Rechtsprechung
BGH, 17.01.2007 - IV ZR 106/06 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
AKB § 7 (I) Abs. 2 Satz 3, (V) Abs. 4; VVG § 6 Abs. 3
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auswirkungen von Erkenntnismöglichkeiten eines Versicherers in der Uniwagnis-Datei auf die Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers; Angabe objektiv falscher Angaben hinsichtlich etwaiger Vorschäden an einem Fahrzeug vor dem Versicherungsfall
- Judicialis
AKB § 7 (I) Abs. 2 Satz 3; ; AKB § 7 (V) Abs. 4; ; VVG § 6 Abs. 3
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; AKB § 7 V Abs. 4; VVG § 6 Abs. 3
Aufklärungsobliegenheit des VN besteht trotz Erkenntnismöglichkeit des Versicherers aus der Uni-Wagnis-Datei - VersR (via Owlit)
AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; AKB § V Abs. 4; VVG § 6 Abs. 3
Aufklärungsobliegenheit des VN besteht trotz Erkenntnismöglichkeit des Versicherers aus der Uni-Wagnis-Datei L. Mit Anmerkung: Dr. Theo Langheid - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung durch Nichtangabe von in der Uniwagnis-Datei erfassten Schäden
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Erkenntnismöglichkeiten des Versicherers in der Uniwagnis-Datei lassen die Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers unberührt
- IWW (Kurzinformation)
Kasko - Unwahre Angaben in der Schadenmeldung
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Aufklärungsobliegenheit besteht trotz Vorschadenseintrag in Uniwagnis-Datei
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Kein Geld nach unvollständigen Angaben
- captain-huk.de (Kurzinformation)
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Kein Geld nach unvollständigen Angaben
Besprechungen u.ä. (3)
- nomos.de , S. 36 (Entscheidungsbesprechung)
VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 (I) Abs. 2 Satz 3, (V) Abs. 4
Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers bei eigenen Erkenntnismöglichkeiten des Versicherers - bld.de (Entscheidungsanmerkung)
§ 7l AKB; § 6 VVG
Aufklärungsobliegenheit des VN besteht trotz Erkenntnismöglichkeit des Versicherers aus der Uni-Wagnis-Datei - IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Kfz-Kaskoversicherung - Aufklärungsobliegenheit: Wann entfällt das Aufklärungsinteresse des VR (Uniwagnisdatei)?
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 29.06.2005 - 14 O 365/04
- OLG Saarbrücken, 22.03.2006 - 5 U 405/05
- BGH, 17.01.2007 - IV ZR 106/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 606
- MDR 2007, 778
- NZV 2007, 297
- VersR 2007, 481
- VersR 2007, 629
- r+s 2007, 147
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.01.2005 - IV ZR 239/03
Anforderungen an die Verweigerung der Leistung durch den Versicherer wegen einer …
Auszug aus BGH, 17.01.2007 - IV ZR 106/06
Enttäuscht der Versicherungsnehmer dieses Vertrauen, indem er vorsätzlich Fragen des Versicherers nicht oder nicht richtig beantwortet, kann er sich hinterher nicht darauf berufen, der Versicherer habe den wahren Sachverhalt noch rechtzeitig erfahren oder sich die erforderlichen Kenntnisse anderweitig verschaffen können (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 2005 - IV ZR 239/03 - VersR 2005, 493 unter 2 a).aa) Allerdings hat der Senat (Urteil vom 26. Januar 2005 aaO) ausgesprochen, ein Aufklärungsbedürfnis des Versicherers könne fehlen, wenn der Versicherer trotz der unvollständigen Angaben seines Versicherungsnehmers Kenntnis von den verschwiegenen Umständen habe.
- BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80
Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag - …
Auszug aus BGH, 17.01.2007 - IV ZR 106/06
Denn Letzteres würde eine Verkennung der Aufklärungsobliegenheit bedeuten; sie würde in ihr Gegenteil verkehrt und in ein Recht zur Lüge verwandelt werden, wenn der zur Aufklärung gehaltene Versicherungsnehmer ihre vorsätzliche Verletzung damit rechtfertigen könnte, dass der Versicherer in der Lage gewesen sei, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben zu durchschauen (Senatsurteil vom 24. Juni 1981 - IVa ZR 133/80 - VersR 1982, 182, 183). - KG, 08.12.2000 - 6 U 215/99
Auszug aus BGH, 17.01.2007 - IV ZR 106/06
Wollte man, wie das Kammergericht (VersR 2002, 703), bereits mit der generellen Weisung des Versicherers, in Schadensfällen eine Dateiabfrage vorzunehmen, stets und sogleich das Interesse des Versicherers an Aufklärung durch seinen Versicherungsnehmer verneinen, würde der erstrebte Schutz vor Versicherungsbetrug in einen Schutz für den unredlichen Versicherungsnehmer verkehrt. - OLG Saarbrücken, 22.03.2006 - 5 U 405/05
Berufung des Fahrzeugversicherers auf Leistungsfreiheit wegen verschwiegener …
Auszug aus BGH, 17.01.2007 - IV ZR 106/06
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in VersR 2006, 1208 abgedruckt ist, meint, die Beklagte sei wegen Verstoßes des Klägers gegen seine Aufklärungsobliegenheit nach § 7 (I) Abs. 2 Satz 3, (V) Abs. 4 AKB i.V. mit § 6 Abs. 3 VVG leistungsfrei.
- BGH, 11.07.2007 - IV ZR 332/05
Leistungsfreiheit des Versicherers bei Kenntnis eines bei einer Schadensanzeige …
Hat der Versicherer einen Vorschaden im Rahmen eines laufenden, auch für die neue Schadensmeldung maßgeblichen Versicherungsvertrages über einen bestimmten versicherten Gegenstand selbst reguliert, so kennt er diesen Vorschaden in seinen Einzelheiten (Fortführung des Senatsurteils vom 26. Januar 2005 - IV ZR 239/03 - VersR 2005, 493 unter 2 a; Abgrenzung zu Senatsurteil vom 17. Januar 2007 - IV ZR 106/06 - VersR 2007, 481).Das unterscheidet den Fall von anderen Fällen, in denen sich der Versicherungsnehmer lediglich darauf beruft, der Versicherer habe den von ihm verschwiegenen Sachverhalt zunächst zwar nicht positiv gekannt, jedoch entweder auf anderem Wege noch rechtzeitig erfahren oder sich die erforderlichen Kenntnisse jedenfalls anderweitig - etwa durch eine Dateiabfrage - verschaffen können (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Januar 2007 - IV ZR 106/06 - VersR 2007, 481; r+s 2007, 147 Tz. 15 f.).
Denn diese lassen - anders als ein bereits sicher erworbenes Wissen - das Aufklärungsinteresse des Versicherers noch nicht entfallen (Senatsurteil vom 17. Januar 2007 aaO).
- OLG Hamm, 23.01.2008 - 20 U 109/07
Kaskoversicherung: Angabe von Vorschäden
Die Erkenntnismöglichkeiten des Versicherers aus der sog. Uniwagnis-Datei lassen die Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers unberührt (Anschluss an BGH, VersR 2007, 481).Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 17.01.2007 (vgl. BGH VersR 2007, 481) dazu klargestellt, dass Erkenntnismöglichkeiten des Versicherers in der Uniwagnis-Datei die Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers unberührt lassen.
- BGH, 05.03.2008 - IV ZR 197/05
Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten bei …
Soweit die Beschwerde geltend macht, die Beklagte habe den Kläger vor oder mit Übersendung des Zusatzfragebogens auf ihre Erkenntnisse aus der Uni-Wagnis-Datei hinweisen müssen, liegt ein Zulassungsgrund seit dem Urteil des Senats vom 17. Januar 2007 (IV ZR 106/06 - VersR 2007, 481) nicht mehr vor.
- LG Coburg, 29.01.2008 - 22 O 638/07
Leistungsbefreiung einer Fahrzeugversicherung wegen Obliegenheitsverletzungen des …
Denn letzteres würde eine Verkennung der Aufklärungsobliegenheit bedeuten; sie würde in ihr Gegenteil verkehrt und in ein Recht zur Lüge verwandelt werden, wenn der zur Aufklärung gehaltene Versicherungsnehmer ihre vorsätzliche Verletzung damit rechtfertigen könnte, dass der Versicherer in der Lage gewesen sei, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben zu durchschauen (vgl. BGH, NJW-RR 2007, S. 606, 607).Es ist dabei unerheblich, ob die Dateiabfrage vor oder nach Eingang des vom Versicherungsnehmer unrichtig ausgefüllten Fragebogens erfolgt (vgl. hierzu ausführlich BGH, NJW-RR 2007, S. 606, 608).
- BGH, 13.06.2007 - IV ZR 230/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung
Die im Zusammenhang mit der Dateiabfrage geltend gemachten Zulassungsgründe haben sich durch das Senatsurteil vom 17. Januar 2007 (IV ZR 106/06 - VersR 2007, 481) erledigt. - LG Köln, 08.01.2015 - 24 O 149/14
Verwirkung der Entschädigungspflicht eines Versicherers wegen arglistiger …
Das Aufklärungsinteresse fehlt nur dann, wenn der Versicherer positive Kenntnis über einen regulierungsrelevanten Umstand bereits vor einer täuschenden Äußerung des Versicherungsnehmers hat und insoweit auch keine Beweisbedürftigkeit entstehen kann, wie etwa bei der Leugnung eines Vorschadens, den der Versicherer selbst reguliert hat, nicht jedoch, wenn der Versicherer nur die Möglichkeit hat, eine Klärung herbeizuführen (vgl. die Urteile des BGH vom 17.01.2007, IV ZR 106/06, und vom 11.07.2007, IV ZR 332/05 - recherchiert über juris). - KG, 13.02.2009 - 6 U 203/08
Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Arglistige Täuschung durch …
Denn eine derartige Erkenntnismöglichkeit lässt - anders als ein bereits sicher erworbenes Wissen - das Aufklärungsinteresse des Versicherers noch nicht entfallen (vgl. BGH VersR 2007, 1267 f.; 2007, 481 f.). - LG Wuppertal, 17.11.2017 - 4 O 110/16
Kfz-Kaskoversicherung - Falschangabe über Finanzierung des Fahrzeugs
Enttäuscht der Versicherungsnehmer dieses Vertrauen, indem er vorsätzlich Fragen des Versicherers nicht oder nicht richtig beantwortet, kann er sich hinterher nicht darauf berufen, der Versicherer habe den wahren Sachverhalt noch rechtzeitig erfahren oder sich die erforderlichen Kenntnisse anderweitig verschaffen können (BGH, VersR 2007, 481; VersR 2005, 493; LG Berlin, Urteil v. 23.10.2013 - 42 O 77/13).