angesparten Mittel sollen ausschließlich für den vorgesehenen Versorgungszweck zur Verfügung stehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002, 4 U 203/01).

    Soweit die Beklagte weiterhin die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 14.05.2002, 4 U 203/01, heranzieht, ist zumindest keine vollumfängliche Übertragbarkeit auf den vorliegenden Fall möglich.

  • OLG Köln, 19.01.2011 - 20 U 125/10
    Das gesetzliche Verfügungsverbot des § 2 Abs. 2 BetrAVG in der Direktversicherung ist eindeutig und erlaubt keine Durchbrechung aus Gründen der Billigkeit im Einzelfall (so auch OLG Düsseldorf VersR 2003, 95).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6619
OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01 (https://dejure.org/2002,6619)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.01.2002 - 10 U 786/01 (https://dejure.org/2002,6619)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Januar 2002 - 10 U 786/01 (https://dejure.org/2002,6619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeit; Metzgermeister; Somatoforme Schmerzstörung; Orthopädische Beeinträchtigung

  • Judicialis

    BB-BUZ § 1 Nr. 1; ; BB-BUZ § 2 Nr. 1 u. 2

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ §§ 1 2
    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei fehlender körperlicher Auswirkung der Beeinträchtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2003, 337
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 10.11.2000 - 10 U 278/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend ist, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 22.9.1993 - IV ZR 203/92 - VersR 1993, 1470, 1471; Senatsurteil vom 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212).

    Er Übt diesen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene betriebliche Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt.12.6.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090, 1092 re. Sp.: Senatsurteil 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212).

  • BGH, 03.11.1993 - IV ZR 185/92

    Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beurteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    Zu seiner Vertrags- und Beweislast gehört auch, dass ihm eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnen könnte, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden (BGH Urteil vom 3.11.1993 - IV ZR 185/92 - VersR 1994, 205, 20; OLG Karlsruhe Urteil vom 18.2.1994 - 12 U 249/92 - r+s 1995, 34).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    Er Übt diesen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene betriebliche Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt.12.6.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090, 1092 re. Sp.: Senatsurteil 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212).
  • OLG Koblenz, 18.06.1999 - 10 U 125/98

    Anforderungen an die Berufsunfähigkeit eines Aufsicht führenden Gastronomen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470 Senatsurteil vom 18. Juni 1999 - 10 U 125/98).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend ist, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 22.9.1993 - IV ZR 203/92 - VersR 1993, 1470, 1471; Senatsurteil vom 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212).
  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470 Senatsurteil vom 18. Juni 1999 - 10 U 125/98).
  • OLG Karlsruhe, 06.09.2016 - 12 U 79/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung einer schmerzbedingten

    In prozessualer Hinsicht stellt sich für den Versicherungsnehmer dort jedoch das Problem der Beweisbarkeit, da es sich bei Schmerzen und deren Ausmaß um subjektive Empfindungen handelt (vgl. dazu Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl., G.72 ff., 162; Benkel/Hirschberg, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl., § 2 BUZ 2008 Rn. 70; OLG Koblenz r+s 2003, 337; LG Nürnberg-Fürth r+s 2006, 338).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Darlegung- und Beweislast

    Die nicht auszuschließende Möglichkeit von Erkrankungen - Verdachtsdiagnose -, die eine Berufsunfähigkeit zu begründen geeignet sind, genügt als ausreichende Wahrscheinlichkeit nicht (OLG Koblenz r + s 2003, 337).
  • OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen aus einer

    Sp.: Senatsurteile 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212; vom 11.01.2002 - 10 U 786/01 - OLGR 2002, 168).
  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97

    Selbständiger Masseur

    Da der Kläger selbständig war, vor seiner Erkrankung über keine Mitarbeiter bzw. Hilfskräfte verfügte, kommt auch unter dem Gesichtspunkt "mitarbeitender Betriebsinhaber" keine Umorganisation des Massagebetriebs in Betracht (vgl. hierzu Senatsurteile vom 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212; vom 11.01.2002 - 10 U 786/01 - OLGR 2002, 168; vom 29.11.2002 - 10 U 211/02).
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