Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.05.2002

Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2002 - 5 StR 188/02   

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https://dejure.org/2002,5474
BGH, 13.06.2002 - 5 StR 188/02 (https://dejure.org/2002,5474)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2002 - 5 StR 188/02 (https://dejure.org/2002,5474)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 5 StR 188/02 (https://dejure.org/2002,5474)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 46 Abs. 2 StGB; § 54 StGB
    Kompensation bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (ausdrückliche spezielle Berücksichtigung bei der Gesamtstrafenbildung; genaue Bestimmung des Ausmaßes der Anrechnung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Betrug - Einzelfreiheitsstrafe - Gesamtfreiheitsstrafe - Verletzung formellen Rechts - Verletzung materiellen Rechts - Lange Verfahrensdauer

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1; StGB § 46 Abs. 2
    Anforderungen an die Urteilsgrüne bei einer gegen Art. 6 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2002, 337
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.06.2002 - 5 StR 203/02

    Vergewaltigung; sexuelle Nötigung; Gewalt; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 5 StR 188/02
    Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß bei einer gegen Art. 6 Abs. 1 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung auch bei Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe regelmäßig eine spezielle Strafzumessung erforderlich ist, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - 5 StR 201/02, 5 StR 203/02 und 5 StR 237/02).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 5 StR 188/02
    Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß bei einer gegen Art. 6 Abs. 1 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung auch bei Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe regelmäßig eine spezielle Strafzumessung erforderlich ist, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - 5 StR 201/02, 5 StR 203/02 und 5 StR 237/02).
  • BGH, 13.06.2002 - 5 StR 201/02

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrensverzögerung; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 5 StR 188/02
    Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß bei einer gegen Art. 6 Abs. 1 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung auch bei Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe regelmäßig eine spezielle Strafzumessung erforderlich ist, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - 5 StR 201/02, 5 StR 203/02 und 5 StR 237/02).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 5 StR 188/02
    Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß bei einer gegen Art. 6 Abs. 1 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung auch bei Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe regelmäßig eine spezielle Strafzumessung erforderlich ist, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - 5 StR 201/02, 5 StR 203/02 und 5 StR 237/02).
  • BGH, 13.06.2002 - 5 StR 237/02

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (speziell zu bemessende Strafmilderung;

    Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 5 StR 188/02
    Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß bei einer gegen Art. 6 Abs. 1 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung auch bei Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe regelmäßig eine spezielle Strafzumessung erforderlich ist, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - 5 StR 201/02, 5 StR 203/02 und 5 StR 237/02).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4768
BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02 (https://dejure.org/2002,4768)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2002 - 5 StR 105/02 (https://dejure.org/2002,4768)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 5 StR 105/02 (https://dejure.org/2002,4768)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • wistra 2002, 337
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02
    Damit scheidet eine Strafaussetzung bereits begrifflich aus, weil die Strafen infolge der Anrechnung vollständig verbüßt sind (vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; BGH, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Auszug aus BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02
    Damit scheidet eine Strafaussetzung bereits begrifflich aus, weil die Strafen infolge der Anrechnung vollständig verbüßt sind (vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; BGH, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02
    Die verhängten Freiheitsstrafen lösen sich damit weder nach oben noch nach unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. hierzu BGHSt 29, 319, 320), und sind vom Revisionsgericht hinzunehmen.
  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99

    Gewaltsamer Schmuggel; Beisichführen einer Waffe; Steuerhinterziehung:

    Auszug aus BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02
    Die Strafaussprüche, über die das Landgericht nach Rechtskraft der Schuldsprüche (vgl. BGH wistra 2000, 352) nur noch zu entscheiden hatte, begegnen keinen rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 09.07.2002 - 5 StR 250/02

    Verhältnis der Anrechnung von Untersuchungshaft und der Aussetzung zur Bewährung

    Damit scheidet eine Strafaussetzung bereits begrifflich aus, weil die verhängte Freiheitsstrafe infolge der Anrechnung der Auslieferungs- und der Untersuchungshaft vollständig verbüßt ist (vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; Senat, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01 und Beschl. vom 29. Mai 2002 - 5 StR 105/02; BGH, Beschl. vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01).
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