Weitere Entscheidung unten: LG Essen, 16.06.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02   

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https://dejure.org/2003,3478
OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02 (https://dejure.org/2003,3478)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.10.2003 - 8 U 256/02 (https://dejure.org/2003,3478)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 8 U 256/02 (https://dejure.org/2003,3478)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unfallversicherung: Unwirksame Leistungsablehnung durch inländisches "back-office" einer ausländischen Versicherung; kein Risikoausschluss für Motorradzuverlässigkeitsfahrt; keine grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Schutzbrille

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 VVG; § 6 Abs. 2 VVG; § 12 Abs. 3 VVG; § 61 VVG; § 164 Abs. 2 BGB; § 242 BGB; § 2 Abs. 1 Ziff. 5 AUB88
    Anspruch auf Gewährung von Versicherungsschutz aus Unfallversicherung; Unfall bei Motorrad-Geschicklichkeitsfahrt und Zuverlässigkeitsfahrt; Augenverletzung durch hochgeschleuderte Steine; Obliegenheitsverletzung durch Fahren ohne Schutzbrille; Versicherungsvertraglicher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Versicherungsschutz aus Unfallversicherung; Unfall bei Motorrad-Geschicklichkeitsfahrt und Zuverlässigkeitsfahrt; Augenverletzung durch hochgeschleuderte Steine; Obliegenheitsverletzung durch Fahren ohne Schutzbrille; Versicherungsvertraglicher ...

  • Judicialis

    VVG § 12 III; ; VVG § 61; ; AUB 88 § 2 I (5)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3; AUB 88 § 2 I Nr. 5
    Unwirksame Rechtsfolgenbelehrung gem. § 12 Abs. 3 VVG durch eine als "back-office" handelnde GmbH bei einem ausländischen Versicherer L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Leistungsfreiheit eines ausländischen Versicherers für Schäden, die durch einen Unfall bei einer Motorrad-Zuverlässigkeitsfahrt entstanden sind - strenge Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung des Versicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 679
  • VersR 2005, 1066 (Ls.)
  • r+s 2004, 164
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
    Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und das unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1992, 1087).
  • OLG Frankfurt, 08.06.1995 - 3 U 119/94
    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
    Zwar ist es grundsätzlich demjenigen, der eine Klageerhebung beabsichtigt, selbst zuzumuten, den richtigen Anspruchsgegner und dessen korrekte Bezeichnung in Erfahrung zu bringen (OLG Frankfurt r + s 1996, 162, 163 f.).
  • OLG Frankfurt, 20.01.1999 - 7 U 43/96

    Ablehnungsschreiben auf Briefbogen mit Aufdruck mehrerer Konzerngesellschaften L

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
    Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherer durch irritierende Gestaltung seines Briefkopfes selbst Anlass dazu gegeben hat, dass der Versicherungsnehmer zunächst einen anderen als den wahren Versicherer verklagt (OLG Frankfurt VersR 2000, 708; zfs 1998, 426; OLG Hamm r + s 1996, 89; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 87f.).
  • OLG Hamm, 07.09.1995 - 6 U 36/95
    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
    Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherer durch irritierende Gestaltung seines Briefkopfes selbst Anlass dazu gegeben hat, dass der Versicherungsnehmer zunächst einen anderen als den wahren Versicherer verklagt (OLG Frankfurt VersR 2000, 708; zfs 1998, 426; OLG Hamm r + s 1996, 89; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 87f.).
  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
    Trifft sie auch nur in einem wesentlichen Punkt nicht zu, so ist sie insgesamt unwirksam und kann die Frist nicht in Gang setzen (BGH VersR 2003, 489, 2001, 1497, 1498).
  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 122/74

    Haftung der Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden aus Anlaß der Rallye Monte

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
    Demgegenüber fallen reine Geschicklichkeits oder Zuverlässigkeitsfahrten nicht unter die Ausschlussklausel, wenn in erster Linie die Betriebssicherheit des Fahrzeuges und die Fahrkunst des Fahrers erprobt werden sollen (BGH VersR 1976, 381, 382).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 4 U 144/95

    Erfüllungshaftung aufgrund schlüssiger Erklärung eines Agenten

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
    Dieser Risikoausschluss gilt nicht nur für Fahrzeugrennen, bei denen es auf die Erzielung der technisch möglichen absoluten Höchstgeschwindigkeit ankommt, sondern auch für Rennveranstaltungen, bei denen die nach den jeweiligen Streckenbedingungen höchstmögliche Geschwindigkeit zu fahren ist, weil es auch bei diesen Rennen trotz ihrer nur relativen Geschwindigkeit im Rahmen der vorgegebenen Bedingungen auf die ohne Fahrfehler erzielbare höchstmögliche Geschwindigkeit ankommt (OLG Düsseldorf VersR 1998, 224; Grimm, AUB, 3. Aufl., § 2 Rdnr. 58).
  • OLG Frankfurt, 07.01.1998 - 7 U 236/96

    Klage gegen "falschen" Versicherer wegen unklaren Briefkopfs L

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02
    Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherer durch irritierende Gestaltung seines Briefkopfes selbst Anlass dazu gegeben hat, dass der Versicherungsnehmer zunächst einen anderen als den wahren Versicherer verklagt (OLG Frankfurt VersR 2000, 708; zfs 1998, 426; OLG Hamm r + s 1996, 89; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 87f.).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13

    Rennklausel und Gleichmäßigkeitsprüfung

    Das Oberlandesgericht Celle (U. v. 9.10.2003, Az. 8 U 256/02) versteht die Klausel so, dass mit diesem Risikoausschluss Rennen gemeint sind, bei denen nach der Abrede der beteiligten Fahrer der Schnellste gewinnen soll.
  • OLG Celle, 12.01.2005 - 4 U 162/04

    Leistungsfreiheit wegen Teilnahme an einer Motorsportveranstaltung in der

    Andererseits gilt der Ausschluss nicht nur für Rennen, bei denen es auf die Erreichung einer technisch absolut möglichen Höchstgeschwindigkeit ankommt, sondern auch für die typischen Rennveranstaltungen, bei denen es auf die nach den jeweiligen Strecken- und Situationsbedingungen relativ höchste Geschwindigkeit ankommt (OLG Celle in OLG Report Celle 2004, 240 f. = NJW-RR 2004, 679 ).
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Rechtsprechung
   LG Essen, 16.06.2003 - 1 O 170/02   

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https://dejure.org/2003,39258
LG Essen, 16.06.2003 - 1 O 170/02 (https://dejure.org/2003,39258)
LG Essen, Entscheidung vom 16.06.2003 - 1 O 170/02 (https://dejure.org/2003,39258)
LG Essen, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 1 O 170/02 (https://dejure.org/2003,39258)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 2004, 164
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 20.08.2009 - 8 U 10/09

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Unfalls (Sturzes) für eine

    Insoweit wird auch in der Rechtsprechung vielfach darauf hingewiesen, dass eine Rotatorenmanschettenruptur nur außerordentlich selten Folge eines Unfalls ist, sondern meist infolge einer degenerativ verlaufenden Verschleißerkrankung eintritt (LG Bochum, r+s 2008, 434. LG Essen, r+s 2004, 164. LG Kiel, Urt. vom 18. April 2007 - 12 O 64/06 ,veröffentlicht bei juris).
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