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   BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81   

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BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81 (https://dejure.org/1981,1939)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1981 - 4 StR 429/81 (https://dejure.org/1981,1939)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81 (https://dejure.org/1981,1939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung - Anforderungen an Beschluss zur Ablehnung von Beweisanträgen - Anforderungen an Betrug durch Unterlassen - Anforderungen an Rechtsanwalt bei Mandatübernahme - Versuchte Gebührenüberhebung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 70
  • StV 1982, 72
  • wistra 1982, 66
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.08.1975 - 1 StR 356/75

    Verschreibung von Betäubungsmitteln ohne ärztliche Begründung, fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Die - zulässig beschränkte (BGH NJW 1975, 2249) - Revision der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt vertreten wird, wendet sich mit der Sachbeschwerde ausschließlich dagegen, daß die Strafkammer von der Verhängung eines Berufsverbots gegen den Angeklagten abgesehen hat.

    Voraussetzung ist, daß eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH NJW 1975, 2249) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, daß die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit, künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGHSt 28, 84, 85 [BGH 02.08.1978 - StB 171/78]/86; Dreher/Tröndle StGB 40. Aufl., § 70 StGB Rdn. 7; Stree in Schönke/Schröder StGB 20. Aufl., § 70 Rdn. 12).

  • BGH, 12.06.1958 - 4 StR 147/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Ein Berufsverbot ist ein schwerwiegender (BGH VRS 15, 112) Eingriff, mit dem die Allgemeinheit, sei es auch nur ein bestimmter Personenkreis (BGH GA 1960, 183), vor weiterer Gefährdung geschützt werden soll (BGH NJW 1975, 1712).
  • BGH, 03.06.1960 - 4 StR 121/60

    Täuschung über den guten Willen zur Rückzahlung - Sicherungsübereignung zur

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Es ist bereits im allgemeinen Geschäftsverkehr anerkannt, daß derjenige, der eine vertragliche Verpflichtung übernimmt, sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt, auch ohne dies ausdrücklich zu sagen, nach der Verkehrsanschauung die (stillschweigende) Erklärung abgibt, daß er zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten willens und (nach seiner Einschätzung) auch in der Lage sei (BGH NJV 1954, 1414; BGHSt 15, 24, 26 [BGH 03.06.1960 - 4 StR 121/60]; Lackner a.a.O. Rdn. 32, 34; Dreher/Tröndle 40. Aufl., § 263 StGB Rdn. 8).
  • BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68

    Verbot der Ausübung des Berufs eines selbstständigen Gewerbetreibenden in der

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Deshalb darf der Strafrichter es nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, daß der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zur Verübung erheblicher Straftaten mißbrauchen wird (RGSt 68, 397, 398; BGH, Urteil vom 1. November 1955 - 5 StR 442/55 - bei Dallinger MDR 1956, 143; BGHSt 22, 144/146).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 8/74

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Ein Berufsverbot ist ein schwerwiegender (BGH VRS 15, 112) Eingriff, mit dem die Allgemeinheit, sei es auch nur ein bestimmter Personenkreis (BGH GA 1960, 183), vor weiterer Gefährdung geschützt werden soll (BGH NJW 1975, 1712).
  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76

    Ergänzungsgutachten: § 7 Nr. 5 BRAO

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Als ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) ist der Rechtsanwalt der unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO) und Diener der Rechtspflege (BGHZ 68, 46, 55/56).
  • BGH, 09.02.1977 - 3 StR 473/76

    Ablehnung von Beweisanträgen als für die vorliegende Entscheidung "unerheblich"

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Der Rechtsfehler (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1977 - 3 StR 473/76 - m.w. Nachw.) einer mangelhaften Begründung insoweit beeinträchtigt den Bestand des Urteils jedoch dann nicht, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1979 - 3 StR 229/79 (L) m.w.Nachw.) oder wenn das Urteil auf diesem Fehler nicht beruhen kann (§ 337 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 12.07.1979 - 3 StR 229/79

    Ablehnung offenkundig nicht ordnungsgemäß gestellter Beweisermittlungsanträge

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Der Rechtsfehler (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1977 - 3 StR 473/76 - m.w. Nachw.) einer mangelhaften Begründung insoweit beeinträchtigt den Bestand des Urteils jedoch dann nicht, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1979 - 3 StR 229/79 (L) m.w.Nachw.) oder wenn das Urteil auf diesem Fehler nicht beruhen kann (§ 337 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 91/79

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant - Verzicht

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Selbst wenn dieser Gebührenverzicht als Verstoß gegen § 51 der Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts rechtlich unwirksam wäre, hätte sich der Angeklagte nicht auf diese Unwirksamkeit berufen können (BGH, Urteil vom 19. Juni 1980 - III ZR 91/79).
  • BGH, 14.10.1980 - 1 StR 577/80

    Anforderungen an einen richterlichen Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen

    Auszug aus BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein Beschluß, mit dem ein Beweisantrag aus diesem Grunde des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO abgelehnt wird, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache annimmt, damit die Verteidigung ihr weiteres Prozeßverhalten darauf einrichten kann (vgl. u.a. BGH NJW 1953, 35 Nr. 21; GA 1957, 85; bei Dallinger MDR 1970, 560; Beschluß vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 577/80).
  • BGH, 30.06.1981 - 1 StR 266/81

    Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne von § 263 Abs. 3

  • BGH, 02.08.1978 - StB 171/78

    Rechtsanwalt: Vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO; Verhältnis zur

  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52

    Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag

  • RG, 16.11.1934 - 4 D 1273/34

    1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.)

  • LG Berlin, 19.11.2019 - 532 Ks 7/16

    Zwei Berliner Frauenärzte wegen bewusster Tötung eines kranken Zwillingskindes

    Das Gericht darf ein Berufsverbot jedoch auch bei grober Verletzung der Berufspflichten nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten unter grober Verletzung von Berufspflichten begehen wird (Hanack, a.a.O., § 70 Rdnr. 37, BGH wistra 1982, 66, 67; BGHSt 22, 144, 146; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 und 2).
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 64/06

    Gebührenüberhebung durch Rechtsanwälte (Honorarvereinbarungen; Sittenwidrigkeit;

    Zwar haben der 2. Strafsenat (Urteil vom 2. Februar 1954 - 2 StR 10/53) und der 4. Strafsenat (wistra 1982, 66, 67) unter Bezugnahme auf reichsgerichtliche Rechtsprechung (RG DR 1943, 758) ausgeführt, dass es für die Anwendung des § 352 StGB gleichgültig sei, ob der Betrag als gesetzliche Gebühr oder aufgrund einer angeblichen Vereinbarung gefordert werde.

    Der Entscheidung des 4. Strafsenats (wistra 1982, 66, 67) lag die Fallgestaltung zugrunde, dass ein Rechtsanwalt Gebühren berechnet hatte, obwohl er vorher auf Gebühren verzichtet hatte.

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 296/12

    Berufsverbot (Voraussetzungen: insbesondere bei erstmaliger Straffälligkeit);

    Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 356/75, NJW 1975, 2249 f.) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67).

    Die Strafkammer durfte ferner berücksichtigen, dass nach der Verhängung einer Bewährungsstrafe im Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 22. August 2008 (und schon zuvor nach Aufdeckung der zugrunde liegenden beiden Übergriffe im Jahr 2007) keine weiteren Straftaten bekannt geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67; Beschlüsse vom 12. September 1994 - 5 StR 487/94, NStZ 1995, 124, vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, NStZ 2010, 170, 171, und vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, NJW 2012, 1377, 1386).

  • OLG Hamm, 11.01.2002 - 2 Ws 296/01

    Gebührenüberhebung: Täuschung über Gebühren erforderlich

    Nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. u.a. BGH wistra 1982, 66 f.; BayObLG NJW 1990, 1001 = wistra 1990, 111 = NStZ 1990, 129 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 352 Rn. 7; Cramer in Schönke-Schröder, StGB, 25. Aufl., § 352 Rn. 14) setzt die Strafbarkeit nach § 352 StGB neben der Erhebung von Vergütungen, die der Zahlende überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, zusätzlich - als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal - voraus, dass der Täter den Gebührenschuldner über seine ihm zustehenden Gebühren täuscht.

    Bereits das BayObLG hat in seinem Beschluss vom 27. November 1989 (a.a.O.) darauf hingewiesen, dass aus dem Umstand, dass der Bundesgerichtshof sich in seinem Urteil vom 22. Oktober 1981 (wistra 1982, 66, 67) nicht mit diesem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal (erneut) auseinandergesetzt hat, nicht der Schluss gezogen werden könne, dass er seine bis dahin vertretene Rechtsansicht aufgegeben habe.

  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 356/75, NJW 1975, 2249 f.) - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67; BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16

    Vorhalte- und Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 296/12, StV 2013, 699; Beschluss vom 2. August 1978 - StB 171/78, BGHSt 28, 84, 85 f.; Urteil vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66, 67).
  • AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23

    Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren

    Insoweit hatte der Beklagte hierdurch unzweifelhaft die nunmehrigen Kläger dahingehend getäuscht, dass sie ihm jeweils - und gerade nicht als Gesamtschuldner - diese Geschäftsgebühr in Höhe von je 2.538,10 Euro netto schulden würden (BGH, Urteil vom 18.11.2019, Az.: NotSt(Brfg) 4/18; BGH, Urteil vom 06.09.2006, Az.: 5 StR 64/06; BGH, Urteil vom 22.10.1981, Az.: 4 StR 429/81; BGH, Urteil vom 06.11.1951, Az.: 2 StR 178/51; OLG Brandenburg, Urteil vom 25.04.2023, Az.: 6 U 78/22; OLG Hamm, Beschluss vom 11.01.2002, Az.: 2 Ws 296/01; BayObLG, Beschluss vom 27.11.1989, Az.: RReg.
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14

    Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der

    Schließlich hat die Strafkammer eine konkludente Erklärung des Angeklagten, nach seiner eigenen aufgrund einer gegenwärtigen Beurteilung der künftigen Verhältnisse begründeten Erwartung zur Rückzahlung der Anlagebeträge bei Fälligkeit in der Lage zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1984 - 2 StR 474/84, StV 1985, 188; Beschluss vom 10. April 1984 - 4 StR 180/84, wistra 1984, 223; Urteile vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 429/81, wistra 1982, 66; vom 10. Januar 1964 - 4 StR 497/63, GA 1965, 208; vgl. Tiedemann in LK-StPO, 12. Aufl., § 263 Rn. 38 mwN) ebenso wenig erwogen wie eine - insbesondere im Komplex C 2. der Urteilsgründe angesichts des hohen Zinsversprechens in der Investitionsphase und der eher beiläufig festgestellten Gewährung eines nicht schriftlich dokumentierten Darlehens der Gesellschaft an den Angeklagten in Höhe von 1 Mio. Euro - nicht fernliegende Täuschung über eine tatsächlich nicht bestehende Rückzahlungsbereitschaft.
  • LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10

    Arzt hat Todesfolgen nicht beabsichtigt

    Der Strafrichter darf es auch bei grober Verletzung der Berufspflichten nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten unter grober Verletzung von Berufspflichten begehen wird ( Hanack, a.a.O., § 70 Rdn. 37, BGH wistra 1982, 66, 67; BGHSt 22, 144, 146; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 und 2).
  • BayObLG, 27.11.1989 - RReg. 2 St 194/89

    Gebührenerhebung; Gebührenverzicht; Täuschung; Strafrechtliche Verantwortlichkeit

    Daß dabei auch unter den genannten Tatbestand fällt, wenn gesetzl. Gebühren entgegen einem wirksamen Gebührenverzichtsvertrag verlangt werden, ist durch das Urteil des BGH v. 22.10.1981 Ä 2 StR 429/81 Ä (wistra 1982, 66/67 m. weit. Nachw.) entschieden.
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