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   OLG München, 04.05.2006 - 24 U 681/05   

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https://dejure.org/2006,31629
OLG München, 04.05.2006 - 24 U 681/05 (https://dejure.org/2006,31629)
OLG München, Entscheidung vom 04.05.2006 - 24 U 681/05 (https://dejure.org/2006,31629)
OLG München, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 24 U 681/05 (https://dejure.org/2006,31629)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2006, 348
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus OLG München, 04.05.2006 - 24 U 681/05
    Nachteil ist jeder Vermögensschaden, nicht der Wegfall der Arbeitskraft oder ihre Beeinträchtigung als solche ( BGH NJW-RR 1992, 852 ; BGH VersR 95, 422).

    Es dürfen jedoch keine allzu strengen Anforderungen an die Darlegungslast gestellt werden, (BGHZ 54, 45/56; 100, 50; BGH VersR 1968, 888; VersR 1995, 422 ; BGH NJW 1988, 3017; NJW 1993, 2673 ; NJW 1998, 1633/1635; Palandt-Heinrichs, BGB , 64. Aufl., § 252 RdNr. 5).

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus OLG München, 04.05.2006 - 24 U 681/05
    Welche Tatsachen zum gewöhnlichen Lauf der Dinge gehören und welche Tatsachen so wesentlich sind, dass sie vom Kläger dargelegt und gegebenenfalls bewiesen werden müssen, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und lässt sich daher nicht generell festlegen (BGHZ 54, 45/56).

    Es dürfen jedoch keine allzu strengen Anforderungen an die Darlegungslast gestellt werden, (BGHZ 54, 45/56; 100, 50; BGH VersR 1968, 888; VersR 1995, 422 ; BGH NJW 1988, 3017; NJW 1993, 2673 ; NJW 1998, 1633/1635; Palandt-Heinrichs, BGB , 64. Aufl., § 252 RdNr. 5).

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG München, 04.05.2006 - 24 U 681/05
    Bei der Prognose müssen als weitere Faktoren regelmäßig auch Erkenntnisse aufgrund von Entwicklungen einbezogen werden, die sich erst nach dem Unfallereignis bis zur letzten mündlichen Verhandlung ergeben haben (BGH NJW 2004, 1945/1947).
  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG München, 04.05.2006 - 24 U 681/05
    Stehen diese Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts fest, so genügt es, wenn der Erwerb nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGHZ 29, 393/398; BGH WM 1986, 622/623; BGH, NZV 2001, 210/211; KG NZV 2003, 191/192), wobei solche Tatsachen, die selbst zum gewöhnlichen Verlauf der Dinge gehören, nicht bewiesen werden müssen (BGH NJW 1968, 616/663).
  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 151/84

    Erstattungsfähigkeit eines unter Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung zu

    Auszug aus OLG München, 04.05.2006 - 24 U 681/05
    Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Geschädigte einen Rechtsanspruch auf das Einkommen gehabt hätte, die Aussicht hierfür genügt (§ 252 S. 2 BGB ; BGH VersR 1986, 596 ).
  • BGH, 06.02.1986 - I ZR 92/84

    Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Kündigung des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG München, 04.05.2006 - 24 U 681/05
    Stehen diese Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts fest, so genügt es, wenn der Erwerb nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGHZ 29, 393/398; BGH WM 1986, 622/623; BGH, NZV 2001, 210/211; KG NZV 2003, 191/192), wobei solche Tatsachen, die selbst zum gewöhnlichen Verlauf der Dinge gehören, nicht bewiesen werden müssen (BGH NJW 1968, 616/663).
  • BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91

    Erwerbsschaden des Unternehmers bei unfallbedingtem Einsatz zusätzlicher

    Auszug aus OLG München, 04.05.2006 - 24 U 681/05
    Nachteil ist jeder Vermögensschaden, nicht der Wegfall der Arbeitskraft oder ihre Beeinträchtigung als solche ( BGH NJW-RR 1992, 852 ; BGH VersR 95, 422).
  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92

    Verdienstausfall eines Selbständigen bei neugegründetem Unternehmen

    Auszug aus OLG München, 04.05.2006 - 24 U 681/05
    Es dürfen jedoch keine allzu strengen Anforderungen an die Darlegungslast gestellt werden, (BGHZ 54, 45/56; 100, 50; BGH VersR 1968, 888; VersR 1995, 422 ; BGH NJW 1988, 3017; NJW 1993, 2673 ; NJW 1998, 1633/1635; Palandt-Heinrichs, BGB , 64. Aufl., § 252 RdNr. 5).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

    Auszug aus OLG München, 04.05.2006 - 24 U 681/05
    Es dürfen jedoch keine allzu strengen Anforderungen an die Darlegungslast gestellt werden, (BGHZ 54, 45/56; 100, 50; BGH VersR 1968, 888; VersR 1995, 422 ; BGH NJW 1988, 3017; NJW 1993, 2673 ; NJW 1998, 1633/1635; Palandt-Heinrichs, BGB , 64. Aufl., § 252 RdNr. 5).
  • BGH, 06.02.2001 - VI ZR 339/99

    Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers

    Auszug aus OLG München, 04.05.2006 - 24 U 681/05
    Stehen diese Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts fest, so genügt es, wenn der Erwerb nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (BGHZ 29, 393/398; BGH WM 1986, 622/623; BGH, NZV 2001, 210/211; KG NZV 2003, 191/192), wobei solche Tatsachen, die selbst zum gewöhnlichen Verlauf der Dinge gehören, nicht bewiesen werden müssen (BGH NJW 1968, 616/663).
  • KG, 04.11.2002 - 12 U 4705/00

    Geltendmachung von Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall durch einen

  • BFH, 06.07.1967 - V 164/64

    Untervermietung beweglicher Gegenstände im Inland durch einen ausländischen

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 192/06

    Forderungsübergang hinsichtlich Rentenversicherungsbeiträgen für Arbeit in einer

    a) Für die Auslegung des § 179 Abs. 1 a SGB VI kann auf die zu § 116 SGB X (und auch zu § 119 SGB X) entwickelte Rechtsprechung des erkennenden Senats zurückgegriffen werden (so auch OLG München, r+s 2006, 348 f.; LG Augsburg, NZV 2006, 214, 215; Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht, 2. Aufl., Kap. 3 Rn. 721 ff.; ders., VersR 2005, 1203, 1208 f.; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 758; Langenick/Vatter, NZV 2005, 609, 611 ff.; Langenick, NZV 2007, 105, 108 ff.).
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