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   OLG Hamm, 07.12.2012 - I-9 U 117/12   

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https://dejure.org/2012,42443
OLG Hamm, 07.12.2012 - I-9 U 117/12 (https://dejure.org/2012,42443)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.12.2012 - I-9 U 117/12 (https://dejure.org/2012,42443)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 2012 - I-9 U 117/12 (https://dejure.org/2012,42443)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Halterhaftung bei Weitergabe eines Kurzkennzeichens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Halterhaftung bei Weitergabe eines Kurzkennzeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Halterhaftung bei Unfall mit Pkw mit "rotem Nummernschild"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Weitergabe eines Kurzzeitkennzeichens für Kraftfahrzeug an Dritte lässt nicht zwingend Versicherungsschutz entfallen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1248
  • NZV 2013, 301
  • r+s 2013, 325
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Essen, 17.04.2012 - 19 O 219/11
    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2012 - 9 U 117/12
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.04.2012 verkündete Schluss-Urteil des Einzelrichters der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen (19 O 219/11) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert:.

    Die Beklagte zu 3) wird verurteilt, als Gesamtschuldnerin mit dem durch Teilversäumnisurteil des Landgerichts Essen vom 26.10.2011 (19 O 219/11) rechtskräftig verurteilten Beklagten zu 1) an den Kläger 16.790,15 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2011 zu zahlen und den Kläger von den gegen ihn erhobenen Ansprüchen der Rechtsanwälte Dr. I2, U und I2, C-Straße, P auf Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 961, 28 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2011 freizustellen.

  • BGH, 23.05.1960 - II ZR 132/58

    Begriff des Halters

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2012 - 9 U 117/12
    Dabei begründet eine lediglich vorübergehende Fahrzeugnutzung ebenso wenig die Haltereigenschaft (vgl. BGH, NJW 1997, 660; Geigel-Kaufmann, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, 25. Kap. Rn. 33, 35), wie die kurzfristige Überlassung eines Fahrzeugs die Haltereigenschaft beendet (vgl. BGH, BGHZ 32, 331), was beispielsweise bei der Abholung eines Kraftfahrzeugs durch einen Werkstattbetreiber zum Zwecke der Reparatur des Fahrzeugs und Durchführung einer anschließenden Probefahrt der Fall ist (so schon RGZ 150, 134).
  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 97/96

    Begriff des Halters eines Kraftfahrzeugs; Haftung des früheren Halters

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2012 - 9 U 117/12
    Dabei begründet eine lediglich vorübergehende Fahrzeugnutzung ebenso wenig die Haltereigenschaft (vgl. BGH, NJW 1997, 660; Geigel-Kaufmann, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, 25. Kap. Rn. 33, 35), wie die kurzfristige Überlassung eines Fahrzeugs die Haltereigenschaft beendet (vgl. BGH, BGHZ 32, 331), was beispielsweise bei der Abholung eines Kraftfahrzeugs durch einen Werkstattbetreiber zum Zwecke der Reparatur des Fahrzeugs und Durchführung einer anschließenden Probefahrt der Fall ist (so schon RGZ 150, 134).
  • RG, 30.01.1936 - VI 383/35

    1. Wer ist der Halter eines Kraftwagens, den der Eigentümer zur gründlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.12.2012 - 9 U 117/12
    Dabei begründet eine lediglich vorübergehende Fahrzeugnutzung ebenso wenig die Haltereigenschaft (vgl. BGH, NJW 1997, 660; Geigel-Kaufmann, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, 25. Kap. Rn. 33, 35), wie die kurzfristige Überlassung eines Fahrzeugs die Haltereigenschaft beendet (vgl. BGH, BGHZ 32, 331), was beispielsweise bei der Abholung eines Kraftfahrzeugs durch einen Werkstattbetreiber zum Zwecke der Reparatur des Fahrzeugs und Durchführung einer anschließenden Probefahrt der Fall ist (so schon RGZ 150, 134).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2014 - 3 U 36/14

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungspflicht bei Weitergabe eines

    Entgegen der Auffassung des Landgericht, welche sich auf das Urteil des OLG Hamm, NJW 2013, 1248 stützt (ebenso LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 14.03.2012 - 8 S 6486/11), hat die von der Beklagten zu 4 behauptete Weitergabe des Kurzzeit-Kennzeichens an den Beklagten zu 3 nicht dazu geführt, dass der Versicherungsschutz auf den Beklagten zu 3 übergegangen oder auf ihn ausgedehnt worden ist.

    Insoweit ist der Halterbegriff im StVG entgegen der Auffassung des OLG Hamm, NJW 2013, 1248 einheitlich.

    Die Revision war im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Hamm, NJW 2013, 1248, die einen vergleichbaren Fall betraf, an dem auch die Beklagten zu 4 beteiligt war, zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zuzulassen.

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 429/14

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Versicherungsschutz für ein Fahrzeug mit einem

    Die gegenteilige Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (r+s 2013, 325 Rn. 21) verkennt, dass die Begrenzung der zulässigen Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges auf die Dauer von fünf Tagen und auf bestimmte privilegierte Fahrten einem darüber hinaus persönlich begrenzten Versicherungsschutz nicht entgegensteht.
  • OLG München, 16.09.2016 - 10 U 4737/15

    Umfang des Haftpflichtversicherungsschutzes für Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen

    Das Erstgericht hat sich insoweit im angefochtenen Urteil nur mit der Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 07.12.2012, Az.: I-9 U 117/12), nicht aber auch mit der aktuelleren des OLG Stuttgart (Urteil vom 22.10.2014, Az.: 3 U 36/14) und vor allem nicht mit der o.g. des BGH auseinandergesetzt.
  • VG Kassel, 28.04.2016 - 1 K 2445/15
    Rechtsgebietsübergreifend ist Halter eines Kraftfahrzeugs, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und wer diejenige Verfügungsgewalt darüber besitzt, die der Gebrauch eines Fahrzeuges voraussetzt (std. Rspr, vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juni 2014 - 8 B 110/14 - OLG Hamm, Urteil vom 7. Dezember 2012 - I-9 U 117/12, 9 U 117/12 - OLG Köln, Beschluss vom 8. Oktober 1993 - Ss 414/93 (Z) - VG Arnsberg, Urteil vom 11. Mai 2015 - 7 K 885/14 -,juris).
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