Weitere Entscheidung unten: KG, 04.08.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - I-24 U 256/07   

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https://dejure.org/2008,6063
OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - I-24 U 256/07 (https://dejure.org/2008,6063)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.06.2008 - I-24 U 256/07 (https://dejure.org/2008,6063)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juni 2008 - I-24 U 256/07 (https://dejure.org/2008,6063)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln des Prozessbevollmächtigten einer Partei im Termin trotz gewahrter Einlassungsfrist und Ladungsfrist; Voraussetzungen für den Erlaß eines Versäumnisurteils bei Ablehnung eines Richters wegen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verschuldetes Nichtverhandeln einer Partei; Versäumnisurteil; Richterablehnung wegen Befangenheit

  • Judicialis

    ZPO § 313; ; ZPO § 337; ; ZPO § 514; ; ZPO § 42; ; ZPO § 47

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42; ZPO § 47; ZPO § 337; ZPO § 514
    Zum antragsgemäßen Erlass eines Versäumnisurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Versäumnisurteil bei Nichtverhandeln einer Partei!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zweites Versäumnisurteil vor rechtskräftiger Entscheidung über Befangenheitsantrag? (IBR 2008, 1172)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2008, 535
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 24 U 256/07
    Der Rechtsmittelkläger, den die Beweislast für die Voraussetzungen einer unverschuldeten Säumnis trifft, muss bereits in der Berufungsbegründung schlüssige, konkrete Tatsachen dafür behaupten, dass die Voraussetzungen für die Säumnis im Einspruchstermin nicht vorgelegen haben (BGHZ 141, 351, 355; BGH NJW 1999, 724; 1991, 42; OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, U. v. 22.12.2005 - I-10 U 76/05 - bei JURIS).

    Die Partei kann gerade nicht mehr darauf vertrauen, dass das Gericht in dem auf den Einspruch bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung die Zulässigkeit und Schlüssigkeit der Klage nunmehr anders beurteilen werde (vgl. BGHZ 141, 351; OLG Köln aaO.).

    Der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ist somit ohne weiteres zu verwerfen, wenn die Partei, die den Einspruch eingelegt hat, in dem auf den Einspruch bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung wiederum nicht erscheint, nicht vertreten ist oder nicht verhandelt (vgl. BGHZ 141, 351).

  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98

    Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 24 U 256/07
    Der Rechtsmittelkläger, den die Beweislast für die Voraussetzungen einer unverschuldeten Säumnis trifft, muss bereits in der Berufungsbegründung schlüssige, konkrete Tatsachen dafür behaupten, dass die Voraussetzungen für die Säumnis im Einspruchstermin nicht vorgelegen haben (BGHZ 141, 351, 355; BGH NJW 1999, 724; 1991, 42; OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, U. v. 22.12.2005 - I-10 U 76/05 - bei JURIS).

    Da für die Frage einer unverschuldeten Säumnis die gleichen Maßstäbe wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten (BGH NJW 1999, 724),ist daher auch der Einspruchstermin bei Vorliegen eines Wiedereinsetzungsgrundes gemäß § 337 ZPO von Amts wegen zu vertagen mit der Folge, dass ein Fall der Säumnis nicht in Betracht kommt.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in Fällen einer plötzlich auftretenden Verhinderung des Rechtsanwalts durch Krankheit oder aus anderen Gründen mangelndes Verschulden vorliegen kann, aber auch nur dann, wenn der Anwalt nicht mehr für eine Vertretung sorgen oder die Prozessbeteiligten (Gegner und Gericht) nicht mehr rechtzeitig über seine Verhinderung unterrichten kann (vgl. BGH NJW 2006, 448; NJW 1999, 724; OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat aaO.).

  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05

    Begriff der schuldhaften Säumnis; Mitteilung der Verhinderung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 24 U 256/07
    Nach § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO unterliegt ein Versäumnisurteil, gegen das - wie hier gemäß § 345 ZPO - der Einspruch an sich nicht statthaft ist, der Berufung insoweit, als sie darauf gestützt wird, dass der Fall der Versäumung nicht vorgelegen habe (BGH NJW 2006, 448).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in Fällen einer plötzlich auftretenden Verhinderung des Rechtsanwalts durch Krankheit oder aus anderen Gründen mangelndes Verschulden vorliegen kann, aber auch nur dann, wenn der Anwalt nicht mehr für eine Vertretung sorgen oder die Prozessbeteiligten (Gegner und Gericht) nicht mehr rechtzeitig über seine Verhinderung unterrichten kann (vgl. BGH NJW 2006, 448; NJW 1999, 724; OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - 10 U 76/05

    Schlüssige Darlegung konkreter Tatsachen für die Behauptung, dass die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 24 U 256/07
    Der Rechtsmittelkläger, den die Beweislast für die Voraussetzungen einer unverschuldeten Säumnis trifft, muss bereits in der Berufungsbegründung schlüssige, konkrete Tatsachen dafür behaupten, dass die Voraussetzungen für die Säumnis im Einspruchstermin nicht vorgelegen haben (BGHZ 141, 351, 355; BGH NJW 1999, 724; 1991, 42; OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, U. v. 22.12.2005 - I-10 U 76/05 - bei JURIS).
  • BGH, 27.09.1990 - VII ZR 135/90

    Vertrauen auf Nichtbeantragung eines Versäumnisurteils bei Abwesenheit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 24 U 256/07
    Der Rechtsmittelkläger, den die Beweislast für die Voraussetzungen einer unverschuldeten Säumnis trifft, muss bereits in der Berufungsbegründung schlüssige, konkrete Tatsachen dafür behaupten, dass die Voraussetzungen für die Säumnis im Einspruchstermin nicht vorgelegen haben (BGHZ 141, 351, 355; BGH NJW 1999, 724; 1991, 42; OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, U. v. 22.12.2005 - I-10 U 76/05 - bei JURIS).
  • BVerfG, 30.11.1987 - 1 BvR 1033/87

    Richterablehnung - Konkursverfahren - Konkursverwalter - Befangenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 24 U 256/07
    Der in einer etwaigen Verletzung der Wartepflicht nach § 47 ZPO liegende objektive Verfahrensfehler der abgelehnten Richter ist im Übrigen geheilt, wenn das Ablehnungsgesuch rechtskräftig zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG ZIP 1988, 174, 175; BayVerfGH NJW 1982, 1746; BAG Betriebs-Berater 2000, 1948; OLGR Köln 2004, 427).
  • OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 33/04

    Verstoß des abgelehnten Richters gegen die Wartepflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 24 U 256/07
    Der in einer etwaigen Verletzung der Wartepflicht nach § 47 ZPO liegende objektive Verfahrensfehler der abgelehnten Richter ist im Übrigen geheilt, wenn das Ablehnungsgesuch rechtskräftig zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG ZIP 1988, 174, 175; BayVerfGH NJW 1982, 1746; BAG Betriebs-Berater 2000, 1948; OLGR Köln 2004, 427).
  • BAG, 28.12.1999 - 9 AZN 739/99

    Wiedereinsetzung nach Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 24 U 256/07
    Der in einer etwaigen Verletzung der Wartepflicht nach § 47 ZPO liegende objektive Verfahrensfehler der abgelehnten Richter ist im Übrigen geheilt, wenn das Ablehnungsgesuch rechtskräftig zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG ZIP 1988, 174, 175; BayVerfGH NJW 1982, 1746; BAG Betriebs-Berater 2000, 1948; OLGR Köln 2004, 427).
  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15

    Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer

    Dementsprechend erachtet sie den Erlass eines Versäumnisurteils für unzulässig und eine Vertagung von Amts wegen, zumindest aber auf Antrag für geboten, wenn eine erschienene Partei nicht verhandelt und deshalb gemäß oder zumindest analog § 333 ZPO als nicht erschienen gilt, sofern die darin liegende Säumnis als im Sinne des § 337 Satz 1 Alt. 2 ZPO entschuldigt gilt (OLG Köln, WRP 2000, 418; OLG Düsseldorf, r+s 2008, 535, 536; MünchKommZPO/Prütting, aaO, § 337 Rn. 6; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 37. Aufl., § 337 Rn. 3; wohl auch Wieczorek/Schütze/Borck, ZPO, 3. Aufl. § 337 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   KG, 04.08.2008 - 22 W 55/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6857
KG, 04.08.2008 - 22 W 55/08 (https://dejure.org/2008,6857)
KG, Entscheidung vom 04.08.2008 - 22 W 55/08 (https://dejure.org/2008,6857)
KG, Entscheidung vom 04. August 2008 - 22 W 55/08 (https://dejure.org/2008,6857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Würdigung einer Beweisaufnahme in begrenztem Umfang im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens; Antizipierte Beweiswürdigung

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 568

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114
    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Würdigung einer Beweisaufnahme im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 221
  • r+s 2008, 535
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 04.02.2002 - 20 W 36/01

    Kausalitätsgegenbeweis; Grobe Fahrlässigkeit; Stehlgutliste; Konkreter

    Auszug aus KG, 04.08.2008 - 22 W 55/08
    Der Senat teilt die in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig vertretene Auffassung, dass allenfalls in anderen Verfahren dokumentierte gerichtliche Vernehmungen Gegenstand einer vorweggenommenen Würdigung von Zeugenbeweisen sein dürfen (BGH, VersR 1987, 1187; OLG Köln, NJW-RR 2001, 791; OLG Hamm, VersR 2002, 1233, 1234; Senat, OLG-Report Kammergericht 2006, 406; sowie Beschluss vom 14. März 2005 - 22 W 69/04 -).
  • OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99

    Prognose des Ausgangs einer Beweisaufnahme zulässig

    Auszug aus KG, 04.08.2008 - 22 W 55/08
    Der Senat teilt die in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig vertretene Auffassung, dass allenfalls in anderen Verfahren dokumentierte gerichtliche Vernehmungen Gegenstand einer vorweggenommenen Würdigung von Zeugenbeweisen sein dürfen (BGH, VersR 1987, 1187; OLG Köln, NJW-RR 2001, 791; OLG Hamm, VersR 2002, 1233, 1234; Senat, OLG-Report Kammergericht 2006, 406; sowie Beschluss vom 14. März 2005 - 22 W 69/04 -).
  • KG, 08.12.2005 - 22 W 54/05

    Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der vorweggenommenen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 04.08.2008 - 22 W 55/08
    Dies hat der Senat unter eingehender Würdigung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur wiederholt entschieden (Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 22 W 45/04 -, Beschluss vom 14. März 2005 - 22 W 69/04 - Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 22 W 54/05 - OLG-Report Kammergericht 2006, 406; Beschluss vom 24. Mai 2006 - 22 W 30/06 - Beschluss vom 29. November 2006 - 22 W 40/06 - jeweils mit Nachweisen).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2008 - 2 L 161/04

    Vorweggenommene Beweiswürdigung im Berufungszulassungsverfahren

    Auf die diesbezüglichen zum Prozesskostenhilfeverfahren entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04 - KG Berlin, Beschl. v. 04.08.2008 - 22 W 55/08 - Bayrischer VGH, Beschl. v. 30.10.2007 - 24 C 07.1415 - OVG Saarland, Beschl. v. 18.01.2006 - 3 Y 21/05 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 14.06.1999 - 4 O 13/99 - alle zit. nach juris) kann insoweit zurückgegriffen werden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 10 AS 2134/10
    Der Senat sieht die Begründung dafür allerdings nicht in den Erwägungen des SG, die im Ergebnis eine antizipierte Beweiswürdigung enthalten, die im Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zwar in sehr engen Grenzen zulässig ist (vgl. Kammergericht Berlin; Beschluss v. 04. August 2008 - 22 W 55/08 = MDR 2009, S 221 mwNachw), hier indes nicht in Betracht kommen dürfte.
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