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   LG Oldenburg, 24.09.2010 - 13 O 1964/10   

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https://dejure.org/2010,18616
LG Oldenburg, 24.09.2010 - 13 O 1964/10 (https://dejure.org/2010,18616)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 24.09.2010 - 13 O 1964/10 (https://dejure.org/2010,18616)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 24. September 2010 - 13 O 1964/10 (https://dejure.org/2010,18616)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 3 S. 1 VVG; § 81 Abs. 2 VVG
    Berechtigung eines Kaskoversicherers zu einer vollständigen Leistungsfreiheit im Falle der Verursachung des Versicherungsfalls durch einen Versicherungsnehmer aufgrund einer absoluten Fahruntüchtigkeit

  • verkehrslexikon.de

    Zur Leistungsfreiheit in der Vollkaskoversicherung nach Unfall bei absoluter alkoholbedingter Fahruntauglichkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung eines Kaskoversicherers zu einer vollständigen Leistungsfreiheit im Falle der Verursachung des Versicherungsfalls durch einen Versicherungsnehmer aufgrund einer absoluten Fahruntüchtigkeit

  • rabüro.de

    Zur Leistungsfreiheit des Versicherers für Unfall nach Trunkenheitsfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 3 Abs. 3 S. 1; VVG § 81 Abs. 2
    Berechtigung eines Kaskoversicherers zu einer vollständigen Leistungsfreiheit im Falle der Verursachung des Versicherungsfalls durch einen Versicherungsnehmer aufgrund einer absoluten Fahruntüchtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vollkasko und 1,5 Promille im Straßenverkehr: Leistungskürzung auf Null möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leistungskürzungsrecht: Bei absoluter Fahruntüchtigkeit kann eine Leistung auf Null reduziert sein

Papierfundstellen

  • r+s 2010, 461
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Tübingen, 26.04.2010 - 4 O 326/09

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Kürzung der Versicherungsleistung nach Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Oldenburg, 24.09.2010 - 13 O 1964/10
    Ein solches Verhalten gehört zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt ( LG Tübingen, Urteil vom 26.04.2010, 4 O 326/09 , [...]; LG Münster, Urteil vom 24.09.2009, 15 O 275/09, [...] ).
  • LG Münster, 24.09.2009 - 15 O 275/09

    Rechtfertigung einer Leistungskürzung auf "Null" in einer Kaskoversicherung bei

    Auszug aus LG Oldenburg, 24.09.2010 - 13 O 1964/10
    Ein solches Verhalten gehört zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt ( LG Tübingen, Urteil vom 26.04.2010, 4 O 326/09 , [...]; LG Münster, Urteil vom 24.09.2009, 15 O 275/09, [...] ).
  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus LG Oldenburg, 24.09.2010 - 13 O 1964/10
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt objektiv eine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn ein Versicherungsnehmer sein Fahrzeug im Zustande absoluter Fahruntüchtigkeit, nämlich mit einem Blutalkoholgehalt von über 1, 1%o, führt (BGH, Urteil vom 22.02.1989, IV a ZR 274/87, [...]).
  • LG München I, 19.01.1994 - 14 S 15926/92
    Auszug aus LG Oldenburg, 24.09.2010 - 13 O 1964/10
    Denn der Kläger hat gemessen an dem maßgeblichen Gebührenstreitwert (LG München, Urteil vom 19.01.1994, 14 S 15926/92, [...]) in Bezug auf den für erledigt erklärten Antrag zu 1.) nur zu einem unter 5% liegenden Umfang obsiegt (Antrag zu 1.: 300, 00 EUR, Antrag zu 2.: 6.673,98 EUR), was lediglich geringfügig i.S.d. § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist.
  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Die hierzu bisher ergangene Rechtsprechung der Instanzgerichte lässt eine vollständige Leistungskürzung seitens des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit in Einzelfällen zu und nimmt dies überwiegend bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit an (OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 185, 186 f.; OLG Hamm VersR 2011, 206; LG Münster VersR 2011, 487 f.; LG Oldenburg r+s 2010, 461, 462; LG Tübingen ZfS 2010, 394 f.; AG Bühl SVR 2009, 424 f.; AG Bitterfeld-Wolfen vom 19. August 2010 - 7 C 1001/09, juris).

    Entsprechend lagen den bisherigen Gerichtsentscheidungen zu § 81 Abs. 2 VVG, die eine vollständige Leistungskürzung gebilligt haben, durchweg Sachverhalte zugrunde, bei denen der Versicherungsfall durch den Versicherungsnehmer im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit herbeigeführt wurde (OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 185; LG Münster VersR 2011, 487 f.; LG Tübingen ZfS 2010, 394 f.; LG Oldenburg r+s 2010, 461; AG Bühl SVR 2009, 424 f.; AG Bitterfeld-Wolfen aaO).

  • SG Aurich, 21.03.2012 - S 15 AS 302/09

    Verpflichtung zur Ersetzung bezogener Leistungen zur Sicherung des

    Das Führen eines Kraftfahrzeuges im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit, also mit einem Blutalkoholgehalt von über 1, 1 Promille, gehört zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt und gibt regelmäßig Anlass von einer groben, weil gänzlich naheliegende Überlegungen außer Acht lassenden, Fahrlässigkeit auszugehen (vgl. dazu aus der strafrechtlichen Rechtsprechung Urteil des BGH vom 22.02.1989 - IVa ZR 274/87; Urteil des Landgerichts Tübingen vom 26.04.2010 - 4 O 326/09; Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 24.09.2010 - 13 O 1964/10).
  • AG Daun, 31.05.2011 - 3a C 440/10

    Volle Leistungsfreiheit bei absoluter Fahruntüchtigkeit

    Ein solches Verhalten gehört zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt (LG Oldenburg vom 24.09.2010, 13 O 1964/10, LG Münster vom 24.09.2009, 15 O 275/09, Juris).
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