Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 25.01.2005

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 02.08.2005 - 3 U 34/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2003
OLG Oldenburg, 02.08.2005 - 3 U 34/05 (https://dejure.org/2005,2003)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.08.2005 - 3 U 34/05 (https://dejure.org/2005,2003)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. August 2005 - 3 U 34/05 (https://dejure.org/2005,2003)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grob fahrlässige Verursachung eines Einbruchdiebstahls; Keine Annahme eines Anscheinsbeweises

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Einbruchsdiebstahl - Wohnungseingangstür nicht abgeschlossen

  • Judicialis

    VVG § 61

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Grob Fahrlässige Verursachung eines Einbruchdiebstahls und Beweislast des Versicherungsnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbruch bei nicht verschlossener Glastür

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Versicherungsrecht - Einbruchdiebstahl: Grob fahrlässiges Verhalten lässt Leistungspflicht des Versicherers entfallen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Nachts abschließen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorsicht vor Einbrechern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Einbruch durch unverschlossene Glastür: Versicherung zahlt nicht!

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Versicherungsrecht - Einbruchdiebstahl: Grob fahrlässiges Verhalten lässt Leistungspflicht des Versicherers entfallen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1552
  • MDR 2005, 1228
  • r+s 2005, 422
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.08.2005 - 3 U 34/05
    Die vom Versicherungsnehmer zu erwartende Sorgfalt ist in objektiver Hinsicht nur dann verletzt, wenn er durch Tun oder Unterlassen den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit deutlich unterschreitet (vgl. BGH VersR 84, 29; 86, 962).

    Den ihm hierfür obliegenden Beweis (BGH VersR 1986, 962) hat der Kläger nicht geführt.

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.08.2005 - 3 U 34/05
    Die vom Versicherungsnehmer zu erwartende Sorgfalt ist in objektiver Hinsicht nur dann verletzt, wenn er durch Tun oder Unterlassen den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit deutlich unterschreitet (vgl. BGH VersR 84, 29; 86, 962).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.01.2005 - 9 U 85/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9214
OLG Köln, 25.01.2005 - 9 U 85/04 (https://dejure.org/2005,9214)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.01.2005 - 9 U 85/04 (https://dejure.org/2005,9214)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 9 U 85/04 (https://dejure.org/2005,9214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Entschädigungsberechnung in der Gebäudeversicherung bei Schäden an Fliesen- bzw. Marmorplatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2005, 422
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2006 - 4 U 111/05

    Gebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf komplette

    Deshalb kann der Versicherungsnehmer nach der Rechtsprechung nicht die Kosten für die komplette Neuverfliesung eines einheitlich gefliesten Badezimmers verlangen, wenn dies außer Verhältnis zu der optischen Beeinträchtigung steht, die verbleibt, wenn z.B. nur der beschädigte Fußboden neu verfliest wird (Senat VersR 1994, 670; OLG Köln r+s 2005, 422 m. ablehn. Anm. d. Schriftleitung; AG Amberg NVersZ 2001, 91; Kollhosser in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 VGB 62 Rn. 1).
  • LG Düsseldorf, 28.09.2010 - 11 O 614/03

    Versicherungsnehmer kann nicht die Kosten für die komplette Neuverfliesung eines

    Deshalb kann der Versicherungsnehmer nach der Rechtsprechung nicht die Kosten für die komplette Neuverfliesung eines einheitlich gefliesten Badezimmers verlangen, wenn dies außer Verhältnis zu der optischen Beeinträchtigung steht, die verbleibt, wenn z.B. nur der beschädigte Fußboden neu verfliest wird (OLG Düsseldorf, VersR 2007, 516; OLG Köln r+s 2005, 422; AG Amberg NVersZ 2001, 91; Kollhosser in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 7 VGB 62 Rn. 1).

    Auf die Frage, ob hinsichtlich der Ersatzfliesen eine objektive Beschaffungsmöglichkeit ausreichend ist (so OLG Köln r+s 2005, S. 422), kommt es vorliegend nicht an, da der Zeuge A Ersatzfliesen tatsächlich ausfindig gemacht hat.

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2020 - 2 O 1644/11

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers in der Wohngebäudeversicherung

    Da sich - wie bereits ausgeführt - der Umfang der zu ersetzenden Reparaturkosten nach den Geboten der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit (Prölss/Martin/Armbrüster, 30. Aufl. 2018, VGB § 13 Rn. 2; Johannsen in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2012, § 13 Entschädigungsberechnung Rn. 6; OLG Köln, 25. Januar 2005 - 9 U 85/04, juris) bestimmt, kann das Risiko einer "zweitbesten Lösung" für das gerade in Innenräumen sensible Thema Schimmelbefall nicht dem Kläger auferlegt werden.
  • LG Leipzig, 23.05.2023 - 3 O 2168/22

    Wohngebäudeversicherung - Granitbodenbelagsneuverlegung

    Demgemäß geht die Rechtsprechung soweit ersichtlich davon aus, dass eine Gesamterneuerung nur gefordert werden kann, "wenn sich ein einheitlicher optischer Eindruck anders nicht herstellen lässt ... und dies auch nur unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit" (OLG Köln Urteil vom 25.01.2005 - 9 U 85/04 Rn. 29 m.w.N. zu einem Versicherungsfall bei dem der Versicherungsnehmer den gesamten Boden bereits ersetzt hatte).
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