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   OLG Jena, 28.02.2012 - 4 U 527/11   

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https://dejure.org/2012,2513
OLG Jena, 28.02.2012 - 4 U 527/11 (https://dejure.org/2012,2513)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.02.2012 - 4 U 527/11 (https://dejure.org/2012,2513)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 4 U 527/11 (https://dejure.org/2012,2513)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 842 BGB, 116 Abs. 10 SGB X
    Kein Regress bei Ersatzleistungen für unfallbedingten Wegfall des Arbeitslsoengelds II

  • verkehrslexikon.de

    Kein Übergang des verkehrsunfallbedingten Wegfalls des Arbeitslosengeld II auf den Rentenversicherungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen gesetzlichen Forderungsübergang auf die gesetzliche Rentenversicherung bei der Unfallverletzung eines ALG-II-Empfängers

  • rabüro.de

    Kein Übergang des verkehrsunfallbedingten Wegfalls des Arbeitslosengeld II auf den Rentenversicherungsträger

  • Justiz Thüringen

    § 842 BGB, § 1 SGB 2, §§ 1 ff SGB 2, § 126 Abs 1 S 1 SGB 3, § 126 Abs 3 SGB 3
    Regress eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers: Rentenleistungen für verkehrsunfallbedingten Wegfall des Arbeitslosengeld II als übergangsfähiger Erwerbsschaden; Bedürftigkeitsprinzip des Arbeitslosengeldes II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 842; SGB X § 116 Abs. 10
    Gesetzlicher Forderungsübergang auf die gesetzliche Rentenversicherung bei Unfallverletzung eines ALG -II-Empfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 430 (Ls.)
  • r+s 2012, 361
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.04.2008 - VI ZR 49/07

    Erwerbsschaden eines arbeitsunfähig gewordenen Arbeitslosengeldempfängers

    Auszug aus OLG Jena, 28.02.2012 - 4 U 527/11
    Wenn der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II - auch bei Gewährung von Arbeitslosengeld II - auf Grund des Wegfalls der Arbeitsfähigkeit als Grundvoraussetzung eintrete, handele es sich hierbei - die Klägerin bezieht sich hierbei auf eine Wertung des Urteils des BGH vom 08.04.2008 - VI ZR 49/07 - in BGH NJW 2008, 2185 - um einen ersatz-, also übergangsfähigen Schaden.

    Soweit die Klägerin - im vorliegenden, hier zu entscheidenden Fall - meint, die Entscheidung des BGH vom 08.04.2008 - VI ZR 49/07 (s. dazu Langtext in juris und in NJW 2008, 2185 f.) streite für ihre Ansicht auch im Fall des unfallbedingten Verlusts des ALG II, so teilt der Senat diese Auffassung nicht.

    Der BGH hat also die Leistungen der dortigen Klägerin nach § 126 SGB III als sachlich und zeitlich kongruent im Sinne des § 116 Abs. 1 SGB X zu dem Erwerbsschaden des Betroffenen wegen Wegfalls des bisherigen Anspruchs auf Arbeitslosengeld bewertet, diesem also Lohnersatzfunktion beigemessen (BGH v. 08.04.2008 - VI ZR 49/07, aaO s. Nr. 13 - 15 in juris).

  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

    Auszug aus OLG Jena, 28.02.2012 - 4 U 527/11
    In Fortführung der Entscheidung des BGH vom 20.03.1984 (BGHZ 90, 334 - 344) hat der BGH in dem dort zu entscheidenden Fall einen (übergangsfähigen) Erwerbsschaden in dem teilweisen Ausgleich für entgangenen Arbeitsverdienst durch die Leistungsfortzahlung gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 SGB III gesehen.
  • LG Erfurt, 17.06.2011 - 9 O 1855/10

    Verkehrsunfall - Erwerbsschadensersatz - Langzeitarbeitsloser

    Auszug aus OLG Jena, 28.02.2012 - 4 U 527/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 17.06.2011 - 9 0 1855/10 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 27.01.2009 - 3 U 124/08

    Ersatzfähigkeit des Verlustes des Anspruchs auf ALG II als Erwerbsschaden

    Auszug aus OLG Jena, 28.02.2012 - 4 U 527/11
    Damit ist ein (vom Gesetzgeber gewollter) Systemwechsel verbunden, der im Ergebnis bedeutet, dass dem ALG II eine Lohnersatzfunktion abgesprochen werden muss (ebenso ausführlich OLG Köln, Urteil vom 27.01.2009 - 3 U 124/08 - dort Nr. 14 - 17 m.w.Nw., zit. nach juris).
  • BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in r+s 2012, 361 veröffentlicht ist, hat angenommen, dass die Klägerin gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers keinen Anspruch auf Regress habe.
  • VG Augsburg, 25.05.2012 - Au 7 K 11.1394

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; fehlende Nachweise der

    Es ist zwar davon auszugehen, dass der Kläger im Zeitraum des Krankengeldbezug kein Bezieher von ALG-II gewesen ist, weil dann ein Krankengeldbezug nicht möglich gewesen wäre (vgl. § 44 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 2a des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches [SGB V]; Thüringer Oberlandesgericht vom 28.2.2012 Az. 4 U 527/11 RdNr. 24).
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