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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83   

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BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83 (https://dejure.org/1983,1185)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1983 - 3 StR 82/83 (https://dejure.org/1983,1185)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1983 - 3 StR 82/83 (https://dejure.org/1983,1185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung oder strafbefreiende Wirkung gemäß § 371 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) - Voraussetzungen für eine Tatentdeckung im Sinne des § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bei einem bloßen Anfangsverdacht der Finanzbehörde kann der Steuerpflichtige immer noch strafbefreiend Selbstanzeige erstatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beim Anfangsverdacht der Finanzbehörde kann noch strafbefreiend Selbstanzeige erstattet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 371 Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 3

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 415
  • StV 1983, 368
  • wistra 1983, 197
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83
    Denn der Angeklagte hatte nach seinen Vorstellungen, auf die es bei der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch ankommt (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 22, 176, 177; 22, 330, 331; 31, 46, 48; 31, 170, 171 BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 -, insoweit in NJV 1980, 195 nicht abgedruckt), "alles getan ..., um sein Ziel - den nicht gerechtfertigten Verzicht der Zollbehörde auf einen Teil der zu entrichtenden Ausgleichsbeträge ... - zu erreichen" (UA S. 8).
  • BGH, 11.06.1968 - 5 StR 192/68

    Rücktritt vom versuchten Mord - Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83
    Denn der Angeklagte hatte nach seinen Vorstellungen, auf die es bei der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch ankommt (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 22, 176, 177; 22, 330, 331; 31, 46, 48; 31, 170, 171 BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 -, insoweit in NJV 1980, 195 nicht abgedruckt), "alles getan ..., um sein Ziel - den nicht gerechtfertigten Verzicht der Zollbehörde auf einen Teil der zu entrichtenden Ausgleichsbeträge ... - zu erreichen" (UA S. 8).
  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83
    Denn der Angeklagte hatte nach seinen Vorstellungen, auf die es bei der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch ankommt (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 22, 176, 177; 22, 330, 331; 31, 46, 48; 31, 170, 171 BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 -, insoweit in NJV 1980, 195 nicht abgedruckt), "alles getan ..., um sein Ziel - den nicht gerechtfertigten Verzicht der Zollbehörde auf einen Teil der zu entrichtenden Ausgleichsbeträge ... - zu erreichen" (UA S. 8).
  • BGH, 09.10.1979 - 1 StR 438/79

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Verwertung einer Zeugenaussage eines

    Auszug aus BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83
    Denn der Angeklagte hatte nach seinen Vorstellungen, auf die es bei der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch ankommt (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 22, 176, 177; 22, 330, 331; 31, 46, 48; 31, 170, 171 BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 -, insoweit in NJV 1980, 195 nicht abgedruckt), "alles getan ..., um sein Ziel - den nicht gerechtfertigten Verzicht der Zollbehörde auf einen Teil der zu entrichtenden Ausgleichsbeträge ... - zu erreichen" (UA S. 8).
  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83
    Denn der Angeklagte hatte nach seinen Vorstellungen, auf die es bei der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch ankommt (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 22, 176, 177; 22, 330, 331; 31, 46, 48; 31, 170, 171 BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 -, insoweit in NJV 1980, 195 nicht abgedruckt), "alles getan ..., um sein Ziel - den nicht gerechtfertigten Verzicht der Zollbehörde auf einen Teil der zu entrichtenden Ausgleichsbeträge ... - zu erreichen" (UA S. 8).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83
    Denn der Angeklagte hatte nach seinen Vorstellungen, auf die es bei der Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch ankommt (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 22, 176, 177; 22, 330, 331; 31, 46, 48; 31, 170, 171 BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 -, insoweit in NJV 1980, 195 nicht abgedruckt), "alles getan ..., um sein Ziel - den nicht gerechtfertigten Verzicht der Zollbehörde auf einen Teil der zu entrichtenden Ausgleichsbeträge ... - zu erreichen" (UA S. 8).
  • OLG Hamburg, 27.01.1970 - 2 Ss 191/69
    Auszug aus BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83
    Ihr ist zu entnehmen, daß die Entdeckung der Tat nicht notwendig mit dem Zeitpunkt zusammenfällt, in dem die Finanzbehörde zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet ist (a.A. OLG Hamburg NJW 1970, 1385 [OLG Hamburg 27.01.1970 - 2 Ss 191/69]; BayObLG ZfZ 1971, 29).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    (1) Eine Tatentdeckung liegt dann vor, wenn bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist (BGH, Urteil vom 13. Mai 1983 - 3 StR 82/83, NStZ 1983, 415; Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, BGHR AO § 371 Abs. 2 Nr. 2 Tatentdeckung 3).
  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09

    Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1983, 415; wistra 2000, 219, 225) liegt Tatentdeckung dann vor, wenn bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist.

    d) Daher ist - anders als bei § 203 StPO - auch nicht erforderlich, dass der Täter der Steuerhinterziehung bereits ermittelt ist, schon deshalb, weil das Gesetz nur an die Entdeckung der Tat, nicht aber an der des Täters anknüpft (BGH NStZ 1983, 415; wistra 2004, 309).

  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Das Merkmal der Tatentdeckung erfordert mehr als die Kenntnis von Anhaltspunkten, auch wenn die Wahrscheinlichkeit späterer Aufklärung gegeben ist (BGH wistra 1983, 197).

    Der Tatverdacht muß sich soweit konkretisiert haben, daß bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist (vgl. BGHR AO § 371 - Selbstanzeige 5 BGH wistra 1983, 197; 1985, 74, 75; 1988, 308; 1993, 227; Kohlmann aaO Rdn. 203 m.w.N.; Franzen/Gast/Joecks aaO Rdn. 186).

  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Bedenken gegen diese Auffassung hat schon der 3. Strafsenat in seinemUrteil vom 13. Mai 1983 - 3 StR 82/83 - (wistra 1983, 197) für die Fälle geäußert, in denen der Täter durch Handlungen, die durch § 371 AO nicht erfaßt sind, die Vollendung einer Steuerstraftat verhindert.
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Ein Steuerdelikt ist im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO entdeckt, wenn durch die Kenntnis von der Tat eine solche Lage geschaffen wird, die bei vorläufiger Tatbewertung eine Verurteilung des Betroffenen wahrscheinlich macht (BGH NStZ 1983, 415; NStZ 1985, 126; BGHR AO § 371 II Nr. 2 Tatentdeckung 1; Fortsetzungszusammenhang 1 insoweit in BGHSt 35, 36 [BGH 12.08.1987 - 3 StR 10/87] nicht abgedruckt).

    Das Vorhandensein eines bloßen Anfangsverdachts würde für eine Entdeckung im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO nicht ausreichen (BGH NStZ 1983, 415; 1985, 126).

  • BGH, 24.10.1984 - 3 StR 315/84

    Straffreiheit bei Selbstanzeige in Fällen nicht angezeigter Lohnsteuererklärungen

    Entdeckt ist eine Steuerstraftat nicht schon, wie das Landgericht meint, beim Bekanntwerden von Tatsachen, die zur Einleitung von Ermittlungen Anlaß geben können, sondern erst dann, wenn Anhaltspunkte ermittelt sind, die eine vorläufige Tatbewertung im Sinne der Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses ermöglichen (BGH NStZ 1983, 415 mit zustimmender Anmerkung von Henneberg BB 1984, 1679, 1680; Göggerle/Frank BB 1984; 398; kritisch Bilsdorfer wistra 1984, 131, 134; vgl. auch Lenckner/Schumann wistra 1983, 123, 172).
  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 37/87

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Das setzt aber voraus, daß bereits durch seine Kenntnis von der Tat eine Lage geschaffen wird, nach der bei vorläufiger Tatbewertung eine Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist (vgl. Senat wistra 1983, 197; 1985, 74).
  • BGH, 15.01.1988 - 3 StR 465/87

    Hinderung des Eintritts der Straffreiheit durch das Erscheinen des Außenprüfers -

    Seine Tat war zu diesem Zeitpunkt von den dänischen Steuerbehörden, die Steuerverfehlungen bei ihm lediglich vermuteten (UA S. 71), noch nicht entdeckt worden (vgl. BGH NStZ 1983, 415).
  • LG Detmold, 12.03.2014 - 4 KLs 30/13

    Verurteilung wegen leichtfertiger Geldwäsche in zwei Fällen unter Einbeziehung

    Es muss bereits so viel an Erkenntnissen vorliegen, dass ein Erfolg der strafrechtlichen Ermittlungen wahrscheinlich ist und die Tat auch ohne Mitwirkung des Anzeigenden aufgeklärt werden kann (BGH NStZ 83, 415 zu § 371 II Nr. 2 AO).
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 77/93

    Verwerfung der Revision - Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses

    Die Entdeckung im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO erfordert nicht die zur Verurteilung erforderliche Überzeugung; es reicht vielmehr die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses aufgrund einer vorläufigen Tatbewertung (BGH wistra 1983, 197; 1985, 74; 1988, 308).
  • FG Köln, 07.09.2006 - 3 K 1390/06

    Aufhebung einer strafbefreienden Erklärung wegen Erscheinens eines Amtsträgers

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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1993 - 5 StR 77/93   

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BGH, Entscheidung vom 30.03.1993 - 5 StR 77/93 (https://dejure.org/1993,3021)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1993 - 5 StR 77/93 (https://dejure.org/1993,3021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision - Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses auf Grund einer vorläufigen Tatbewertung - Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung - Einreichen einer unrichtigen Rechnung im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung zum Zwecke eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • wistra 1983, 197
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83

    Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung oder strafbefreiende Wirkung gemäß

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - 5 StR 77/93
    Die Entdeckung im Sinne von § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO erfordert nicht die zur Verurteilung erforderliche Überzeugung; es reicht vielmehr die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses aufgrund einer vorläufigen Tatbewertung (BGH wistra 1983, 197; 1985, 74; 1988, 308).
  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - 5 StR 77/93
    Auch für einen Rücktritt des Angeklagten vom beendeten Versuch nach § 24 StGB (vgl. BGHSt 37, 340, 345) [BGH 27.02.1991 - 5 StR 516/90] ist kein Raum.
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Der Tatverdacht muß sich soweit konkretisiert haben, daß bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist (vgl. BGHR AO § 371 - Selbstanzeige 5 BGH wistra 1983, 197; 1985, 74, 75; 1988, 308; 1993, 227; Kohlmann aaO Rdn. 203 m.w.N.; Franzen/Gast/Joecks aaO Rdn. 186).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 20/07

    Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden

    Zu § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO ist anerkannt, dass eine Tatentdeckung dann gegeben ist, wenn der Finanzbehörde tatsächliche Erkenntnisse in einem solchen Ausmaß vorliegen, dass bei vorläufiger Tatbewertung die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung angenommen werden können und deshalb eine strafrechtliche Verurteilung des Betroffenen wahrscheinlich ist (ständige BGH-Rechtsprechung; BGH-Urteil vom 27. April 1988 3 StR 55/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1989, 319; BGH-Beschlüsse vom 6. Juni 1990 3 StR 183/90, HFR 1991, 367, und vom 30. März 1993 5 StR 77/93, HFR 1994, 165, sowie in BFH/NV 2001, Beilage 1, 70).
  • BayObLG, 09.01.2002 - 4St RR 132/01

    Umsatzsteuerhinterziehung bei Berichtigung einer Rechnung - Rücktritt vom Versuch

    Ebenso hat die durchgeführte Berichtigung nur dann die Wirkung des auch bei Steuerstraftaten möglichen (vgl. etwa BGHSt 37, 340) Rücktritts vom Versuch im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB, wenn die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind, wie auch eine solche Berichtigung nur dann als Selbstanzeige gemäß § 371 AO wirken kann, wenn sie vor Entdeckung der Tat (vgl. dazu etwa BGH wistra 1993, 227) erfolgt.
  • BGH, 21.02.1995 - 5 StR 759/94

    Symptomzusammenhang - Hang - Gefährlichkeit - Unterbringung - Entziehungsanstalt

    Die Wahl des Strafrahmens des § 250 Abs. 2 StGB hält sich noch innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Spielraums (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Mai 1992 - 1 StR 796/91 - BGH wistra 1993, 227; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93 -).
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