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   LG Hagen, 31.01.2017 - 9 O 293/15   

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https://dejure.org/2017,3452
LG Hagen, 31.01.2017 - 9 O 293/15 (https://dejure.org/2017,3452)
LG Hagen, Entscheidung vom 31.01.2017 - 9 O 293/15 (https://dejure.org/2017,3452)
LG Hagen, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 9 O 293/15 (https://dejure.org/2017,3452)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 1 Abs. 1 AHB; § 4 Abs. 1 Nr. 6 lit. a AHB; § 7 Ziff. 6 AHB; § 535 BGB; § 581 BGB; § 598 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendungsbereich der sog. "Benzinklausel" eines Haftpflichtversicherungsvertrags; Beschädigung eines überlassenen Firmenfahrzeugs beim privaten Gebrauch durch explosionsartig freigesetzten Bauschaum; Realisierung des Gebrauchsrisikos des zuvor geführten Fahrzeugs bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Privathaftpflichtversicherers bei Explosion einer Bauschaumflasche neben dem Fahrzeug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2017, 185
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 02.10.2015 - 20 U 139/14

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung wegen Schäden Dritter aus

    Auszug aus LG Hagen, 31.01.2017 - 9 O 293/15
    Entscheidend ist aus der Sicht des verständigen Versicherungsnehmers vielmehr, dass der Anwendungsbereich der Klausel dann und nur dann eröffnet sein soll, wenn sie ein Gebrauchsrisiko gerade des Kraftfahrzeugs verwirklicht und zu einem Schaden geführt hat (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 120/05 -, BGHZ 170, 182-187, Rn. 9; OLG Hamm, Urteil vom 02. Oktober 2015 - I-20 U 139/14, 20 U 139/14 -, Rn. 59, juris).
  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09

    Dienstwagen - Privatnutzung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LG Hagen, 31.01.2017 - 9 O 293/15
    Die Gebrauchsüberlassung ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete B (BAG NJW 2011, 1469 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 07.07.1997 - 6 U 86/97
    Auszug aus LG Hagen, 31.01.2017 - 9 O 293/15
    Soweit die Entscheidung des LG Aachen (r + s 1990, 188) in Bezug genommen wird, in der das Wegrollen eines Einkaufswagens als Realisierung des Risikos des Gebrauchs eines KFZ beurteilt wurde, oder die Entscheidung des OLG Hamm (r+s 1998, 52) zitiert wird, in der davon ausgegangen wird, dass das Überfahren des Fußes einer Passantin auf dem H-Weg mit einem 2 Meter hohen Gitterwagen, der zuvor von einem Lastwagen abgeladen wurde, kann es unter Zugrundelegung der Entscheidung des BGH vom 13.12.2006 keinen Zweifeln unterliegen, dass sich hier jeweils keine Gefahr realisiert hat, die jeweils gerade aus dem Gebrauchsrisiko des PKW folgen.
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 122/78

    Zum Begriff des "Gebrauchs von Fahrzeugen" im Sinne von AkB § 10 und zum

    Auszug aus LG Hagen, 31.01.2017 - 9 O 293/15
    Nach mittlerweile überkommener Rechtsprechung des BGH trat ein Schaden dann "durch den Gebrauch" des Kraftfahrzeugs ein, wenn es für die schadensstiftende Verrichtung aktuell, unmittelbar, zeitlich und örtlich nahe eingesetzt gewesen ist (BGH, Urteil vom 26. Juni 1979 - VI ZR 122/78 -, BGHZ 75, 45-49, Rn. 34).
  • OLG Hamm, 21.10.2011 - 20 U 41/11

    Eintrittspflicht des Bauleistungsversicherers für einen Wassereinbruch in einer

    Auszug aus LG Hagen, 31.01.2017 - 9 O 293/15
    Aus der Sicht eines rechtsunkundigen durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne einschlägige versicherungsspezifische Fachkenntnis, auf den bei der Auslegung von AVB abzustellen ist (vgl. nur Hamm, r + s 2012, 185, 187), fällt ein arbeitgeberseitig überlassener Dienstwagen nicht in den Anwendungsbereich der genannten Ausschlussregelung.
  • LG Aachen, 30.03.1990 - 5 S 477/89
    Auszug aus LG Hagen, 31.01.2017 - 9 O 293/15
    Soweit die Entscheidung des LG Aachen (r + s 1990, 188) in Bezug genommen wird, in der das Wegrollen eines Einkaufswagens als Realisierung des Risikos des Gebrauchs eines KFZ beurteilt wurde, oder die Entscheidung des OLG Hamm (r+s 1998, 52) zitiert wird, in der davon ausgegangen wird, dass das Überfahren des Fußes einer Passantin auf dem H-Weg mit einem 2 Meter hohen Gitterwagen, der zuvor von einem Lastwagen abgeladen wurde, kann es unter Zugrundelegung der Entscheidung des BGH vom 13.12.2006 keinen Zweifeln unterliegen, dass sich hier jeweils keine Gefahr realisiert hat, die jeweils gerade aus dem Gebrauchsrisiko des PKW folgen.
  • OLG Hamm, 27.10.1995 - 20 U 75/95

    Lkw; Kfz; Beladen

    Auszug aus LG Hagen, 31.01.2017 - 9 O 293/15
    Hinzu kommt weitergehend, dass in zwei der zitierten Fälle das Fahrzeug entweder als Arbeitsgerät tatsächlich verwendet (Hamm r+s 1992, 259) oder noch während eines nicht abgeschlossenen Beladevorgangs in C-Weg gesetzt und gerade hierdurch der Schaden verursacht wird (VersR 1996, 967).
  • OLG Hamm, 25.01.2012 - 20 U 120/11

    Eintrittspflicht des privaten Haftpflichtversicherers für die Verletzung von

    Auszug aus LG Hagen, 31.01.2017 - 9 O 293/15
    Erhebt der Versicherungsnehmer - wie vorliegend der Kläger - in einem vorweggenommenen Deckungsprozess gegenüber seiner Haftpflichtversicherung eine positive Feststellungsklage, ist ein Abschlag von 20% von dem drohenden Schadensbetrag zu machen (OLG Hamm r + s 2012, 335).
  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05

    Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen

    Auszug aus LG Hagen, 31.01.2017 - 9 O 293/15
    Entscheidend ist aus der Sicht des verständigen Versicherungsnehmers vielmehr, dass der Anwendungsbereich der Klausel dann und nur dann eröffnet sein soll, wenn sie ein Gebrauchsrisiko gerade des Kraftfahrzeugs verwirklicht und zu einem Schaden geführt hat (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 120/05 -, BGHZ 170, 182-187, Rn. 9; OLG Hamm, Urteil vom 02. Oktober 2015 - I-20 U 139/14, 20 U 139/14 -, Rn. 59, juris).
  • OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 30/17

    Eintrittspflicht der Privathaftpflichtversicherung wegen Schäden durch eine beim

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (r+s 2017, 185; vgl. auch Fortmann, juris-PR-VersR 5/2017 Anm. 2).
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