Rechtsprechung
BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 267/05 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
HGB § 89 b Abs. 3 Nr. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit eines eigenen Verschuldens des Handelsvertreters für den Ausschluss einer Ausgleichszahlung nach § 89b Abs. 3 Nr. 2 Handelsgesetzbuch (HGB); Verlust des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters aufgrund einer vom Unternehmer aus wichtigem Grund ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Handelsvertreterausgleich - Vertragskündigung
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Eigenes Verschulden des Handelsvertreters für den Ausschlusstatbestand; kein Zurechnen des Fehlverhaltens einer Hilfsperson
- Judicialis
HGB § 89 b Abs. 3 Nr. 2
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
HGB § 89 b Abs. 3 Nr. 2
Ausnahme vom Grundsatz der Nichtzurechnung des Fehlverhaltens Dritter im Rahmen von § 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 89b Abs. 3 Nr. 2
Zurechnung des Fehlverhaltens einer Hilfsperson des Handelsvertreters - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird dem Handelsvertreter Verschulden d. Hilfsperson zugerechnet?
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach fristloser Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Unternehmer ? Ausschluss des Anspruchs nach § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB nur bei ordnungsgemäßer Kündigung und eigenem Fehlverhalten des Handelsvertreters ? Zurechnung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Haftung des Handelsvertreters für Fehlverhalten eines für ihn tätigen Dritten
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Ausschlusstatbestand, Kündigung aus wichtigem Grund, schuldhaftes Verhalten des HV, Zurechnung des Verschuldens des Erfüllungsgehilfen, Hilfskraft, Erfüllungsgehilfe
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Geschäftsschädigende Handlungen führen nicht zwingend zum Wegfall des Anspruchs auf Handelsvertreterausgleich
- kanzlei-klumpe.de , S. 6 (Kurzinformation)
Zur Frage der Zurechenbarkeit des Fehlverhaltens von Hilfspersonen (hier: Auswirkungen auf den Handelsvertreter- Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 22.04.2005 - 5 O 248/03
- OLG Koblenz, 24.11.2005 - 6 U 623/05
- BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 267/05
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3068
- ZIP 2008, 80
- MDR 2007, 1432
- VersR 2007, 1413
- WM 2007, 1986
- BB 2007, 2034
- DB 2008, 2528
- r+s 2007, 528 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.01.1964 - VII ZR 126/62
AA bei Pfändung der Provisionsansprüche, Strohmanngeschäft, wichtiger Grund, …
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 267/05
b) Der Grundsatz, dass ein Verschulden von Hilfspersonen nicht geeignet ist, den Ausgleichsanspruch auszuschließen, greift ausnahmsweise dann nicht ein, wenn ein Dritter, der nicht Vertragspartner ist, nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten ausschließlich als Handelsvertreter für den Unternehmer tätig sein soll; in einem solchen Fall kann sich der Handelsvertreter nicht darauf berufen, dass der Dritte nur sein Erfüllungsgehilfe gewesen sei (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Januar 1964 - VII ZR 162/62, VersR 1964, 428).Der Grundsatz, dass ein Verschulden von Hilfspersonen eines Handelsvertreters nicht geeignet ist, den Ausgleichsanspruch auszuschließen, greift allerdings ausnahmsweise dann nicht ein, wenn ein Dritter, der nicht Vertragspartner ist, nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten ausschließlich als Handelsvertreter für den Unternehmer tätig sein soll; in einem solchen Fall kann sich der Handelsvertreter nicht darauf berufen, dass der Dritte nur sein Erfüllungsgehilfe gewesen sei (BGH, Urteil vom 23. Januar 1964 - VII ZR 162/62, VersR 1964, 428, unter II;… MünchKommHGB/v.Hoyningen-Huene, aaO;… Ebenroth/Boujong/Joost/Löwisch, aaO m.w.N.).
- BGH, 14.10.1963 - VII ZR 162/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 267/05
b) Der Grundsatz, dass ein Verschulden von Hilfspersonen nicht geeignet ist, den Ausgleichsanspruch auszuschließen, greift ausnahmsweise dann nicht ein, wenn ein Dritter, der nicht Vertragspartner ist, nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten ausschließlich als Handelsvertreter für den Unternehmer tätig sein soll; in einem solchen Fall kann sich der Handelsvertreter nicht darauf berufen, dass der Dritte nur sein Erfüllungsgehilfe gewesen sei (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Januar 1964 - VII ZR 162/62, VersR 1964, 428).Der Grundsatz, dass ein Verschulden von Hilfspersonen eines Handelsvertreters nicht geeignet ist, den Ausgleichsanspruch auszuschließen, greift allerdings ausnahmsweise dann nicht ein, wenn ein Dritter, der nicht Vertragspartner ist, nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten ausschließlich als Handelsvertreter für den Unternehmer tätig sein soll; in einem solchen Fall kann sich der Handelsvertreter nicht darauf berufen, dass der Dritte nur sein Erfüllungsgehilfe gewesen sei (BGH, Urteil vom 23. Januar 1964 - VII ZR 162/62, VersR 1964, 428, unter II;… MünchKommHGB/v.Hoyningen-Huene, aaO;… Ebenroth/Boujong/Joost/Löwisch, aaO m.w.N.).
- BGH, 05.02.1959 - II ZR 107/57
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 267/05
a) Für den Ausschlusstatbestand des § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB ist ein eigenes Verschulden des Handelsvertreters erforderlich; das Fehlverhalten einer Hilfsperson ist dem Handelsvertreter insoweit - anders als im Rahmen der Vorschrift des § 89a Abs. 1 HGB - nicht nach § 278 BGB zuzurechnen (im Anschluss an BGHZ 29, 275).Dass dem Handelsvertreter, soweit es um die Berechtigung des Unternehmers zur außerordentlichen Kündigung geht, das Verhalten von Hilfspersonen nach dem Rechtsgedanken des § 278 BGB zuzurechnen ist, ergibt sich aus der Bestimmung in § 89a Abs. 2 HGB, die darauf abstellt, ob die Kündigung durch ein Verhalten des Handelsvertreters veranlasst wurde, das dieser zu vertreten hat (BGHZ 29, 275, 278).
- BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 753/14
Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verfall "vertraglicher" …
Dies ergibt sich aus der in § 89a Abs. 2 HGB getroffenen Regelung, die darauf abstellt, ob die Kündigung durch ein Verhalten des Handelsvertreters veranlasst wurde, das dieser zu vertreten hat (BGH 18. Juli 2007 - VIII ZR 267/05 - Rn. 6 mwN) .
Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Anspruchs auf Kaskoentschädigung aufgrund eines behaupteten Kfz-Diebstahls; Ablehnung von Versicherungsschutz bei widersprüchlichen Angaben in der Schadensmeldung; Vorliegen einer erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Versicherungsfalls bei ...
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 06.09.2006 - 2 O 546/04
- OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1153
- r+s 2007, 528
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.02.1965 - IV ZR 81/64
Schutz einer Namensabkürzung
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06
Eindrücke, die nicht in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen seien, dürfen daher nach einem Richterwechsel bei der Entscheidung nicht verwertet werden (BGHZ 43, 245; BGH, NJW 1991, 1180; NJW 1997, 1586). - BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90
Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06
in Form von Zeugen, für die vom Versicherer bestrittene Entwendung zur Verfügung oder kann der VN den Beweis nicht mit Zeugen führen, kann der § 141 ZPO persönlich angehörte Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis mit seiner Aussage führen, soweit das Gericht diese - im Rahmen der freien Würdigung nach § 286 ZPO - als glaubhaft betrachtet (BGH, Urt. v. 24.04.1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917). - BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06
Der Versicherungsnehmer genügt seiner Darlegungslast, wenn er ein Mindestmaß an Tatsachen vorträgt, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Wegnahme des versicherten Fahrzeugs gegen seinen Willen zulassen (BGH, Urt. v. 17.05.1995 - IV ZR 279/94 - NJW 1995, 2169). - BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96
Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen
Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06
Eindrücke, die nicht in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen seien, dürfen daher nach einem Richterwechsel bei der Entscheidung nicht verwertet werden (BGHZ 43, 245; BGH, NJW 1991, 1180; NJW 1997, 1586).
- OLG Hamm, 19.05.2017 - 20 U 53/17
Maklerhaftung; Versicherungsvermittler; Nichtzustandekommen eines Vertrages; …
Auf Umstände, die die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Diebstahls begründen (wofür der Versicherer voll beweisbelastet ist), kommt es dann nicht mehr an (…vgl. BGH, Urt. v. 24.04.1991, IV ZR 172/90, juris, Rn. 18 ff., VersR 1991, 917;… Senat, Urt. v. 03.07.2013, 20 U 226/12, juris, Rn. 23, RuS 2013, 373; Senat, Urt. v. 20.06.2007, 20 U 247/06, juris, Rn. 20, RuS 2007, 528;… Senat, Urt. v. 02.03.1994, 20 U 316/93, juris, Rn. 5 f., NJW-RR 1994, 931;… KG, Beschl. v. 10.04.2014, 6 U 107/09, juris, Rn. 11) . - OLG Köln, 18.09.2015 - 19 U 50/15
Haftung des Halters von zwei Hunden für Schäden eines Radfahrers
Etwas anderes gilt nur dann, wenn es um die Verwertung nicht im Protokoll aufgenommener Eindrücke geht (vergleiche BGH, Urteil vom 04.02.1997, XI ZR 160/96; OLG Hamm, Urteil vom 20.06.2007, 20 U 247/06; zitiert nach juris). - LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08
Abstellen auf die Stellung des Leasinggebers für die Bemessung des …
Das Abstellen des Fahrzeuges an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit und das Nichtwiederauffinden - sogenanntes äußeres Bild eines Diebstahls - stellen den Minimaltatbestand dar (BGH NJW-RR 1991, 983; OLG Hamm r+s 2007, 528).
- LG Dortmund, 16.12.2009 - 22 O 50/08
Darlegungslast bei einem Kfz-Diebstahl und Höhe des Wiederbeschaffungswerts eines …
Das Abstellen des Fahrzeuges an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit und das Nichtwiederauffinden - sogenanntes äußeres Bild eines Diebstahls - stellen den Minimaltatbestand dar (BGH NJW-RR 1991, 983; OLG Hamm RuS 2007, 528). - LG Dortmund, 19.03.2008 - 22 O 126/07
Kaskoversicherung, Entwendung
Ist auch die Redlichkeitsvermutung erschüttert, kann der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls allein durch seine Angaben nicht erbringen (OLG Hamm, RuS 2007, 528). - LG Dortmund, 22.12.2008 - 22 O 196/07
Beweis des Vorliegens des äußeren Bildes einer versicherten Kfz-Entwendung
Ist die Redlichkeitsvermutung erschüttert, kann der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls allein durch seine Angaben nicht erbringen (OLG Hamm RuS 2007, 528). - LG Berlin, 17.10.2011 - 44 O 316/10
Deckungsklage gegen Kaskoversicherung bei Fahrzeugdiebstahl - Zweifeln an …
Ist die Redlichkeitsvermutung erschüttert, kann der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis für das äußere Bild eines Versichertendiebstahls allein durch seine Angaben nicht erbringen (siehe auch OLG Hamm, RuS 2007, 528).