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   BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03   

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https://dejure.org/2004,2144
BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03 (https://dejure.org/2004,2144)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2004 - 5 StR 588/03 (https://dejure.org/2004,2144)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 5 StR 588/03 (https://dejure.org/2004,2144)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 46 StGB; § 60 StGB; § 78 StGB
    Absehen von Strafe infolge rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (mittelbare Folgen der Tat; Würdigung sämtlicher strafzumessungsrelevanter Gesichtspunkte); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Strafzumessungslösung: Kompensation unter ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung; Doppelte Verjährung zum Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens; Verlängerungsfrist für den Verjährungseintritt bis zum Erlass des Urteils; Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis; Verwarnung mit ...

  • Judicialis

    StPO §§ 153 ff.; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 50; ; StGB § 60; ; StGB § 78c Abs. 3; ; StGB § 78b Abs. 4; ; StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von Strafe bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung; keine "Sonderverjährung" bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 230
  • StV 2004, 420
  • wistra 2004, 337
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03
    Die mit der Dauer des Verfahrens verbundenen besonderen Belastungen des Beschuldigten sind ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt im Rahmen der kompensatorischen Strafzumessung (vgl. BVerfG NJW 2003, 2225, 2226).

    Vielmehr ist nach den von der Rechtsprechung zur sogenannten rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung entwickelten Grundsätzen ein Ausgleich auf der Ebene der Strafzumessung zu suchen; in ganz besonderen Ausnahmefällen kommt auch die Einstellung des Verfahrens aufgrund eines dann anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. BVerfG NJW 2003, 2225 ff.; 2228 f. und 2897; vgl. auch BGH NJW 1993, 3254; 1992, 2472; EGMR EuGRZ 1983, 371 ff.).

    Die mit der Dauer des Verfahrens verbundenen besonderen Belastungen des Beschuldigten sind ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt im Rahmen der kompensatorischen Strafzumessung (vgl. BVerfG NJW 2003, 2225, 2226).

  • BGH, 23.11.1977 - 3 StR 397/77

    Verbot der Doppelverwertung von Milderungsgründen im Rahmen der Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 60 StGB dürfen sämtliche strafzumessungsrelevante Gesichtspunkte nochmals gewürdigt werden, das Doppelverwertungsverbot des § 50 StGB gilt insoweit nicht (vgl. BGHSt 27, 298, 299 f.).

    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 60 StGB dürfen sämtliche strafzumessungsrelevanten Gesichtspunkte nochmals gewürdigt werden, das Doppelverwertungsverbot des § 50 StGB gilt insoweit nicht (vgl. BGHSt 27, 298, 299 f.).

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03
    Ob eine mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes und mit Art. 6 Abs. 1 MRK nicht in Einklang stehende Verfahrensverzögerung vorliegt, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, die in einer umfassenden Gesamtwürdigung gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. BGHSt 46, 159, 169 ff.).

    Ob ein solches vorliegt, ist immer auch im Blick auf das Gewicht der Tat zu bestimmen (BGHSt 46, 159, 174).

  • BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91

    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03
    Vielmehr ist nach den von der Rechtsprechung zur sogenannten rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung entwickelten Grundsätzen ein Ausgleich auf der Ebene der Strafzumessung zu suchen; in ganz besonderen Ausnahmefällen kommt auch die Einstellung des Verfahrens aufgrund eines dann anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. BVerfG NJW 2003, 2225 ff.; 2228 f. und 2897; vgl. auch BGH NJW 1993, 3254; 1992, 2472; EGMR EuGRZ 1983, 371 ff.).
  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03
    Obwohl bei der Bildung der Gesamtstrafe dann nicht noch einmal ein Abschlag vorzunehmen ist (BGH NStZ 2003, 601), hat es die - was allerdings den Angeklagten nicht beschwert - aus den reduzierten Einzelstrafen gebildete und an sich für angemessen erachtete Gesamtstrafe wiederum halbiert und auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten erkannt.
  • BVerfG, 04.08.1994 - 2 BvR 1291/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung -

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03
    Aufgrund des im hiesigen Verfahren ergangenen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (-Kammer NStZ 1994, 553 ff.) wurde der Angeklagte durch das Oberlandesgericht Düsseldorf am 31. August 1994 aus der Haft entlassen.
  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03
    Vielmehr ist nach den von der Rechtsprechung zur sogenannten rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung entwickelten Grundsätzen ein Ausgleich auf der Ebene der Strafzumessung zu suchen; in ganz besonderen Ausnahmefällen kommt auch die Einstellung des Verfahrens aufgrund eines dann anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. BVerfG NJW 2003, 2225 ff.; 2228 f. und 2897; vgl. auch BGH NJW 1993, 3254; 1992, 2472; EGMR EuGRZ 1983, 371 ff.).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03
    Liegt eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vor, dann kann dies - je nach Schweregrad - zu einer Einstellung nach §§ 153 ff. StPO, einem Absehen von Strafe, einer Verwarnung mit Strafvorbehalt oder lediglich zu einer Berücksichtigung bei der Strafzumessung führen (vgl. auch BGH, Beschl. vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Der Tatrichter ist vielmehr verpflichtet, das Maß der eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zu bestimmen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 17, 20, 21) und hierfür eine Kompensation festzulegen (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07).

    Weiterhin kann auch das Absehen von Strafe oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt geboten sein (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 21), wenn allein eine vollstreckungsrechtliche Anrechnung nicht mehr ausreicht.

  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Hinsichtlich der Tatfolgen besteht insoweit kein Doppelverwertungsverbot (BGH NJW 1978, 768; BGH NStZ 1997, 121, 122; BGH NStZ-RR 2004, 230, 231).

    Der Umstand, dass die beiden Einzelstrafen von nicht mehr als einem Jahr jeweils auf dem besonderen gesetzlichen Milderungsgrund des § 17 S. 2 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB beruhten, stand der Anwendung des § 60 S. 1 StGB nicht entgegen, da letzterer nicht durch § 50 StGB eingeschränkt wird (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 230, 231; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Auflage 2019, § 60 Rn. 10).

    Das Doppelverwertungsverbot des § 50 StGB findet insoweit keine Anwendung (BGH NStZ-RR 2004, 230; LK/Hubrach, StGB, 12. Auflage 2007, § 60 Rn. 27).

  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20

    Zu den Strafzumessungsumständen der fremdenfeindlichen Beweggründe und Ziele

    Auch mittelbare Folgen der Tat vermögen die Anwendung des § 60 StGB zu rechtfertigen; hierzu können durch die Strafverfolgung bewirkte außergewöhnliche Beeinträchtigungen zählen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 5 StR 588/03, NStZ-RR 2004, 230, 231; SSWStGB/Claus, 4. Aufl., § 60 Rn. 8).

    So hat der 5. Strafsenat mit Beschluss vom 4. Mai 2004 (5 StR 588/03, NStZ-RR 2004, 10 11 230) selbst auf das Absehen von Strafe in einem Fall erkannt, in dem sich der dortige zu einem frühen Zeitpunkt weitgehend geständige Angeklagte fast zwei Jahre in Untersuchungshaft befunden hatte und nach mehr als weiteren achteinhalb Jahren wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden war.

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06

    (Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der

    Dies zwingt dann die Strafjustiz dazu, gemäß §§ 59, 60 StGB von einer Verurteilung des Angeklagten zu Strafe abzusehen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 21) oder der Verletzung des Beschleunigungsgebots durch eine Verfahrenseinstellung - sei es nach Opportunitätsgrundsätzen oder wegen eines Verfahrenshindernisses - Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGK 1, a.a.O.).
  • BGH, 07.12.2009 - StbSt (R) 2/09

    Erforderlichkeit der Kompensation einer vermeidbaren rechtsstaatswidrigen

    Die jeweils angemessene Dauer des Verfahrens ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen (vgl. BVerfG [Kammer] NJW 2003, 2225; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 21).

    Bei der Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung muss indes immer auch die Gesamtverfahrensdauer in Rechnung gestellt werden, zumal durch eine besondere Beschleunigung in späteren Verfahrensabschnitten Verfahrensverzögerungen in anderen Verfahrensabschnitten kompensiert werden können (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9 und 21).

    Ein Verfahrenshindernis begründen auch im berufsgerichtlichen Verfahren nur ein außergewöhnlich großes Ausmaß der Verfahrensverzögerung und damit verbundene besonders schwere Belastungen des Steuerberaters (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuss] NStZ 1984, 128; BGHSt 35, 137; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 12, 13 und 21).

  • BVerfG, 08.09.2004 - 2 BvR 1355/04

    Verfahrenseinstellung nach § 153 Abs. 2 StPO oder nach § 260 Abs. 3 , § 206a StPO

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. Mai 2004 - 5 StR 588/03 -,.
  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Hinsichtlich der Tatfolgen besteht insoweit kein Doppelverwertungsverbot (BGH NJW 1978, 768; BGH NStZ 1997, 121, 122; BGH NStZ-RR 2004, 230, 231).

    Der Umstand, dass die beiden Einzelstrafen von nicht mehr als einem Jahr jeweils auf dem besonderen gesetzlichen Milderungsgrund des § 17 S. 2 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB beruhten, stand der Anwendung des § 60 S. 1 StGB nicht entgegen, da letzterer nicht durch § 50 StGB eingeschränkt wird (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 230, 231; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Auflage 2019, § 60 Rn. 10).

    Das Doppelverwertungsverbot des § 50 StGB findet insoweit keine Anwendung (BGH NStZ-RR 2004, 230; LK/Hubrach, StGB, 12. Auflage 2007, § 60 Rn. 27).

  • BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge; Angabe der den Mangel

    Entgegen der Ansicht der Revision rechtfertigt dies jedoch, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift mit zutreffender Begründung ausgeführt hat, nicht die Einstellung des Verfahrens aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2225, 2226 f.; 2897, 2899; BGH, NStZ-RR 2004, 230, 231 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 24.03.2010 - 1 Ss 8/10

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen

    Die Verletzung des Beschleunigungsgebots führt zwar grundsätzlich nicht zu einem Verfahrenshindernis (vgl. etwa BGHSt 21, 81, 83; 24, 239 ff.; 27, 274 ff.; 35, 137, 140; 46, 159, 169 ff.; BGH NJW 1995, 737; 1996, 2739 f.; NStZ 1990, 94; 1996, 506; 1997, 543; NStZ-RR 1998, 103, 104; 1998, 108; 2004, 230 f. = BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 21; StV 1992, 452, 453; 1994, 652; 1994, 653).
  • BGH, 04.08.2009 - 5 StR 253/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch Behörde außerhalb der Justiz

    Diese sind zwar die wesentlichen Adressaten In diesem Sinne wird deshalb auch in der strafgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich danach unterschieden, ob die Verzögerung in den Verantwortungsbereich der Justizbehörden oder des Angeklagten fällt (BVerfG (Kammer) StV 2006, 73 ff.; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 21, 25, 27).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06

    Folgen einer von den Justizbehörden zu vertretenden Verfahrensverzögerung

  • OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 161/07

    Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei der

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