Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.06.2007

Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 267/05   

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https://dejure.org/2007,1107
BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 267/05 (https://dejure.org/2007,1107)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - VIII ZR 267/05 (https://dejure.org/2007,1107)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 267/05 (https://dejure.org/2007,1107)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines eigenen Verschuldens des Handelsvertreters für den Ausschluss einer Ausgleichszahlung nach § 89b Abs. 3 Nr. 2 Handelsgesetzbuch (HGB); Verlust des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters aufgrund einer vom Unternehmer aus wichtigem Grund ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Handelsvertreterausgleich - Vertragskündigung

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Eigenes Verschulden des Handelsvertreters für den Ausschlusstatbestand; kein Zurechnen des Fehlverhaltens einer Hilfsperson

  • Judicialis

    HGB § 89 b Abs. 3 Nr. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 89 b Abs. 3 Nr. 2
    Ausnahme vom Grundsatz der Nichtzurechnung des Fehlverhaltens Dritter im Rahmen von § 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b Abs. 3 Nr. 2
    Zurechnung des Fehlverhaltens einer Hilfsperson des Handelsvertreters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wird dem Handelsvertreter Verschulden d. Hilfsperson zugerechnet?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach fristloser Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Unternehmer ? Ausschluss des Anspruchs nach § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB nur bei ordnungsgemäßer Kündigung und eigenem Fehlverhalten des Handelsvertreters ? Zurechnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Handelsvertreters für Fehlverhalten eines für ihn tätigen Dritten

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Ausschlusstatbestand, Kündigung aus wichtigem Grund, schuldhaftes Verhalten des HV, Zurechnung des Verschuldens des Erfüllungsgehilfen, Hilfskraft, Erfüllungsgehilfe

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Geschäftsschädigende Handlungen führen nicht zwingend zum Wegfall des Anspruchs auf Handelsvertreterausgleich

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Zurechenbarkeit des Fehlverhaltens von Hilfspersonen (hier: Auswirkungen auf den Handelsvertreter- Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3068
  • ZIP 2008, 80
  • MDR 2007, 1432
  • VersR 2007, 1413
  • WM 2007, 1986
  • BB 2007, 2034
  • DB 2008, 2528
  • r+s 2007, 528 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1964 - VII ZR 126/62

    AA bei Pfändung der Provisionsansprüche, Strohmanngeschäft, wichtiger Grund,

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 267/05
    b) Der Grundsatz, dass ein Verschulden von Hilfspersonen nicht geeignet ist, den Ausgleichsanspruch auszuschließen, greift ausnahmsweise dann nicht ein, wenn ein Dritter, der nicht Vertragspartner ist, nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten ausschließlich als Handelsvertreter für den Unternehmer tätig sein soll; in einem solchen Fall kann sich der Handelsvertreter nicht darauf berufen, dass der Dritte nur sein Erfüllungsgehilfe gewesen sei (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Januar 1964 - VII ZR 162/62, VersR 1964, 428).

    Der Grundsatz, dass ein Verschulden von Hilfspersonen eines Handelsvertreters nicht geeignet ist, den Ausgleichsanspruch auszuschließen, greift allerdings ausnahmsweise dann nicht ein, wenn ein Dritter, der nicht Vertragspartner ist, nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten ausschließlich als Handelsvertreter für den Unternehmer tätig sein soll; in einem solchen Fall kann sich der Handelsvertreter nicht darauf berufen, dass der Dritte nur sein Erfüllungsgehilfe gewesen sei (BGH, Urteil vom 23. Januar 1964 - VII ZR 162/62, VersR 1964, 428, unter II; MünchKommHGB/v.Hoyningen-Huene, aaO; Ebenroth/Boujong/Joost/Löwisch, aaO m.w.N.).

  • BGH, 14.10.1963 - VII ZR 162/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 267/05
    b) Der Grundsatz, dass ein Verschulden von Hilfspersonen nicht geeignet ist, den Ausgleichsanspruch auszuschließen, greift ausnahmsweise dann nicht ein, wenn ein Dritter, der nicht Vertragspartner ist, nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten ausschließlich als Handelsvertreter für den Unternehmer tätig sein soll; in einem solchen Fall kann sich der Handelsvertreter nicht darauf berufen, dass der Dritte nur sein Erfüllungsgehilfe gewesen sei (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Januar 1964 - VII ZR 162/62, VersR 1964, 428).

    Der Grundsatz, dass ein Verschulden von Hilfspersonen eines Handelsvertreters nicht geeignet ist, den Ausgleichsanspruch auszuschließen, greift allerdings ausnahmsweise dann nicht ein, wenn ein Dritter, der nicht Vertragspartner ist, nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten ausschließlich als Handelsvertreter für den Unternehmer tätig sein soll; in einem solchen Fall kann sich der Handelsvertreter nicht darauf berufen, dass der Dritte nur sein Erfüllungsgehilfe gewesen sei (BGH, Urteil vom 23. Januar 1964 - VII ZR 162/62, VersR 1964, 428, unter II; MünchKommHGB/v.Hoyningen-Huene, aaO; Ebenroth/Boujong/Joost/Löwisch, aaO m.w.N.).

  • BGH, 05.02.1959 - II ZR 107/57

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 267/05
    a) Für den Ausschlusstatbestand des § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB ist ein eigenes Verschulden des Handelsvertreters erforderlich; das Fehlverhalten einer Hilfsperson ist dem Handelsvertreter insoweit - anders als im Rahmen der Vorschrift des § 89a Abs. 1 HGB - nicht nach § 278 BGB zuzurechnen (im Anschluss an BGHZ 29, 275).

    Dass dem Handelsvertreter, soweit es um die Berechtigung des Unternehmers zur außerordentlichen Kündigung geht, das Verhalten von Hilfspersonen nach dem Rechtsgedanken des § 278 BGB zuzurechnen ist, ergibt sich aus der Bestimmung in § 89a Abs. 2 HGB, die darauf abstellt, ob die Kündigung durch ein Verhalten des Handelsvertreters veranlasst wurde, das dieser zu vertreten hat (BGHZ 29, 275, 278).

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 753/14

    Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verfall "vertraglicher"

    Dies ergibt sich aus der in § 89a Abs. 2 HGB getroffenen Regelung, die darauf abstellt, ob die Kündigung durch ein Verhalten des Handelsvertreters veranlasst wurde, das dieser zu vertreten hat (BGH 18. Juli 2007 - VIII ZR 267/05 - Rn. 6 mwN) .
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06   

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https://dejure.org/2007,6248
OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06 (https://dejure.org/2007,6248)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2007 - 20 U 247/06 (https://dejure.org/2007,6248)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 20 U 247/06 (https://dejure.org/2007,6248)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf Kaskoentschädigung aufgrund eines behaupteten Kfz-Diebstahls; Ablehnung von Versicherungsschutz bei widersprüchlichen Angaben in der Schadensmeldung; Vorliegen einer erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Versicherungsfalls bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1153
  • r+s 2007, 528
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.1965 - IV ZR 81/64

    Schutz einer Namensabkürzung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06
    Eindrücke, die nicht in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen seien, dürfen daher nach einem Richterwechsel bei der Entscheidung nicht verwertet werden (BGHZ 43, 245; BGH, NJW 1991, 1180; NJW 1997, 1586).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06
    in Form von Zeugen, für die vom Versicherer bestrittene Entwendung zur Verfügung oder kann der VN den Beweis nicht mit Zeugen führen, kann der § 141 ZPO persönlich angehörte Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis mit seiner Aussage führen, soweit das Gericht diese - im Rahmen der freien Würdigung nach § 286 ZPO - als glaubhaft betrachtet (BGH, Urt. v. 24.04.1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Darlegungslast, wenn er ein Mindestmaß an Tatsachen vorträgt, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Wegnahme des versicherten Fahrzeugs gegen seinen Willen zulassen (BGH, Urt. v. 17.05.1995 - IV ZR 279/94 - NJW 1995, 2169).
  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06
    Eindrücke, die nicht in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen seien, dürfen daher nach einem Richterwechsel bei der Entscheidung nicht verwertet werden (BGHZ 43, 245; BGH, NJW 1991, 1180; NJW 1997, 1586).
  • OLG Hamm, 19.05.2017 - 20 U 53/17

    Maklerhaftung; Versicherungsvermittler; Nichtzustandekommen eines Vertrages;

    Auf Umstände, die die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Diebstahls begründen (wofür der Versicherer voll beweisbelastet ist), kommt es dann nicht mehr an (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.1991, IV ZR 172/90, juris, Rn. 18 ff., VersR 1991, 917; Senat, Urt. v. 03.07.2013, 20 U 226/12, juris, Rn. 23, RuS 2013, 373; Senat, Urt. v. 20.06.2007, 20 U 247/06, juris, Rn. 20, RuS 2007, 528; Senat, Urt. v. 02.03.1994, 20 U 316/93, juris, Rn. 5 f., NJW-RR 1994, 931; KG, Beschl. v. 10.04.2014, 6 U 107/09, juris, Rn. 11) .
  • OLG Köln, 18.09.2015 - 19 U 50/15

    Haftung des Halters von zwei Hunden für Schäden eines Radfahrers

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es um die Verwertung nicht im Protokoll aufgenommener Eindrücke geht (vergleiche BGH, Urteil vom 04.02.1997, XI ZR 160/96; OLG Hamm, Urteil vom 20.06.2007, 20 U 247/06; zitiert nach juris).
  • LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08

    Abstellen auf die Stellung des Leasinggebers für die Bemessung des

    Das Abstellen des Fahrzeuges an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit und das Nichtwiederauffinden - sogenanntes äußeres Bild eines Diebstahls - stellen den Minimaltatbestand dar (BGH NJW-RR 1991, 983; OLG Hamm r+s 2007, 528).
  • LG Dortmund, 16.12.2009 - 22 O 50/08

    Darlegungslast bei einem Kfz-Diebstahl und Höhe des Wiederbeschaffungswerts eines

    Das Abstellen des Fahrzeuges an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit und das Nichtwiederauffinden - sogenanntes äußeres Bild eines Diebstahls - stellen den Minimaltatbestand dar (BGH NJW-RR 1991, 983; OLG Hamm RuS 2007, 528).
  • LG Dortmund, 19.03.2008 - 22 O 126/07

    Kaskoversicherung, Entwendung

    Ist auch die Redlichkeitsvermutung erschüttert, kann der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls allein durch seine Angaben nicht erbringen (OLG Hamm, RuS 2007, 528).
  • LG Dortmund, 22.12.2008 - 22 O 196/07

    Beweis des Vorliegens des äußeren Bildes einer versicherten Kfz-Entwendung

    Ist die Redlichkeitsvermutung erschüttert, kann der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls allein durch seine Angaben nicht erbringen (OLG Hamm RuS 2007, 528).
  • LG Berlin, 17.10.2011 - 44 O 316/10

    Deckungsklage gegen Kaskoversicherung bei Fahrzeugdiebstahl - Zweifeln an

    Ist die Redlichkeitsvermutung erschüttert, kann der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis für das äußere Bild eines Versichertendiebstahls allein durch seine Angaben nicht erbringen (siehe auch OLG Hamm, RuS 2007, 528).
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