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   BGH, 24.03.1982 - 3 StR 68/82   

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https://dejure.org/1982,8583
BGH, 24.03.1982 - 3 StR 68/82 (https://dejure.org/1982,8583)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1982 - 3 StR 68/82 (https://dejure.org/1982,8583)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1982 - 3 StR 68/82 (https://dejure.org/1982,8583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchter fortgesetzter Steuerhinterziehung und wegen Bankrotts - Abgrenzung zwischen schädigender Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtung für die Gesellschaft und gesellschaftsfremden Zwecken - Überschreitung der Grenzen des verkehrsüblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1982, 148
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74

    Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 68/82
    Im Zweifel ist entscheidend, ob bei wirtschaftlich vernünftiger, alle bekannten äußeren Umstände berücksichtigender Gesamtbetrachtung die Gefahr eines Verlustgeschäfts wahrscheinlicher ist als die Aussicht auf Gewinnzuwachs (BGH NJW 1975, 1234, 1236).
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 68/82
    Das Landgericht hat im Steuerlagerfall (B II) insbesondere zu Recht angenommen, daß die weitere Belassung des Mineralölsteuerlagers, die der Angeklagte F. mit der Täuschung erstrebte, ein steuerlicher Vorteil im Sinne des § 392 Abs. 1 AbgO aF, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 ist, weil sie die unbedingte Entstehung der Mineralölsteueransprüche hinausschiebt (BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 3 StR 488/78, insoweit in BGHSt 28, 371 [BGH 04.04.1979 - 3 StR 488/78] nicht abgedruckt).
  • BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81

    Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln -

    Auszug aus BGH, 24.03.1982 - 3 StR 68/82
    Wie der Senat in BGHSt 30, 127 (129 f) dargelegt hat, ist bei der Beurteilung sowohl tatsächlicher als auch rechtsgeschäftlicher Handlungen des Geschäftsführers einer GmbH unter den rechtlichen Gesichtspunkten des Bankrotts und der Untreue danach zu unterscheiden, ob er die vermögensschädigende Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtung für die Gesellschaft und in ihrem Interesse vorgenommen hat oder ob sie nur gesellschaftsfremden Zwecken dient, d.h. als eigennütziges oder im Interesse eines Dritten liegendes Verhalten anzusehen ist.
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Dabei spielt es keine Rolle, ob ein der GmbH gegebener Verrechnungsscheck oder ihr gehörende Ware entzogen wurde (BGH wistra 1982, 148, 149), ob Firmengelder zur Eigenverwendung abgehoben (BGH NStZ 1984, 118, 119), auf das Privatkonto überwiesen (BGH wistra 1986, 262) oder zur Finanzierung der Spielleidenschaft benutzt wurden (BGH NStZ 1982, 465), ob Ware fortgeschafft wurde (BGH, Urteil vom 11. September 1979 - 1 StR 394/79 - S. 9 ff.) oder ob der Wert von auf die GmbH gezogenen Schecks dem Privatvermögen zugeführt wurde (BGH, Urteil vom 31. Januar 1968 - 2 StR 630/67).

    Der Bundesgerichtshof hat sogar das eigennützige Bezahlen eines überhöhten Kaufpreises (BGH bei Holtz MDR 1979, 806) oder das eigennützige Gewähren einer nicht veranlaßten Kaution (BGH wistra 1982, 148, 149) als Untreue gewürdigt (weitere Beispiele aus der Rechtsprechung vgl. Fuhrmann in Rowedder GmbHG Rdn. 5 vor §§ 82-85).

  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17

    Vermögensschaden beim Betrug (notarieller Kaufvertrag; zahlungsunfähiger /

    Der negative Vermögenssaldo muss jedoch in Form eines ausgebliebenen Vermögenszuwachses konkret bestimmbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1982 - 1 StR 872/81, wistra 1982, 148; Beschluss vom 27. November 1991 - 2 StR 312/91, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 37; insoweit überholt BGH, Beschluss vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88, NJW 1989, 918 (gegenüber dem - zahlungsunfähigen - Täter nicht erhobene Entgeltforderung für die Gebrauchsüberlassung)).
  • BGH, 15.12.2011 - 5 StR 122/11

    Verletzung der Buchführungspflicht; Bankrott; Interessentheorie

    Teilweise wird die Frage auch bei diesen Delikten bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1982 - 3 StR 68/82, wistra 1982, 148, 149, Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 5 StR 520/99, NStZ 2000, 206, 207; vgl. ferner BGH, Urteil vom 11. Oktober 1960 - 5 StR 155/60), teilweise wird sie hingegen ausdrücklich (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 353/08, NStZ 2009, 635, 636) oder stillschweigend (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1995 - 2 StR 693/94, wistra 1995, 146, 147) verneint.
  • BGH, 04.02.2004 - 2 StR 355/03

    Untreue (Risikogeschäft; riskantes Handeln; unternehmerischer Spielraum)

    Ein riskantes Handeln, dessen Folgen einen anderen treffen, ist allerdings in der Regel pflichtwidrig, wenn der Handelnde den ihm gezogenen Rahmen nicht einhält, insbesondere die Grenzen des verkehrsüblichen Risikos überschritten hat (BGH wistra 1982, 148, 150; 1985, 190 f.; vgl. im einzelnen Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl., § 266 Rdn. 42 ff.; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 266 Rdn. 20 ff.; Nack in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 3. Aufl. § 66 Rdn. 103 ff. sowie Schmid ebenda § 31 Rdn. 115 ff.).
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen

    Mit dem vorübergehenden Besitz an dem Gerät erstrebte der Angeklagte weder eine Bereicherung, noch verursachte er einen Vermögensnachteil (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2; BGH wistra 1982, 148; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 185).
  • BGH, 27.11.1991 - 2 StR 312/91

    Begründung eines Vermögensschadens beim Eingehungsbetrug

    Soweit die neu erkennende Strafkammer in diesem Zusammenhang einen Vermögensschaden in der Vereitelung einer anderweitigen Verwertung des Grundstücks und der dadurch entgangenen Nutzungsmöglichkeit sehen sollte, wird sie zu beachten haben, daß dieser Vermögensschaden konkret bestimmbar sein muß (vgl. BGH wistra 1982, 148).
  • OLG Celle, 06.12.1995 - 2 Ss 419/95
    Durch Fehlen der Dispositionsmöglichkeit für eine kurze Zeit, zumal wenn sie - wie im Teppichhandel - durch Überlassung zur Auswahl branchenüblich ist, tritt ein Vermögensschaden nur dann ein, wenn dem Opfer der Täuschung ein bestimmbarer Vermögenszuwachs entgangen ist (vgl. BGH wistra 1982, 148).
  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86

    Konkurs der GmbH - Beiseiteschaffen von Bestandteilen des GmbH-Vermögens -

    Das schließt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verurteilung wegen Bankrotts aus; insoweit kommt nur eine Verurteilung des Angeklagten als Geschäftsführer der GmbH wegen Untreue in Betracht (BGHSt 28, 371, 373; 30, 127, 128; BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80; BGH, Urteile vom 24. März 1982 - 3 StR 68/82 und vom 7. Juni 1983 - 4 StR 140/83).
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 140/83

    Bankrott und falsche Versicherung an Eides statt in Tateinheit - Untreue oder

    Das schließt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verurteilung wegen Bankrotts aus; insoweit kommt nur eine Verurteilung des Angeklagten als Geschäftsführer der GmbH wegen Untreue in Betracht (BGHSt 30, 127, 129 ff; Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 407/80 - m. w. Nachw.; Urteil vom 24. März 1982 - 3 StR 68/82 -).
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