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   OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 113/03   

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https://dejure.org/2004,17530
OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 113/03 (https://dejure.org/2004,17530)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.2004 - 9 U 113/03 (https://dejure.org/2004,17530)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 2004 - 9 U 113/03 (https://dejure.org/2004,17530)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2004, 229
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 113/03
    Die Belehrung in dem Fragebogen ist inhaltlich zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1998, 447; r+s 1993, 321 ).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 113/03
    Die Belehrung in dem Fragebogen ist inhaltlich zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1998, 447; r+s 1993, 321 ).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 113/03
    Nach den Grundsätzen der sog. Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, VersR 1984, 228), tritt bei vorsätzlichen, aber für den Versicherer folgenlos gebliebenen Verletzungen der Aufklärungspflicht Leistungsfreiheit allerdings nur ein, wenn die Verletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn dem Versicherungsnehmer ein schweres Verschulden zur Last fällt.
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 113/03
    Hierzu reicht in der Regel der Nachweis, dass der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden hat (vgl. BGH, r+s 1995, 288 = VersR 1995, 909).
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 113/03
    Sie fungierte damit als Schreibhilfe; die Erklärung stammt vom Kläger selbst (vgl. BGH r+s 1995, 81).
  • OLG Köln, 26.04.2005 - 9 U 113/04

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen unrichtiger Angaben über

    Wenn in einem solchen Fall bewusst "ins Blaue hinein" feststehende Angaben gemacht werden, ist die Kenntnis der Ungewissheit der Kenntnis der Unrichtigkeit gleichzusetzen (vgl. Senat, r+s 2004, 229; OLG Hamm, r+s 1995, 208).
  • OLG Köln, 02.09.2008 - 9 U 3/08

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung von

    Die Kenntnis der Ungewissheit ist in einem solchen Fall mit der Kenntnis der Unrichtigkeit gleichzusetzen (vgl. OLG Hamm, r+s 1995, 208; Senat, r+s 2004, 229).
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