Rechtsprechung
OLG Koblenz, 13.01.2006 - 10 U 145/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Leitungswasserschäden - Beschränkung des Risikoausschlusses auf echten Hausschwamm
- prettl.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 10.01.2003 - 2 O 60/01
- OLG Koblenz, 13.01.2006 - 10 U 145/03
Papierfundstellen
- VersR 2007, 944
- r+s 2007, 326
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.06.2012 - IV ZR 212/10
Wohngebäudeversicherung: Reichweite und Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für …
Insoweit hat sich das Berufungsgericht der Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Januar 2006 (r+s 2007, 326 ff.) angeschlossen.Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts und des Oberlandesgerichts Koblenz (r+s 2007, 326) kommt es aber auch in diesem Rahmen für die Ermittlung des Zwecks der Ausschlussklausel auf deren - dem Versicherungsnehmer aus dem Klauselwortlaut nicht erschließbare - Entstehungsgeschichte oder zugrunde liegende wirtschaftliche Erwägungen des Versicherers selbst dann nicht an, wenn deren Berücksichtigung zu einem dem Versicherungsnehmer günstigeren Ergebnis führen könnte (Senatsurteil vom 25. September 2002 - IV ZR 248/01, r+s 2003, 16 unter 2 a).
- OLG Jena, 17.09.2008 - 4 U 978/06
Vertragliche Obliegenheiten im Gebäudeversicherungsvertrag
Nur auf der Grundlage solcher fundierter Feststellungen kann jedoch die Rechtsfrage beantwortet werden, ob der seinem Wortlaut nach unbeschränkte Risikoausschluss des § 9 Abs. 4 lit. e VGB 88 im Sinne der von dem Kläger zitierten - teleologisch einschränkenden - Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz (RuS 2007, 326) gegebenenfalls dann zu Gunsten des Versicherers eingreift, wenn der Leitungswasserschaden zum Wachstum des "besonders zerstörerischen echten Hausschwamms" geführt hat.