Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28793
OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14 (https://dejure.org/2014,28793)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.2014 - 13 U 15/14 (https://dejure.org/2014,28793)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 2014 - 13 U 15/14 (https://dejure.org/2014,28793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,28793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Betriebsgefahr des aufgeladenen Fahrzeugs auf Abschleppwagen; Abschleppunternehmer als Dritter i.S.v. § 7 StVG bei Aufladen des Fahrzeuges

  • verkehrslexikon.de

    Keine eigene Betriebsgefahr eines zum Abschleppen aufgeladenen Fahrzeugs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Halters eines auf der Ladefläche des Abschleppwagens in Brand geratenen Pkw

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Beschädigung eines Abschleppfahrzeugs durch Brand des auf der Ladefläche aufgeladenen Fahrzeugs: Betriebsgefahr des aufgeladenen Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Halters eines auf der Ladefläche des Abschleppwagens in Brand geratenen Pkw

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1
    Haftung des Halters eines auf der Ladefläche des Abschleppwagens in Brand geratenen Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einheitliche Betriebsgefahr von Abschleppwagen und aufgeladenem Fahrzeug

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Betriebsgefahr durch Fahrzeug auf Abschleppwagen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Von einem auf einem Abschleppwagen stehenden Fahrzeug geht keine Betriebsgefahr aus - Abschleppwagen und aufgeladenes Fahrzeug bilden eine Betriebseinheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2015, 76
  • r+s 2014, 573
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 11.10.2002 - 1 U 29/02

    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Da die Klägerin auch Kostentragung in erster Instanz verurteilt wurde und sie die Beseitigung dieser Entscheidung ebenfalls begehrt, ist bei einer nur einseitigen Erledigungserklärung ihr Kosteninteresse in Höhe der festgesetzten Kosten von 1.637,44 EUR beim Streitwert zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.2002 -1 U 29/02).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Ein allgemeines Recht der Parteien darauf, dass über jeden sachlichen Streitpunkt in zwei Tatsacheninstanzen entschieden wird, ist dem Zivilprozessrecht fremd (BGH, NJW 1991, 1893).
  • BGH, 30.03.2011 - IV ZR 137/08

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen einer Aufrechnungserklärung in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Vielmehr kann die Sachdienlichkeit bei der gebotenen prozesswirtschaftlichen Betrachtungsweise im Allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH, IBR 2011, 381).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, sondern nur auf der Grundlage eines zulässigen Rechtsmittels verwirklicht werden (BGH, NJW 2011, 3653).
  • BGH, 26.03.2013 - VI ZB 53/12

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung vorprozessualer Anwaltskosten im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Sowohl die Zinsen als auch die ebenfalls abgewiesenen vorgerichtlichen Anwaltskosten erhöhen den Wert des Beschwerdegegenstandes,da aufgrund der einseitigen Erledigungserklärung in Höhe der erfolgten Zahlung die Hauptforderung nicht mehr weiterverfolgt wird und es sich nicht mehr nur um Nebenforderungen handelt (BGH, Beschluss vom 26.03.2013 - VI ZB 53/12, BeckRS 2013, 08690).
  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Abgrenzung zu BGH, NJW 2014, 1182; einheitliche Betriebsgefahr von Abschleppwagen und aufgeladenem Fahrzeug.
  • OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10

    Haftung beim Kettenauffahrunfall und Erledigung des Haftpflichtprozesses bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Die Versicherung erfüllt lediglich ihre versicherungsvertraglichen Verpflichtungen im eigenen Interesse und leistete keine Zahlung als Dritter nach § 267 Abs. 2 BGB (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 01.07.2010 - 12 U 15/10, VRR 2010, 465) an die Klägerin.
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 1 U 51/13

    Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Aktivlegitimation des Geschädigten nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Die Zahlung stellt daher kein erledigendes Ereignis dar (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2014, 546).
  • OLG Naumburg, 23.10.2014 - 4 U 69/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Nichtigkeit eines Versicherungsvertrages wegen erloschener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 20.12.2013 - Az. 4 U 69/13 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 20.10.2020 - VI ZR 374/19

    Reichweite der Haftung des Halters eines in einer Werkstatthalle in Brand

    Die in den vom Berufungsgericht angeführten "Abschleppfällen" aufgeworfene Frage, ob von dem abgeschleppten Fahrzeug eine eigenständige Betriebsgefahr ausgeht oder eine Betriebseinheit mit dem Abschleppfahrzeug besteht (vgl. dazu OLG München, DAR 2016, 87, 88 f.; OLG Karlsruhe, r+s 2014, 573), stellt sich im Streitfall nicht.
  • OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19

    Ansprüche eines Gebäudeversicherers gegenüber dem Haftpflichtversicherer eines

    So ist für sogenannte Abschleppfälle anerkannt, dass von dem fahruntüchtigen Fahrzeug ab dem Zeitpunkt, in dem es auf das Abschleppfahrzeug aufgeladen und damit die eigene Fortbewegungs- und Transportfunktion entfallen ist, keine eigenständige Betriebsgefahr mehr ausgeht (vgl. OLG München, Urteil vom 10.07.2015, 10 U 3577/14, Rdn. 24 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014, 13 U 15/14, Rdn. 28; jeweils juris).
  • OLG München, 10.07.2015 - 10 U 3577/14

    Verkehrsunfall infolge Herabrollens eines transportierten Fahrzeugs vom Anhänger

    Ein zu transportierendes und ein schleppendes Fahrzeug bilden, solange der Transportvorgang dauert, eine Betriebseinheit und für einen beim Betrieb des "Transportzuges" entstandenen Schaden haftet nur der Halter und der Fahrer des schleppenden Fahrzeugs aus dem Straßenverkehrsgesetz (BGH VersR 1963, 47 m. w. N.; OLG Karlsruhe, r+s 2014, 573).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 3 U 211/22
    Zwar befindet sich ein Fahrzeug, das - wie hier - vom Transportband einer Autowaschanlage gezogen wird, nicht "im Betrieb" i. S. d. § 7 Abs. 1 StVG (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2021, 336; OLG Karlsruhe, NZV 2015, 76; OLG Koblenz, NJW-RR 2019, 1363; Burmann, a. a. O., Rn. 8).
  • LG Bonn, 18.03.2021 - 17 O 393/20

    Ansehen eines fahruntüchtigen Fahrzeugs als "in Betrieb" i.R.v.

    Dies wäre frühestens dann der Fall gewesen, wenn der Pkw auf dem Abschleppwagen aufgeladen gewesen wäre (B/H/HJ/B a.a.O. Rz. 10; OLG Karlsruhe, Urteil v. 28.08.2014, 13 U 15/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht