Rechtsprechung
BGH, 13.06.2002 - 5 StR 188/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 46 Abs. 2 StGB; § 54 StGB
Kompensation bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (ausdrückliche spezielle Berücksichtigung bei der Gesamtstrafenbildung; genaue Bestimmung des Ausmaßes der Anrechnung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Betrug - Einzelfreiheitsstrafe - Gesamtfreiheitsstrafe - Verletzung formellen Rechts - Verletzung materiellen Rechts - Lange Verfahrensdauer
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MRK Art. 6 Abs. 1; StGB § 46 Abs. 2
Anforderungen an die Urteilsgrüne bei einer gegen Art. 6 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 2002, 337
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.06.2002 - 5 StR 203/02
Vergewaltigung; sexuelle Nötigung; Gewalt; Beweiswürdigung
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 5 StR 188/02
Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß bei einer gegen Art. 6 Abs. 1 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung auch bei Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe regelmäßig eine spezielle Strafzumessung erforderlich ist, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - 5 StR 201/02, 5 StR 203/02 und 5 StR 237/02). - BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99
Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 5 StR 188/02
Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß bei einer gegen Art. 6 Abs. 1 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung auch bei Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe regelmäßig eine spezielle Strafzumessung erforderlich ist, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - 5 StR 201/02, 5 StR 203/02 und 5 StR 237/02). - BGH, 13.06.2002 - 5 StR 201/02
Überlange Verfahrensdauer; Verfahrensverzögerung; Strafzumessung
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 5 StR 188/02
Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß bei einer gegen Art. 6 Abs. 1 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung auch bei Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe regelmäßig eine spezielle Strafzumessung erforderlich ist, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - 5 StR 201/02, 5 StR 203/02 und 5 StR 237/02). - BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 5 StR 188/02
Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß bei einer gegen Art. 6 Abs. 1 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung auch bei Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe regelmäßig eine spezielle Strafzumessung erforderlich ist, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - 5 StR 201/02, 5 StR 203/02 und 5 StR 237/02). - BGH, 13.06.2002 - 5 StR 237/02
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (speziell zu bemessende Strafmilderung; …
Auszug aus BGH, 13.06.2002 - 5 StR 188/02
Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß bei einer gegen Art. 6 Abs. 1 MRK verstoßenden Verfahrensverzögerung auch bei Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe regelmäßig eine spezielle Strafzumessung erforderlich ist, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation genau bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2002 - 5 StR 201/02, 5 StR 203/02 und 5 StR 237/02).
Rechtsprechung
BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 56 StGB; § 46 StGB
Strafaussetzung zur Bewährung (Ausscheiden bei vollständiger Verbüßung durch Anrechnung von Untersuchungshaft); Strafzumessung (angemessener Tatschuldausgleich) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bewährung - Untersuchungshaft - Freiheitsstrafe - Strafaussetzung - Strafausspruch
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 153 Abs. 2; ; StGB § 51 Abs. 1 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 56
Keine Bewährung bei Verbüßung durch U-Haft - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 2002, 337
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82
Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe …
Auszug aus BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02
Damit scheidet eine Strafaussetzung bereits begrifflich aus, weil die Strafen infolge der Anrechnung vollständig verbüßt sind (vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; BGH…, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01). - BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01
Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet
Auszug aus BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02
Damit scheidet eine Strafaussetzung bereits begrifflich aus, weil die Strafen infolge der Anrechnung vollständig verbüßt sind (vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; BGH, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01). - BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02
Die verhängten Freiheitsstrafen lösen sich damit weder nach oben noch nach unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. hierzu BGHSt 29, 319, 320), und sind vom Revisionsgericht hinzunehmen. - BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99
Gewaltsamer Schmuggel; Beisichführen einer Waffe; Steuerhinterziehung: …
Auszug aus BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02
Die Strafaussprüche, über die das Landgericht nach Rechtskraft der Schuldsprüche (vgl. BGH wistra 2000, 352) nur noch zu entscheiden hatte, begegnen keinen rechtlichen Bedenken.
- BGH, 09.07.2002 - 5 StR 250/02
Verhältnis der Anrechnung von Untersuchungshaft und der Aussetzung zur Bewährung
Damit scheidet eine Strafaussetzung bereits begrifflich aus, weil die verhängte Freiheitsstrafe infolge der Anrechnung der Auslieferungs- und der Untersuchungshaft vollständig verbüßt ist (vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; Senat…, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01 und Beschl. vom 29. Mai 2002 - 5 StR 105/02; BGH, Beschl. vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01).