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   OLG Oldenburg, 21.08.2002 - 2 U 103/02   

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https://dejure.org/2002,22869
OLG Oldenburg, 21.08.2002 - 2 U 103/02 (https://dejure.org/2002,22869)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.08.2002 - 2 U 103/02 (https://dejure.org/2002,22869)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. August 2002 - 2 U 103/02 (https://dejure.org/2002,22869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 AUB 88; § 2 Abs. 4 AUB 88; § 7 Abs. 1 (1) AUB 88
    Kein Unfallversicherungsschutz für krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen; Unfallversicherungsschutz für krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen; Fristgerechte ärztliche Feststellung einer Invalidität; Berufung auf das Fristversäumnis als Verstoß ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Unfallversicherungsschutz für krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen; Unfallversicherungsschutz für krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen; Fristgerechte ärztliche Feststellung einer Invalidität; Berufung auf das Fristversäumnis als Verstoß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2004, 34
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 09.11.1988 - 5 W 95/88
    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2002 - 2 U 103/02
    Außerdem kann die ärztliche Stellungnahme ohnehin nicht nach Fristablauf in Form einer späteren Zeugenaussage nachgeholt werden, weil dadurch ärztliche Feststellungen über die Invalidität erst getroffen werden sollen, die bereits innerhalb der 15-Monatsfrist hätten getroffen werden müssen (vgl. OLG Köln, VersR 1989, 352 ; Grimm, a.a.O., § 7, Rdn. 9).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1992 - 24 U 52/91

    Verspätete Geltendmachung einzelner Symptomenkreise

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2002 - 2 U 103/02
    Liegen mehrere, das Ausmaß der Invalidität beeinflussende körperliche Beeinträchtigungen vor, so sind für die Versicherungsleistung nur diejenigen zu berücksichtigen, die fristgerecht als invaliditätsbegründend ärztlich festgestellt worden sind (vgl. OLG Frankfurt, r+s 1993, 117).
  • OLG Hamm, 12.01.1990 - 20 U 189/89

    Voraussetzungen für die Zahlung einer Invaliditätsentschädigung aus der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2002 - 2 U 103/02
    Die Frist für den Eintritt der Invalidität und die Frist für die ärztliche Feststellung sind formelle Anspruchsvoraussetzungen, die die Entschädigungspflicht des Versicherers begrenzen, ohne dass es auf ein Verschulden des Versicherungsnehmers ankommt (BGH, VersR 1978, 1038; OLG Hamm, VersR 1990, 1344 ).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2002 - 2 U 103/02
    Auch aus keiner der anderen zur Akte gereichten ärztlichen Stellungnahmen (Dr. med. xxx vom 15.01.2000, Dr. xxx vom 20.10.1997 und Dr. xxx ergeben sich konkrete ärztliche Feststellungen dazu, dass der Unfall innerhalb der Jahresfrist zu unveränderlichen Gesundheitsschäden auch aufgrund der Sehstörungen geführt hat. Die vom Kläger zitierte Entscheidung des BGH vom 19.11.1997 ( VersR 1998, 175, 176 [BGH 19.11.1997 - IV ZR 348/96] ) greift daher nicht.
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Entgegen der Auffassung der Revision zeigt auch die jüngere Rechtsprechung der Instanzgerichte nicht, daß diese Klausel unterschiedlich ausgelegt wird (vgl. OLG Köln VersR 2000, 1489 f.; OLG Frankfurt OLGR 2000, 27 ff. - mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 20. September 2000 - IV ZR 194/99; OLG Oldenburg r+s 2004, 34 f. mit Nichtzulassungsbeschluß des Senats vom 26. März 2003 - IV ZR 342/02; LG Landshut ZfS 1998, 23).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2006 - 4 U 128/05

    Kein Verstoß gegen Transparenzgebot in Versicherungsbedingungen bei

    Dieser Ausschlusstatbestand umfasst psychische Fehlverarbeitungen eines Geschehens nach einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung (BGH NJW-RR 2003, 881-882 ; OLG Oldenburg RuS 2004, 34-35).
  • OLG Köln, 25.04.2012 - 5 U 28/06

    Ausschluss von Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung, da teilweise die

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass dann, wenn mehrere, das Ausmaß der Invalidität beeinflussende körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, für den Entschädigungsanspruch nur diejenigen zu berücksichtigen sind, die fristgerecht als invaliditätsbegründend festgestellt worden sind (OLG Oldenburg r + s 2004, 34; OLG Hamm NversZ 2001, 315, 316; OLG Hamm VersR 1997, 1389; OLG Frankfurt VersR 1993, 1139, 1140).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 24/06

    Versicherungsrecht: Ausschluss von Leistungen aus privater Unfallversicherung bei

    Liegen - wie hier - mehrere, das Ausmaß der Invalidität beeinflussende Beeinträchtigungen (nämlich auf orthopädischem und - nach dem streitigen Vorbringen des Klägers - auch auf urologischem Fachgebiet) vor, so sind für die Versicherungsleistung nur diejenigen zu berücksichtigen, die fristgerecht als "invaliditätsbegründend" ärztlich festgestellt und geltend gemacht worden sind (OLG Frankfurt am Main, VersR 1993, 1139 f; OLG Oldenburg, ZfS 2003, 559, 560; Landgericht Düsseldorf, RuS 1999, 436, 437).
  • LG Dortmund, 14.12.2006 - 2 O 270/06

    Berufung auf den Ablauf der Jahresfrist für die Einholung des ärztlichen

    Liegen mehrere, das Ausmaß der Invalidität beeinflussende körperliche Symptomkreise vor, so sind für die geltend gemachte Versicherungsleistung nur diejenigen ärztlichen Feststellungen zu berücksichtigen, die eine Invalidität attestieren, die der begehrten Invaliditätsleistung zugrunde liegen soll (OLG Brandenburg, Urteil vom 13.1.2006 - 4 U 24/06 - bei juris; OLG Hamm NVersZ 2000, 478; OLG Oldenburg r + s 2004, 34; OLG Frankfurt VersR 1993, 1139).
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