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   BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03   

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https://dejure.org/2004,4184
BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03 (https://dejure.org/2004,4184)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2004 - 2 StR 482/03 (https://dejure.org/2004,4184)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2004 - 2 StR 482/03 (https://dejure.org/2004,4184)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; § 345 Abs. 1 StPO; § 263 StGB; § 25 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 2 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrüge; Verschulden des Verteidigers; Zurechnung zum Angeklagten); Täterschaft beim Betrug (Handlungssteuerung; wirtschaftliches Interesse am Taterfolg); Regelbeispiel (Urteilsgründe; Gesamtabwägung der Umstände; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen - Entwertung der Indizwirkung eines Regelbeispiels bei einem besonders schweren Fall des Betruges

  • Judicialis

    StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 1. Alt.; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB a.F. § 263 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 3
    Indizwirkung der Regelbeispiele

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2394
  • StV 2005, 9 (Ls.)
  • wistra 2004, 339
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.02.1990 - 4 StR 663/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
    Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen hat der Bundesgerichtshof ausnahmsweise zugelassen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz mehrfacher Mahnung Akteneinsicht nicht gewährt wurde und eine Verfahrensrüge nachgeschoben werden soll, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden kann (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10).
  • BGH, 13.01.1987 - 5 StR 560/86

    Ablehnung eines weiteren Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Überprüfung

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
    Schließlich hat das Landgericht sein ihm durch § 66 Abs. 2 StGB überantwortetes Ermessen (vgl. BGHSt 24, 345, 348; BGH StV 1996, 541; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1 bis 5) ausgeübt, indem es sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt als auch auf die Gefahr der Begehung weiterer erheblicher Betrugstaten durch den Angeklagten abgestellt hat.
  • BGH, 29.01.1980 - 1 StR 348/79

    Erforderlichkeit einer Reisegewerbekarte bei tätig werden für einen gewerbsmäßig

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
    Hinsichtlich der jeweils eingetretenen Vermögensgefährdung ist zu berücksichtigen, daß der Angeklagte insgesamt sehr nachhaltig gehandelt hat (vgl. BGHSt 29, 187, 189); die geringste eingetretene Vermögensgefährdung lag immerhin noch bei 620 DM, die höchste bei 18.000 DM, der Gesamtbetrag addiert sich auf 119.246,39 DM.
  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
    Schließlich hat das Landgericht sein ihm durch § 66 Abs. 2 StGB überantwortetes Ermessen (vgl. BGHSt 24, 345, 348; BGH StV 1996, 541; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1 bis 5) ausgeübt, indem es sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt als auch auf die Gefahr der Begehung weiterer erheblicher Betrugstaten durch den Angeklagten abgestellt hat.
  • BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72

    Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
    Schließlich hat das Landgericht sein ihm durch § 66 Abs. 2 StGB überantwortetes Ermessen (vgl. BGHSt 24, 345, 348; BGH StV 1996, 541; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1 bis 5) ausgeübt, indem es sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt als auch auf die Gefahr der Begehung weiterer erheblicher Betrugstaten durch den Angeklagten abgestellt hat.
  • BGH, 02.02.1999 - 4 StR 626/98

    Gewerbsmäßige Betrugsbegehung; Betrügerische Erlangung von Grundschuldbriefen;

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
    Zwar kann die Indizwirkung des Regelbeispiels durch besondere strafmildernde Umstände entkräftet werden, die für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, daß die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint (vgl. BGH NStZ 1999, 244, 245; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 46 Rdnr. 91 m.w.N.).
  • BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
    Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen hat der Bundesgerichtshof ausnahmsweise zugelassen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz mehrfacher Mahnung Akteneinsicht nicht gewährt wurde und eine Verfahrensrüge nachgeschoben werden soll, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden kann (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 292/95

    Weitere Maßregel - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen dreier vorsätzlicher Straftaten jeweils zu Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr verurteilt und dargelegt, daß es den Angeklagten wegen dieser drei Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt hätte, wenn allein aus diesen drei Einzelstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden gewesen wäre (vgl. zum Erfordernis einer solchen hypothetischen Gesamtstrafe BGH NJW 1995, 3263 m. Anm. Dölling StV 1996, 542).
  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Indizwirkung des Regelbeispiels;

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
    Sind die Voraussetzungen eines Regelbeispiels gegeben, so bestimmt sich der "Regelstrafrahmen" nach dem erhöhten Strafrahmen; einer zusätzlichen Prüfung, ob dessen Anwendung im Vergleich zu den im Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle geboten erscheint, bedarf es hier nicht (BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03).
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
    Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen hat der Bundesgerichtshof ausnahmsweise zugelassen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz mehrfacher Mahnung Akteneinsicht nicht gewährt wurde und eine Verfahrensrüge nachgeschoben werden soll, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden kann (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10).
  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Bei Verwirklichung eines der in § 263 Abs. 3 Satz 2 StGB und § 267 Abs. 3 Satz 2 StGB näher bezeichneten Regelbeispiele, also auch bei gewerbsmäßigem Handeln nach Nr. 1 der genannten Bestimmungen, ist der besonders schwere Fall indiziert (BGH NJW 2004, 2394).
  • BGH, 14.12.2023 - 3 StR 225/23

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Sind die Voraussetzungen des Regelbeispiels gegeben, besteht eine Vermutung dafür, dass der Fall insgesamt als besonders schwer anzusehen ist, mit der Folge, dass es, wenn keine Anhaltspunkte für ein Abweichen vorliegen, keiner zusätzlichen Prüfung mehr bedarf, ob die Anwendung des erhöhten Strafrahmens geboten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03, NStZ 2004, 265 Rn. 3; vom 31. März 2004 - 2 StR 482/03, NJW 2004, 2394, 2395; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 46 Rn. 91).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Dennoch sind die Merkmale der Regelbeispiele keine Tatbestandsmerkmale, da ihre Indizwirkung durch das Hinzutreten von besonderen strafmildernden Umstände entkräftet werden kann (grundsätzlich hierzu BGH, Urteil vom 31. März 2004 - 2 StR 482/03, NJW 2004, 2394).
  • BGH, 05.05.2011 - 1 StR 116/11

    Regelbeispiel der Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung

    Dabei dürfen jedenfalls die Umstände, welche das Regelbeispiel begründen, nicht unberücksichtigt bleiben; diese müssen vielmehr zunächst im Vordergrund der Abwägung stehen (BGH, Urteil vom 12. November 1996 - 1 StR 470/96; siehe auch Urteile vom 17. September 1997 - 2 StR 390/97; 9. August 2000 - 3 StR 133/00; 11. September 2003 - 4 StR 193/03, NStZ 2004, 265; 31. März 2004 - 2 StR 482/03, NJW 2004, 2394, 2395).
  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15

    Betrug (strafmildernde Berücksichtigung des Rückflusses betrügerisch erlangter

    b) Ausweislich der die Strafzumessung betreffenden Urteilsgründe hat das Landgericht die Möglichkeit des Wegfalls der Regelwirkung der Gewerbsmäßigkeit (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB) in den Blick genommen und in die dafür maßgebliche Gesamtabwägung auch die Rückzahlungen an die Geschädigten - was rechtlich nicht durchgängig geboten ist (BGH, Urteil vom 31. März 2004 - 2 StR 482/03, NJW 2004, 2394, 2395) - einbezogen (UA S. 59).
  • BGH, 16.06.2021 - 6 StR 334/20

    Urteil des Landgerichts Potsdam wegen Untreue bei der Verwertung von

    Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht beim Angeklagten M. den Strafrahmen von § 266 Abs. 2, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 StGB ohne zusätzlichen Vergleich mit den im Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle angenommen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2004 - 2 StR 482/03, NJW 2004, 2394, 2395).
  • LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06

    Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Peter Hartz

    Die Indizwirkung des Regelbeispiels kann aber auch durch besondere strafmildernde Umstände entkräftet werden, die für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint ( BGH NJW 2004, 2394, 2395 [BGH 31.03.2004 - 2 StR 482/03] mit weiteren RsprNw.).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 1 ORs 35 Ss 57/23

    Zufahren auf Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes als Widerstand gegen eine

    In diesem Fall bestimmt sich der "Regelstrafrahmen" nach dem erhöhten Strafrahmen; einer zusätzlichen Prüfung, ob dessen Anwendung im Vergleich zu den im Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle geboten erscheint, bedarf es hier nicht (BGH NJW 2004, 2394).
  • AG Köln, 01.06.2021 - 582 Ls 42/21
    Hinsichtlich des Angeklagten O. eröffnen die §§ 263 Abs. 1, 3 S. 1, 2 Nr. 1, 53 StGB für die Taten Ziff. 1 bis 60 Hauptakte einen erhöhten Strafrahmen von jeweils sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe; Anhaltspunkte dafür, von der mit der Verwirkung des Regelbeispiels verbundenen Indizwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 31.03.2004 - 2 StR 482/03) ausnahmsweise abzusehen und keinen besonders schweren Fall anzunehmen, bestehen bei der gebotenen Gesamtwürdigung auch hinsichtlich der jeweils verwirklichten Schäden (s. BGH, Beschluss vom 07.04.2009 - 4 StR 663/08) aus Sicht des Gerichts bei keinem der in Rede stehenden Fälle.
  • OLG Hamm, 30.01.2013 - 1 VAs 130/12

    Anforderungen an die Begründungsschrift eines Antrags auf gerichtliche

    Denn eine (zunächst) unterbliebene Gewährung von beantragter Akteneinsicht kann nur dann einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen, wenn die frist- und formgerechte Begründung des Antrags ohne die Einsichtnahme in die Akten nicht möglich war und dem Verfahrensbevollmächtigten bis zum Ablauf der Begründungsfrist trotz mehrfacher Mahnungen Akteneinsicht nicht gewährt worden ist (vgl. die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes betreffend die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen, BGH, Urteil vom 31.03.2004 - 2 StR 482/03 - m.w.N, BeckRS 2004, 06141, die bei einer Fallgestaltung, wie sie im vorliegenden Verfahren gegeben ist, entsprechend gilt).
  • LG Köln, 05.04.2022 - 116 KLs 4/21
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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5068
BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04 (https://dejure.org/2004,5068)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2004 - 3 StR 139/04 (https://dejure.org/2004,5068)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 3 StR 139/04 (https://dejure.org/2004,5068)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 344 Abs. 2 Satz StPO
    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Begründungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge: Mitteilung eines schriftlichen Sachverständigengutachten); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung auf ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirkungen einer Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens; Einhaltung des Beschleunigungsgebots bei lang zurückliegenden Straftaten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 1; MRK Art. 6 Abs. 1
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nur bei Überschreiten einer angemessenen Frist

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 582
  • wistra 2004, 339
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Entscheidend für die Überprüfung sind vielmehr die Gründe des den Beweisantrag zurückweisenden Beschlusses sowie die Darlegungen des Urteils über den Inhalt des mündlich erstatteten Sachverständigengutachtens, das schon aus sachlichrechtlichen Gründen so weit dargestellt werden muß, daß das Revisionsgericht seine Tragfähigkeit prüfen kann (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1991, 596).
  • BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Rüge der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Für eine Überprüfung des Zeitraums vor Erlaß des Urteils fehlt es an der erforderlichen Verfahrensrüge (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7 m. w. N.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Entscheidend für die Überprüfung sind vielmehr die Gründe des den Beweisantrag zurückweisenden Beschlusses sowie die Darlegungen des Urteils über den Inhalt des mündlich erstatteten Sachverständigengutachtens, das schon aus sachlichrechtlichen Gründen so weit dargestellt werden muß, daß das Revisionsgericht seine Tragfähigkeit prüfen kann (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1991, 596).
  • BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02

    Beschleunigungsgrundsatz (angemessene Frist; Beginn; Umstände des Einzelfalles;

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt jedoch nicht zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (BGH NStZ 1999, 313; 2003, 384).
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt jedoch nicht zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (BGH NStZ 1999, 313; 2003, 384).
  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95

    Revision - Zuziehung weiteren Sachverständigens - Ablehnung zu Unrecht -

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Der Generalbundesanwalt hält die Rüge für unzulässig, weil der Revisionsführer das schriftliche Gutachten nicht mitgeteilt habe (so auch BGH NStZ-RR 1996, 362; BGH bei Sander NStZ-RR 2004, 2 f.).
  • BGH, 25.06.2009 - 5 StR 215/09

    Unzulässige Revision

    Dem Revisionsgericht bleibt damit eine Überprüfung der erhobenen Behauptungen einer fehlenden Sachkunde des gehörten Sachverständigen und einer von diesem vorgeblich zugrunde gelegten unrichtigen Tatsachengrundlage verschlossen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 362; bei Sander NStZ-RR 2004, 1, 2 f.; NStZ 2005, 582; StV 1999, 195; Fischer in KK 6. Aufl. § 244 Rdn. 225).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.2004 - 1 StR 187/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6593
BGH, 27.05.2004 - 1 StR 187/04 (https://dejure.org/2004,6593)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2004 - 1 StR 187/04 (https://dejure.org/2004,6593)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 1 StR 187/04 (https://dejure.org/2004,6593)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • wistra 2004, 339
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 628/94

    Verfolgungsverjährung bei Kapitalanlagebetrug (Tatbegehung durch unrichtige

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - 1 StR 187/04
    Damit sind nur die Fälle erfaßt, in denen die Strafbarkeit im Inhalt des Prospekts begründet ist (BGHSt 40, 385, 387; RGSt 66, 145, 146), so daß mit dessen Kundgabe nach außen sämtliche Begriffsmerkmale eines Straftatbestands erfüllt sind (RGSt 36, 270, 271).

    Im Gegensatz zu den Fällen eines Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB (vgl. BGHSt 40, 385, 387) erfordert der objektive Tatbestand des Betrugs neben einer - durch den Prospekt möglichen - Täuschung als wesentliches Tatbestandsmerkmal eine Vermögensverfügung des Getäuschten, welche hier ersichtlich nach der Verbreitung des Prospektes erfolgt ist.

  • RG, 14.12.1931 - II 1004/31

    Inwieweit müssen die im § 4 UnlWG. aufgestellten Tatbestandsmerkmale aus der

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - 1 StR 187/04
    Damit sind nur die Fälle erfaßt, in denen die Strafbarkeit im Inhalt des Prospekts begründet ist (BGHSt 40, 385, 387; RGSt 66, 145, 146), so daß mit dessen Kundgabe nach außen sämtliche Begriffsmerkmale eines Straftatbestands erfüllt sind (RGSt 36, 270, 271).
  • RG, 28.05.1903 - 1066/03

    Trifft der für Preßvergehen vorgesehene ausschließliche Gerichtsstand demjenigen

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - 1 StR 187/04
    Damit sind nur die Fälle erfaßt, in denen die Strafbarkeit im Inhalt des Prospekts begründet ist (BGHSt 40, 385, 387; RGSt 66, 145, 146), so daß mit dessen Kundgabe nach außen sämtliche Begriffsmerkmale eines Straftatbestands erfüllt sind (RGSt 36, 270, 271).
  • BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13

    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz;

    Die Vorschrift bezieht sich auf die Strafverfolgung von Vergehen und Verbrechen, die durch Veröffentlichung oder Verbreitung von Druckwerken strafbaren Inhalts begangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 StR 187/04, wistra 2004, 339; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 628/94, BGHSt 40, 385).
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