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   OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08   

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https://dejure.org/2010,31326
OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08 (https://dejure.org/2010,31326)
OLG München, Entscheidung vom 15.01.2010 - 10 U 5748/08 (https://dejure.org/2010,31326)
OLG München, Entscheidung vom 15. Januar 2010 - 10 U 5748/08 (https://dejure.org/2010,31326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Tierhalterhaftung: Haftung eines Landwirts bei Ausbruch von Jungbullen von einer mit Elektrozaun umfriedeten Weide

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 2010, 434
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 266/08

    Vereinbarkeit der Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters mit Art. 3 Abs. 1

    Auszug aus OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08
    Diese Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters verstößt nicht gegen Art. 3 I GG (vgl. BGH, NJW 2009, 3233).

    Der Tierhalter muss sich deshalb entlasten hinsichtlich aller Rindertierhaltern bekannten Gefahren (Ausbruchsgefahr; den Erkundungsdrang der Tiere unwiderstehlich aktivierende Reize [etwa mögliche Kontaktaufnahme zu Muttertieren auf anderer Weide, stark befahrene angrenzende Straße oder störende Tiere oder Menschen]; fehlerhafte Gatter; zu geringer Auslauf; etc.) sowie denjenigen, die der gerichtlich bestellte Sachverständige im Einzelfall in seinem Gutachten ggf. aufzeigt (vgl. hierzu etwa BGH, NJW 2009, 3233).

    Dieser Aspekt wurde vom BGH im Urteil vom 14.06.1976 (NJW 1977, 2158) nicht berücksichtigt, auch in der Entscheidung des BGH vom 30.06.2009 (BGH, NJW 2009, 3233) finden sich hierzu keine Ausführungen.

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die zu prüfende Hütesicherheit nicht alleine von der Umzäunung, sondern auch von der im Übrigen zu beachtenden Sorgfalt des Tierhalters geprägt ist (vgl. BGH, NJW 2009, 3233).

    δ) Der Sachverständige Dr. H. hat, anders als der Sachverständige im Fall des BGH vom 30.06.2009 (BGH, NJW 2009, 3233) auf keine weiteren Risikofaktoren bezüglich der Hütesicherheit der in den Risikobereich 2 einzuordnenden Weide der Jungbullen der Beklagten (vgl. S. 14 des Gutachtens des Sachverständigen Dr. H. vom 26.08.2008, Bl. 82 d.A.) hingewiesen, obwohl er zur Feststellung solcher Mängel bereits vom Landgericht beauftragt war (vgl. Beweisbeschluss des LG Ingolstadt vom 15.05.2008 (Bl. 50/53 d.A.).

    dd) Die Beklagte hat auch nicht gegen ihre Sorgfaltspflichten nach dem Ausbruch verstoßen (zu den Voraussetzungen vgl. BGH, NJW 2009, 3233).

  • BGH, 14.07.1977 - VI ZR 234/75

    Erwerb eines Pferdes als Kapitalanlage - Schadensersatz wegen eines Reitunfalls -

    Auszug aus OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08
    Stets ist zu fragen, wie sich ein durchschnittlich gewissenhafter Tierhalter unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles normalerweise verhalten hätte (BGH, NJW 1977, 2158).

    Die landwirtschaftliche Erfahrung hat bewiesen, dass ein weidegewohntes und mit Futter und Wasser ausreichend versorgtes Tier im Allgemeinen sowohl die früher benutzten Einfriedungen wie den Elektrozaun meidet (BGH, NJW 1977, 2158 m.w.N.).

    Die Frage der Notwendigkeit der "sichersten zumutbaren Einfriedungsart" (vgl. BGH, NJW 1977, 2158) ist zuallererst eine Sachverständigenfrage, wie der Bundesgerichtshof selbst betont (vgl. Rd. 14, zitiert aus Juris).

    Dieser Aspekt wurde vom BGH im Urteil vom 14.06.1976 (NJW 1977, 2158) nicht berücksichtigt, auch in der Entscheidung des BGH vom 30.06.2009 (BGH, NJW 2009, 3233) finden sich hierzu keine Ausführungen.

  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 275/85

    Vermietung von Reitpferden

    Auszug aus OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08
    Diese Sorgfaltspflicht des Tierhalters bestimmt sich nach dem zu hütenden Tier und der sich aus der Natur des Tieres in Verbindung mit der jeweiligen Hüteart im Einzelfall ergebenden Tiergefahren (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1183; BGH, NJW 1986, 2501).
  • BGH, 03.05.2005 - VI ZR 238/04

    Nutztiereigenschaft von Hunden auf einem Reiterhof

    Auszug aus OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08
    Diese Sorgfaltspflicht des Tierhalters bestimmt sich nach dem zu hütenden Tier und der sich aus der Natur des Tieres in Verbindung mit der jeweiligen Hüteart im Einzelfall ergebenden Tiergefahren (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1183; BGH, NJW 1986, 2501).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 1 U 131/99

    Haftung wegen unzureichender Beaufsichtigung weidender Rinder

    Auszug aus OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08
    Da nach den Feststellungen des Landgerichts, insoweit wurde das Ersturteil durch die Berufungsführerin nicht angegriffen, keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die verwendete Zaunkonstruktion als solche mangelhaft war (was die Klagepartei im Hinblick auf ein im Zuge der polizeilichen Ermittlungen gefertigtes Lichtbild vermutet hat) oder nicht ausreichend kontrolliert wurde (vgl. hierzu OLG Frankfurt, ZfSch 1982, 353), die Weide auch nicht an einer verkehrsreichen Landstraße liegt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VersR 2001, 1038) und auch sonstige "den Erkundungsdrang der Tiere unwiderstehlich aktivierende Reize" (vgl. OLG Hamm, VersR 1980, 197) nicht bekannt geworden sind, alleine die Existenz eines Nachbarhundes reicht ohne nähere Erkenntnisse zur Annahme eines derartigen Reizes nicht aus, bestehen auch im Übrigen keine Hinweise darauf, dass die verwendete Umzäunung unzureichend gewesen sein könnte.
  • OLG Hamm, 03.10.1978 - 9 U 64/78
    Auszug aus OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08
    Da nach den Feststellungen des Landgerichts, insoweit wurde das Ersturteil durch die Berufungsführerin nicht angegriffen, keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die verwendete Zaunkonstruktion als solche mangelhaft war (was die Klagepartei im Hinblick auf ein im Zuge der polizeilichen Ermittlungen gefertigtes Lichtbild vermutet hat) oder nicht ausreichend kontrolliert wurde (vgl. hierzu OLG Frankfurt, ZfSch 1982, 353), die Weide auch nicht an einer verkehrsreichen Landstraße liegt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VersR 2001, 1038) und auch sonstige "den Erkundungsdrang der Tiere unwiderstehlich aktivierende Reize" (vgl. OLG Hamm, VersR 1980, 197) nicht bekannt geworden sind, alleine die Existenz eines Nachbarhundes reicht ohne nähere Erkenntnisse zur Annahme eines derartigen Reizes nicht aus, bestehen auch im Übrigen keine Hinweise darauf, dass die verwendete Umzäunung unzureichend gewesen sein könnte.
  • OLG Oldenburg, 22.06.1999 - 5 U 36/99

    Umfang der Aufsichtspflicht des Halters eines Rindes; Leistung von Schadenersatz

    Auszug aus OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08
    Geht man nun davon aus, dass zwischen Ausbruch und Unfall lediglich 40 Minuten liegen, und feststeht, dass während dieser Zeit der Zeuge L. versucht hat, die Tiere wieder einzufangen, ist ohne weitere Einzelheiten, die unbekannt sind, der Beklagten nicht zum Vorwurf zu machen, dass der Zeuge L., der Beklagten zurechenbar, Sicherheitsstellen nicht verständigt hat (vgl. hierzu auch OLG Oldenburg, MDR 2000, 455).
  • BFH, 14.06.1999 - I B 127/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08
    Soweit die Berufungsführerin von einem anderen Tatbestand als dem des Ersturteils ausgeht oder diesen angreift, ist dies fehlsam, weil der Tatbestand des Ersturteils den für das Berufungsgericht nach § 529 I Nr. 1 ZPO maßgeblichen Sachverhalt bestimmt (BGH, VersR 1959, 853; BGHZ 140, 335 [339] - jeweils der VI. Zivilsenat; ebenso der I. ZS des BGH [NJW 2001, 448; NJW-RR 2008, 1566], der II. ZS [MDR 2007, 853], der III. ZS [NJW 2004, 1381] und der IV. ZS [NJW-RR 2002, 1386, 1388] sowie die anderen obersten Bundesgerichte [vgl. BAG, NJW 1960, 166; BFH, BFH/NV 1999, 1609; im Ergebnis auch BVerfG NJW 2005, 657]; eine abweichende Auffassung vertritt insbesondere der V. ZS des BGH in BGHZ 158, 269 ff., wobei diese aber ausdrücklich nur als obiter dictum bezeichnet wird und somit für die Entscheidung unerheblich ist; ferner Senat in stRspr., zuletzt Urt. v. 13.02.2009 - 10 U 2245/08; vgl. zu dem Fragenkreis umfass.
  • BGH, 23.06.1959 - VI ZR 83/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08
    Soweit die Berufungsführerin von einem anderen Tatbestand als dem des Ersturteils ausgeht oder diesen angreift, ist dies fehlsam, weil der Tatbestand des Ersturteils den für das Berufungsgericht nach § 529 I Nr. 1 ZPO maßgeblichen Sachverhalt bestimmt (BGH, VersR 1959, 853; BGHZ 140, 335 [339] - jeweils der VI. Zivilsenat; ebenso der I. ZS des BGH [NJW 2001, 448; NJW-RR 2008, 1566], der II. ZS [MDR 2007, 853], der III. ZS [NJW 2004, 1381] und der IV. ZS [NJW-RR 2002, 1386, 1388] sowie die anderen obersten Bundesgerichte [vgl. BAG, NJW 1960, 166; BFH, BFH/NV 1999, 1609; im Ergebnis auch BVerfG NJW 2005, 657]; eine abweichende Auffassung vertritt insbesondere der V. ZS des BGH in BGHZ 158, 269 ff., wobei diese aber ausdrücklich nur als obiter dictum bezeichnet wird und somit für die Entscheidung unerheblich ist; ferner Senat in stRspr., zuletzt Urt. v. 13.02.2009 - 10 U 2245/08; vgl. zu dem Fragenkreis umfass.
  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der

    Auszug aus OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08
    Soweit die Berufungsführerin von einem anderen Tatbestand als dem des Ersturteils ausgeht oder diesen angreift, ist dies fehlsam, weil der Tatbestand des Ersturteils den für das Berufungsgericht nach § 529 I Nr. 1 ZPO maßgeblichen Sachverhalt bestimmt (BGH, VersR 1959, 853; BGHZ 140, 335 [339] - jeweils der VI. Zivilsenat; ebenso der I. ZS des BGH [NJW 2001, 448; NJW-RR 2008, 1566], der II. ZS [MDR 2007, 853], der III. ZS [NJW 2004, 1381] und der IV. ZS [NJW-RR 2002, 1386, 1388] sowie die anderen obersten Bundesgerichte [vgl. BAG, NJW 1960, 166; BFH, BFH/NV 1999, 1609; im Ergebnis auch BVerfG NJW 2005, 657]; eine abweichende Auffassung vertritt insbesondere der V. ZS des BGH in BGHZ 158, 269 ff., wobei diese aber ausdrücklich nur als obiter dictum bezeichnet wird und somit für die Entscheidung unerheblich ist; ferner Senat in stRspr., zuletzt Urt. v. 13.02.2009 - 10 U 2245/08; vgl. zu dem Fragenkreis umfass.
  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 49/98

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvorbringens in der Berufungsinstanz;

  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 99/05

    Beweiswirkung des Tatbestandes bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren

  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04

    Sachentscheidung im Berufungsverfahren bei abgelehnter Tatbestandsberichtigung

  • OLG Frankfurt, 23.11.1977 - 21 U 145/76

    Tierhalterhaftung; Elektrozaun; Hütefunktion; Schutzfunktion; Ausbrechen von

  • OLG Hamm, 07.10.1980 - 9 U 281/79
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2009 - 4 U 166/07

    Tierhalterhaftung: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen ausgebrochenen

  • OLG Köln, 02.12.1992 - 13 U 114/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrers mit einer auf die Straße

  • OLG München, 19.09.1983 - 28 U 3317/82

    Tauglichkeit der Leistung zum vertragsgemäßen Gebrauch; Geständniswirkung

  • OLG München, 13.02.2009 - 10 U 2245/08

    Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des

  • OLG Stuttgart, 09.09.1969 - 6 U 84/69
  • OLG Köln, 12.12.1972 - 3 U 82/72
  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 145/01

    Darlegungs- und Beweislast für mündliche Willenserklärungen im Rahmen des

  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 48/57

    Neuer Tatsachenvortrag - Berufungsinstanz - Tatbestand des erstinstanzlichen

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